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Experten-Antwort

Übergangsgeld Berufsfindung

von Rosi170204.03.2016 | 21:36
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen! Nachdem ich meinen Job auf Grund eines Hörverlustes verloren habe wurden mir Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt. Nun wird im Vorfeld einer Umschulung meine berufliche Eignung abgeklärt und eine Arbeitserprobung durchgeführt. Diese Maßnahme dauert 2 Wochen. Mein Alg1 Anspruch ist mittlerweile ausgelaufen und ich habe keinen Anspruch auf ALG2 und musste mich freiwillig krankenversicherern. Habe ich für die 2 Wochen nun Anspruch auf Übergangsgeld oder muss ich weiterhin von dem Geld leben was ich durch den Verkauf meinen Autos erzielt habe?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rosi,

sofern wegen der Teilnahme an der Berufsfindung/Arbeitserprobung kein Arbeitseinkommen vorhanden ist, kann Übergangsgeld gezahlt werden. Bei Ihnen laufen voraussichtlich die Leistungen der übrigen Sozialleistungsträger aus, so dass nicht wegen der Teilnahme kein Arbeitseinkommen erzielt werden kann.

Klarheit bringt nur ein Telefonat mit dem zuständigen Reha-Träger.

Viele Grüße

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1 Antworten

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