zu a)
Der Schulbesuch ist ab dem 17.Geburtstag eine Anrechnungszeit. Insgesamt können acht Jahre angerechnet werden. Die ersten drei der möglichen acht Jahre steigern bei einem Rentenbeginn vor 2009 noch die Rente. Die gesamten Zeit zählt allerdings weiterhin, auch nach 2008, für die Anwartschaft auf eine vorzeitige Altersrente bei Erfüllung von 35 Versicherungsjahren mit. Insoweit wird diese Zeit bei Aufstockung nicht doppelt angerechnet.
Durch die Aufstockung ergibt sich eine mtl. Rentensteigerung von aktuell 0,85 € für ein Jahr, also 12 x 15,85 €.
zu b)
Ein eigener Riester-Zulagenanspruch Ihrer Tochter würde den Förderanspruch der Eltern nicht berühren. Sie erhalten selbst die Kinderzulage, solange Kindergeld-Anspruch besteht.