Hallo OCMike,
ja, das ist prinzipiell zutreffend. Die Versicherungspflicht tritt dabei auch unabhängig von evtl. weiteren (versicherungspflichtigen) Beschäftigungen ein. Versicherungsrechtlich erfolgt hier eine getrennte Betrachtungsweise mit der möglichen Folge einer sog. Mehrfachversicherung. Auch eine ggf. bereits vorhandene private Alterssicherung spielt hierbei letztlich keine Rolle.
Weitere Informationen hierzu (incl. entsprechender Beispiele) können Sie z. B. auch der Informationen der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern zu diesem Thema unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/211940/publicationFile/9171/02-2009_Tagesmuetter_DL.pdf entnehmen.
Ihre Frau sollte schließlich schnellstmöglich einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers vereinbaren und sich dort insbesondere auch über die verschiedenen Möglichkeiten der Beitragszahlung informieren lassen. In diesem Zusammenhang wird dann auch das notwendige formelle Verfahren zur Feststellung der Versicherungspflicht eingeleitet.