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Riestervertrag für 17-jährige Tochter

von Alexander Ficht05.09.2007 | 07:08
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21 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Tochter geht in die 11.Klasse Gymnasium und verdient nebenher als Aushilfe monatlich ca. 100 €. Man könnte nun die Aufstockungsoption nutzen und damit den Aushilfsjob Rentenversicherungspflichtig machen (Eigenbeitrag grds. 19,9% - 15% = 4,9% = 4,90€ // Allerdings wäre der Mindestbeitrag von 30,85 € zubeachten, dh der Eigenbeitrag würde 30,85 € - 15 € = monatl 15,85 € betragen). Damit hätte die Tochter einen eigenen Riesteranspruch! Fragen: a) Würde sich die Aufstockung rentensteigernd im Versicherungsverlauf der Tochter auswirken oder würde die anrechenbare Ausbildungszeit diese niedrigen Pflichtbeiträge "überlagern"? b) Wenn die Tochter einen eigenen Riestervertrag mit Förderung abschließen würde, hätte dies dann eine Wechselwirkung zu der Kinderzulage bei uns Eltern, dh würde der eigene Riesterzulagenanspruch des Kindes die Kinderzulage bei den Eltern ausschließen? Vielen Dank für Ihre Antwort. A. Ficht

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

zu a)

Der Schulbesuch ist ab dem 17.Geburtstag eine Anrechnungszeit. Insgesamt können acht Jahre angerechnet werden. Die ersten drei der möglichen acht Jahre steigern bei einem Rentenbeginn vor 2009 noch die Rente. Die gesamten Zeit zählt allerdings weiterhin, auch nach 2008, für die Anwartschaft auf eine vorzeitige Altersrente bei Erfüllung von 35 Versicherungsjahren mit. Insoweit wird diese Zeit bei Aufstockung nicht doppelt angerechnet.

Durch die Aufstockung ergibt sich eine mtl. Rentensteigerung von aktuell 0,85 € für ein Jahr, also 12 x 15,85 €.

zu b)

Ein eigener Riester-Zulagenanspruch Ihrer Tochter würde den Förderanspruch der Eltern nicht berühren. Sie erhalten selbst die Kinderzulage, solange Kindergeld-Anspruch besteht.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Zu unterscheiden ist, ob künftig Selbständigkeit oder Auslandsaufenthalt vorliegen wird.

Selbständigkeit:

Unmittelbar förderberechtigt sind u.a. in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte. Selbständige sind bis auf einige Ausnahmen nicht pflichtversichert. Allerdings kann die Förderberechtigung über den Ehepartner herbeigeführt werden, wenn dieser Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet (sog. mittelbare Förderberechtigung).

Ansonsten bleiben die bisher gewährten Zulagen natürlich bestehen.

Auslandsaufenthalt:

Um die Förderung zu erhalten, muss unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland bestehen.

Wenn z.B. für den Ruhestand ein Umzug ins Ausland geplant ist, muss die staatliche Förderung zurückgezahlt werden. Dies betrifft alle bislang gewährten Zulagen.

Zurückgefordert wird aber nur der nominell gewährte Förderbetrag. Zinserträge aus den gewährten Zulagen verbleiben beim Riester-Sparer.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Mini-Job iHv. mtl. 100,- € (ohne Aufstockung)

Es werden Zuschlags-Entgeltpunkte nach § 76b SGB VI berechnet:

(Arbeitsentgelt : Durchschnittsentgelt) x (15% : 19,9%)

(1.200,- € : 29.488,- €) x (15% : 19,9%)

= 0,0407 EP x (15% : 19,9%)

= 0,0307 EP

0,0307 EP x 26,27 €

= 0,81 €

Mini-Job iHv. mtl. 100,- € (mit Aufstockung)

Es werden Entgeltpunkte nach § 70 SGB VI berechnet. Mindest-Beitragsbemessungsgrundlage ist nach § 163 Abs.8 SGB VI 155,- €.:

1.860,- € : 29.488,- €

= 0,0631 EP

0,0631 EP x 26,27 €

= 1,66 €

Bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit (sog. Aufstockung) ergibt sich demnach eine Differenz von 0,85 €.

