Hallo "Freier guter Rentenberater gesucht",
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich als Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung keinen freien Rentenberater empfehlen darf. Ich bin insoweit zur Neutralität verpflichtet.
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Hallo "Freier guter Rentenberater gesucht",
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich als Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung keinen freien Rentenberater empfehlen darf. Ich bin insoweit zur Neutralität verpflichtet.
Hallo, Eine sehr gute Sache sich mal im Netz umzuschauen. Das Motto muss lauten - man kann nicht alles wissen, aber wissen wo es steht- . Was erwarten Sie denn von den Behörden! Sind Sie jemand, der immer alles auf ein sibernes Tablett serviert haben möchte! Sie bekommen ja auch nicht von Ihrem Finanzamt mitgeteilt, wenn Sie das noch in Ihrer Einkommensteuer Antrag berücksichtigen, erhalten Sie noch 150,00 Euro mehr. Nicht immer auf die Anderen zeigen. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.http://www.zweitmeinung-rentenberater.de/ZweitmeinungDanke für die Info, werde mich mal im Netz umsehen. Hallo Seelendoktor, wie war das mit der Info hier mit Anrechnung Unfallrente auf Rente. Der Abzug/ Anrechnung der beiden Renten erfolgt ohne den Antragsteller zu informieren. ( Begriff können ) Nichts ist direkt schriftlich als Abzug erkennbar. So wird es wohl noch viele versteckte nicht sichtbare Rentenkürzungen bei der DRV geben. Die Vermutung ist doch erlaubt. Wie, als in diesem Forum, kommt man auf solche berechtigte Gedanken. Gruss
Sie sollten nicht auf einen Zug aufspringen, wenn Sie von der Materie keine Ahnung haben. Nur weil ein User sich über die Kürzung seiner gesetzlichen Rente wegen gleichzeitigen Bezugs einer Unfallrente aufregt und daher haltlose Beschuldigungen vorbringt, weil er nicht lesen kann und sich nicht informiert, sollten Sie das nicht als Argument gegen die Glaubwürdikeit der DRV verwenden. Wie schon in einer vorherigen Antwort von mir erwähnt, wird spätestens bei der Rentenantragstellung unter 10.2 nach dem Bezug einer Unfallrente gefragt. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo… Wer das bejaht und nicht hinterfragt, muss sich nachher nicht beschweren. Im Übrigen: Warum informiert denn nicht die Berufsgenossenschaft über eine mögliche Anrechnung der von ihr gezahlten Leistung? Das wäre viel effektiver, denn die meisten der Unfallrentenbezieher bekommen später auch eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, während nur ein Bruchteil der gesetzlichen Rentenbezieher eine Unfallrente bezieht. Hier könnte sich der User Unfall-Rente und Altersrente beschweren. Daher erst nachdenken und dann konstruktiv kritisieren und nicht mit fadenscheinigen Argumenten den „schwarzen Peter“ der gesetzlichen RV zuschieben wollen.http://www.zweitmeinung-rentenberater.de/ZweitmeinungDanke für die Info, werde mich mal im Netz umsehen. Hallo Seelendoktor, wie war das mit der Info hier mit Anrechnung Unfallrente auf Rente. Der Abzug/ Anrechnung der beiden Renten erfolgt ohne den Antragsteller zu informieren. ( Begriff können ) Nichts ist direkt schriftlich als Abzug erkennbar. So wird es wohl noch viele versteckte nicht sichtbare Rentenkürzungen bei der DRV geben. Die Vermutung ist doch erlaubt. Wie, als in diesem Forum, kommt man auf solche berechtigte Gedanken. Gruss
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