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Experten-Antwort

Renteneintrittsdatum

von Sabine09.09.2017 | 08:10
1153 Ansichten
18 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo und guten Morgen, ich habe einen Rentenbescheid für EM-erhalten. Der Rentenbeginn wurde mehr als 3 Jahre vorverlegt und zwar auf das Datum eines Rehaantrages, der durch den Rentenversicherungsträgers selber abgelehnt wurde mit der Begründung,es liege eine Gesundheitsstörung vor, die eine ambulante Behandlung erfordere (Zuständig Krankenkasse). Eine erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit liege nicht vor. Kann das sein, dass dem Rentenversicherungsträger da ein Fehler unterlaufen ist..Jeser kann sich ja mal irren :-) ??? Lieben Gruß und danke für die Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sabine,

ohne Einsicht in Ihre Akten können wir den Sachverhalt und damit auch das Renteneintrittsdatum in diesem Forum nicht beurteilen.

KSC, Fotitude one und auch Unwissende haben bereits Ansatzpunkte für eine Klärung gegeben. Klarheit kann ihnen nur die Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträger geben, wir empfehlen ggf. Kontaktaufnahme mit der Sachbearbeitung.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Das Frage kann in diesem Forum nicht beantwortet werden. Nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter auf.

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15 Antworten

KSCam 09.09.2017 | 10:16
Das kann richtig aber auch falsch sein, wer im Forum soll das beurteilen können. Wieder mal ne Frage die sich im Forum nicht beantworten lässt. Tipp: reden Sie mit Ihren Ärzten, was meinen die ab wann Sie erwerbsgemindert sein könnten?
Fortitude oneam 09.09.2017 | 11:01
Hallo Sabine, Sie schreiben nicht ob Sie eine teilweise bzw. volle EMR zugesprochen bekommen haben. Wie User KSC geschrieben hat, ist es schwierig zu beurteilen ob es falsch oder richtig ist. Ich finde aber über 3 Jahre sehr lange. Vergessen Sie nicht 1 Monat Widerspruchsfrist. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Unwissendeam 09.09.2017 | 13:36
Hallo Sabine, von einem „Fehler“ würde ich nicht so schnell sprechen. Medizinische Befunde sind nicht so einfach und logisch wie Mathematikaufgaben. Wenn Sie als Mediziner beispielsweise psychische und psychosomatische Störungen feststellen sollen, dann ist das gar nicht so einfach. Sie können ja nicht einfach in die Psyche eines Menschen hineinsehen (So nach dem Motto: Tür auf – ah, ich sehe, die Psyche ist kaputt – Tür zu) oder die Schmerzen eines Menschen auf einer Skala messen. Die Ärzte der Rentenversicherung werten zudem die Befundberichte der behandelnden Ärzte (Hausarzt, Facharzt usw.) aus. Wenn die Befunde, die vor drei Jahren vorlagen, noch nicht auf eine Erwerbsminderung schließen ließen, war die Entscheidung damals „in Ordnung“. Vielleicht liegen der Rentenversicherung ja mittlerweile Befunde vor, die Ihre gesundheitlichen Einschränkungen - auch rückblickend - in ein anderes Licht rücken. Natürlich passen auch „Fehler“ und „Irrtümer“, aber davon würde ich ohne nähere Anhaltspunkte nicht ausgehen (in dubio pro reo).
Sabineam 10.09.2017 | 11:45
Hallo, herzlichen Dank für die Kommentar. Ich bin davon ausgegangen, dass eine Umwandlung in eine volle EM erst nach einem Abschlussbericht einer Reha möglich ist, die tatsächlich stattgefunden hat....??? Keine Reha-kein Abschlussbericht-keine Umwandlung.... Nach § 116 Absatz 2 SGB VI gilt der Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben als Antrag auf Rente, wenn Versicherte vermindert erwerbsfähig sind und 1.) ein Erfolg von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erwarten ist oder 2.) Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht erfolgreich gewesen sind, weil sie die verminderte Erwerbsfähigkeit nicht verhindert haben. Diese Reha, auf die sich der Rentenbescheid bezieht (Renteneintrittsdatum) und somit ein Abschlussbericht hat es nie gegeben, da diese Bedingungen lt. Schreiben RV nicht vorlagen. Eine Reha mit Abschlussbericht gab es erst viel später.Erwerbsgemindert war ich zu dem Zeitpunkt auch nicht. Nur arbeitsunfähig, was ja wohl ein gravierender Unterschied ist. Mir kommt das Ganze, ehrlich gesagt, wie reine Willkür vor. Eine Begründung, warum gerade dieser Termin ausgesucht wurde, wurde im Rentenbescheid expliziet übrigens nicht genannt. Herzlichen Dank für Eure Müheund noch ein schönes Wochenenede!
Unwissendeam 10.09.2017 | 12:17
Zitat von Sabine anzeigenausblenden
Hallo Sabine, wenn die Rentenversicherung rückwirkend eine Erwerbsminderung festgestellt hat, die durch eine Rehamaßnahme nicht hätte beseitigt werden können, dann war - aus heutiger Sicht rückblickend betrachtet - ein Erfolg der vor 3 Jahren beantragten Rehamaßnahme nicht zu erwarten. Dass man es damals mangels besserer Erkenntnisse anders gesehen hat, spielt keine Rolle mehr. Es zählt die neueste Erkenntnis. Somit ist der Reha-Antrag jetzt in einen Rentenantrag umzudeuten. VG
Xxxam 11.09.2017 | 16:35