18 Antworten

Schadeam 05.09.2007 | 08:50
zu a) die Beiträge würden natürlich die spätere Rente Ihrer Tochter erhöhen. Übrigens können Sie davon ausgehen, dass Schulzeiten bei Ihrer Tochter nicht bewertet werden, da diese wohl kaum vor 2009 in Rente gehen wird. zu b) solange Sie kindergeldberechtigt ist, erhalten Sie die Kinderzulage, da spielt es keine Rolle, ob Ihre Tochter selbst über eigene Förderung Zulagen erhält.
Alexander Fichtam 05.09.2007 | 09:22
Vielen Dank an den Teilnehmer "Schade" für die rasche Rückmeldung. Aufgrund der Antwort müsste man doch dann zu dem Ergebnis kommen, dass die Investition in die Aufstockungsoption (Eigenbeteiligung) und der Abschluss eines eigenen Riestervertrages für die Tochter eine durchaus sinnvolle Kapitalanlage darstellt, oder gibt es Kriterien, die ich noch berücksichtigen müsste?
Schadeam 05.09.2007 | 09:31
Es kommen natürlich keine Reichtümer zusammen. Die Rentenansprüche, die aus dem Minijob erwachsen, sind minimal. Die Zulage von jährlich 114 € ist auch nicht riesig, aber Kleinvieh macht auch Mist. Sobald Ihre Tochter keinen Aushilfsjob mehr hätte, würde die Förderung entfallen, das wäre auch der Fall, wenn sie sich im späteren Leben außerhalb des von der Riesterförderung erfassten Bereich aufhält (Selbständigkeit, Ausland,..) Insofern ist es entscheidend wie die Zukunft aussieht, da kann viel passieren.
Alexander Fichtam 05.09.2007 | 10:23
Vielen Dank auch an den Experten für die schnelle Rückmeldung. Noch eine ergänzende Frage zu der Information von Herrn Schade: Es geht ja wohl bei dem Wegfall der Förderung im Falle der künftigen selbständigkeit oder Auslandsaufenthalt meiner Tochter nur um die künftigen Zulagen nicht aber um die bereits gewährten, oder?
Warum Riester?am 05.09.2007 | 12:57
Guten Tag, lesen Sie mal etwas weiter unten die Beiträge zu Riester usw.vom 4.09.07 und 05.09.07.
alexander Fichtam 05.09.2007 | 14:02
ich verstehe nicht was Sie mir damit sagen wollen??
Alexander Fichtam 05.09.2007 | 14:04
Vielen Dank an Teilnehmer Schade und den Experten für die konstruktiven Informationen. Ich werde mich dafür entscheiden einen Riestervertrag für meine Tochter abzuschließen. Ob da jetzt viel oder wenig rauskommt ist doch egal - schaden kann's ja wohl nicht.
Schiko.am 05.09.2007 | 13:54
Dies ist sicher klein, klein, aber ich will wissen was bei meiner rechnung falsch ist: In 2007 bringen 29488 1EP. = 26,27 €. rente. Bei 400 eurojob 4800 4,28 Euro Ohne zuzahlung aber nur 3,23 Euro Bei 100 eurojob 1200 1,07 Euro ohne zuzahlung (15%) 0,81 Euro Demnach bringt die zuzahlung eine steigerung von nur 0,26 Euro. Warum eigentlich 15,85 eigenbeitrag. Weil es gesetz ist, der gesamtbeitrag von derzeit 19,90 % ist aus mindestens 155 mtl. fiktiv fällig, eben 30.85 euro. Mit freundlichen Grüßen,
zuzaam 05.09.2007 | 15:52
hi, ich (selbst studentin) würde deiner tochter keinesfalls raten, einen riester-vertrag abzuschließen, da die rendite durch andere flexible anlage- bzw. sparmöglichkeiten mindestens ebenso erreicht werden kann. bei einer eigenanlage des geldes kann dieses auch flexibel den wechselnden marktgegebenheiten angepasst werden - und das ja durchaus auch im konservativen bereich. da die zukunft ja noch nicht verplant ist (selbstständigkeit, auslandsaufenthalte, studium ...). bei der eigenanlage ist "nur" die eigene konsequenz wichtig, das relativ kurzfristig angelegte geld nicht bei der nächsten möglichen gelegenheit auszugeben - sollte aber zu schaffen sein ;-) also meiner meinung lohnt der geringe "staatszuschuss" nicht, da es sich um relativ unflexible produkte handelt - und tagesgeld, staatsanleihen, festgeldformen kann man auch alleine! eine aufstockung des RV-beitrages lohnt sich aber aufgrund der weiteren leistungen der RV wie z.b. rehaleistungen - da zukünftig die rentenbedingungen sicherlich noch öfters geändert werden, ist dies ohnehin kritisch zu sehen ... aber probleme nach einem unfall, der die erwerbsfähigkeit bedroht, kann einen schnell erwischen! gruß, zuza
Knut Rassmussenam 06.09.2007 | 08:41
Hm, hier steht Mindesteigenanteil + Zulage= schlechte verzinsung gegen eigenes Geld ohne Zulage und etwas besserer Verzinsung + mehr Flexibilität; beides unter dem Risiko der Abgeltungssteuer je nach Anlageform. Da würde ich immer riestern, und wenn "richtiges" Geld verdient wird, den Vertrag ruhen lassen.
Geldam 06.09.2007 | 09:56
Bitte was ist denn richtiges Geld? Danke
Knut Rassmussenam 06.09.2007 | 11:24
Eine Erklärung finden Sie unter www.dummebeitraege.de/gehoertgeloescht.htm
Schiko.am 06.09.2007 | 11:42
Nur so kann man dazulernen. Vielen dank, Experte. MfG.
Mam 06.09.2007 | 12:16
www.geniale-antwort.de
Geldam 06.09.2007 | 12:48
ganz meine Meinung Schiko!Ich sammle auch schon ganz fleißig Entgeltpunkte.Panninipunkte habe ich auch schon.Warum soll ein Riesterer wirklich wissen wie man mit seinem Geld umgeht?Der iss ja eh zu blöd dazu.Das gibt Punkte!
Geldam 06.09.2007 | 12:43
Sie meinen also Ihr Beitrag gehört wegen Dummheit gelöscht?Da sind Sie aber sehr ehrlich sich selbst gegenüber.Alle Achtung!Dafür hätte Sie richtiges Geld verdient Knut.
Geldam 06.09.2007 | 12:46
Stimmt!Auch Sie haben es erkannt,und hätten somit sich richtiges Geld verdient.Leider kann es wegen Ihrem Brett vor dem Kopf nicht an Sie ausgezahlt werden.
zuzaam 06.09.2007 | 13:34
na das geld nehm' ich dann - da bin ich ganz flexibel, und so leg' ich es dann auch an :-D zuza
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