Hallo, herzlichen Dank für die Kommentar.
Ich bin davon ausgegangen, dass eine Umwandlung in eine volle EM erst nach einem Abschlussbericht einer Reha möglich ist, die tatsächlich stattgefunden hat....??? Keine Reha-kein Abschlussbericht-keine Umwandlung....
Nach § 116 Absatz 2 SGB VI gilt der Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben als Antrag auf Rente, wenn Versicherte vermindert erwerbsfähig sind
und
1.) ein Erfolg von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erwarten ist
oder
2.) Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht erfolgreich gewesen sind, weil sie die verminderte Erwerbsfähigkeit nicht verhindert haben.
Diese Reha, auf die sich der Rentenbescheid bezieht (Renteneintrittsdatum) und somit ein Abschlussbericht hat es nie gegeben, da diese Bedingungen lt. Schreiben RV nicht vorlagen. Eine Reha mit Abschlussbericht gab es erst viel später.Erwerbsgemindert war ich zu dem Zeitpunkt auch nicht. Nur arbeitsunfähig, was ja wohl ein gravierender Unterschied ist.
Mir kommt das Ganze, ehrlich gesagt, wie reine Willkür vor. Eine Begründung, warum gerade dieser Termin ausgesucht wurde, wurde im Rentenbescheid expliziet übrigens nicht genannt.
Herzlichen Dank für Eure Müheund noch ein schönes Wochenenede!