Wurde da die Rente bei umwandlung auch rückwirkend bezahlt?
Schadeam 11.09.2017 | 21:36
Ja bei Rückdatierung gehen die inzwischen erworbenen Punkte nach dem Leistungsfall verloren. Aber: diese Zeit zählt dann als Zurechnungszeit - und die kann, muss aber nicht schlechter bewertet sein. Das könnte sich auch positiv auswirken, z.B. wenn jemand in den letzten 3 Jahren ALG II bezogen hatte........ Ich kann Ihnen aber versichern dass die DRV Sachbearbeitung sich sicherlich nicht hinsetzt und per Probeberechnung ermittelt bei welchen Leistungsfall die "schlechteste, geringste Rente" für den Kunden rauskommt. Diese Zeit hätte auch niemand, selbst wenn man so hinterhältig wäre wie im letzten Beitrag vermutet wird.
Dasmussmanmalsosehenam 11.09.2017 | 21:20
Da wurde sicherlich keine Rente rückwirkend gezahlt.Dann wäre der Termin nicht zurückverlegt worden. So kann man elegant eine Rentenkürzung konstruieren. Schließlich werden bereits erworbene Punkte bei Rückdatierung nicht berücksichtigt. Bei solch seltsamen Konstrukten einfach mal schauen, wer da das Schnäppchen macht und schon ist die Angelegenheit klasklar. Glaube niemand an Gerechtigkeit. es geht einzig und alleine um die Kohle. Lieben Gruß und besser nicht ärgern, liebe Sabine. Das geht nicht nur dir so. Daskannmanauchmalsosehen.
Natürliche personam 14.09.2017 | 23:40
Da wurde sicherlich keine Rente rückwirkend gezahlt.Dann wäre der Termin nicht zurückverlegt worden. So kann man elegant eine Rentenkürzung konstruieren. Schließlich werden bereits erworbene Punkte bei Rückdatierung nicht berücksichtigt. Bei solch seltsamen Konstrukten einfach mal schauen, wer da das Schnäppchen macht und schon ist die Angelegenheit klasklar. Glaube niemand an Gerechtigkeit. es geht einzig und alleine um die Kohle. Lieben Gruß und besser nicht ärgern, liebe Sabine. Das geht nicht nur dir so. Daskannmanauchmalsosehen.
Wenn der RENTENBEGINN 3 Jahre rückdatiert wurde, wird natürlich auch die Rente 3 Jahre rückwirkend gezahlt! Wenn Krankengeld oder ALG gezahlt wurde, war selbstverständlich ein Erstattungsanspruch gegeben und abzurechnen. Dasmussmansosehen! :-)
Natürlich wird unterschlagen, dass die erworbenen Rentenpunkte für diese Zeit keine Berücksichtigung finden, was einer Rentenkürzung durch die Hintertür gleichkommt. Natürlich wird dies nicht gesagt und stattdessen rumgeeiert. warum wohl? Kleinvieh macht wohl jede Menge Mist und das Renteneintrittsalter ist eine Vorzügliche Stellschraube. Erstattungsanspruch? Ach ja, die Rente ist ja selbstverständlich höher als das Krankengeld...verstehe...selbstverständlich..... Lieben Gruß an die Experten!
Najaam 14.09.2017 | 23:44
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Aber: diese Zeit zählt dann als Zurechnungszeit - und die kann, muss aber nicht schlechter bewertet sein. Das könnte sich auch positiv auswirken, z.B. wenn jemand in den letzten 3 Jahren ALG II bezogen hatte........ Ich kann Ihnen aber versichern dass die DRV Sachbearbeitung sich sicherlich nicht hinsetzt und per Probeberechnung ermittelt bei welchen Leistungsfall die "schlechteste, geringste Rente" für den Kunden rauskommt. Diese Zeit hätte auch niemand, selbst wenn man so hinterhältig wäre wie im letzten Beitrag vermutet wird.[/ naja, ein neues Datum in eiem Programm einzugeben und den o.k.Button zu drücken dürfte wohl nicht die Menge an Zeit kosten...
Najaam 14.09.2017 | 23:44
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Aber: diese Zeit zählt dann als Zurechnungszeit - und die kann, muss aber nicht schlechter bewertet sein. Das könnte sich auch positiv auswirken, z.B. wenn jemand in den letzten 3 Jahren ALG II bezogen hatte........ Ich kann Ihnen aber versichern dass die DRV Sachbearbeitung sich sicherlich nicht hinsetzt und per Probeberechnung ermittelt bei welchen Leistungsfall die "schlechteste, geringste Rente" für den Kunden rauskommt. Diese Zeit hätte auch niemand, selbst wenn man so hinterhältig wäre wie im letzten Beitrag vermutet wird.[/ naja, ein neues Datum in eiem Programm einzugeben und den o.k.Button zu drücken dürfte wohl nicht die Menge an Zeit kosten...
Grokoam 15.09.2017 | 08:25
Zitat von Natürliche person anzeigenausblenden
Wenn der RENTENBEGINN 3 Jahre rückdatiert wurde, wird natürlich auch die Rente 3 Jahre rückwirkend gezahlt! Wenn Krankengeld oder ALG gezahlt wurde, war selbstverständlich ein Erstattungsanspruch gegeben und abzurechnen. Dasmussmansosehen! :-)
Natürlich wird unterschlagen, dass die erworbenen Rentenpunkte für diese Zeit keine Berücksichtigung finden, was einer Rentenkürzung durch die Hintertür gleichkommt. Natürlich wird dies nicht gesagt und stattdessen rumgeeiert. warum wohl? Kleinvieh macht wohl jede Menge Mist und das Renteneintrittsalter ist eine Vorzügliche Stellschraube. Erstattungsanspruch? Ach ja, die Rente ist ja selbstverständlich höher als das Krankengeld...verstehe...selbstverständlich..... Lieben Gruß an die Experten!
Und die Erde ist eine Scheibe. Deutschland einig "Meckerland".
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