Wie bereits aus den vorherigen Beiträgen ersichtlich, können Sie die Altersrente für langjährig Versicherte beziehen, sofern Sie die Wartezeit von 35 Jahren (420 Monate) erfüllt haben. Da Sie bereits 517 Monate an Beitragszeiten zurückgelegt haben, wäre die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt.
Die Alterente für langjährig Versicherte kann frühestens im Folgemonat des vollendeten 63. Lebensjahres bezogen werden. In Ihrem Fall wäre der frühestmögliche Rentenbeginn der 01.03.2018. Zu diesem Zeitpunkt beträgt der Rentenabschlag 9,9%.
Abschlagsfrei kann die Altersrente für langjährig Versicherte mit 65 Jahren und 9 Monaten (Folgemonat) beansprucht werden. In Ihrem Fall wäre das zum 01.12.2020 möglich.
Die Rechtsgrundlagen hinsichtlich des oben genannten Sachverhaltes finden sich den §§36 i.V.m. § 236 SGB VI wieder.
Anmerkung: Sofern Sie die Wartezeit von 45 Jahren (540 Monate) erfüllen, wäre auch die Altersrente für besonders langjährig Versicherte möglich. Diese kann bei erfüllter Wartezeit für den Jahrgang 1955 mit einem vollendeten Lebensalter von 63 Jahren und 6 Monaten (Folgemonat) beginnen. Der Rentenbeginn hierzu wäre in Ihrem Fall der 01.09.2018.
Diese Altersrente ist immer abschlagsfrei.