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Experten-Antwort

Umwandlung Erwerbsunfähigkeitsrente in Altersrente für Schwerbehinderte?

von Michael N.12.11.2016 | 16:18
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4 Antworten

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Ich bin 61 Jahre alt und beziehe seit 18 Jahren eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Nun wurde mir eine Dozententätigkeit auf Honorarbasis angeboten, bei der das monatliche Honarar jedoch voraussichtlich stark variieren würde. An manchen Monaten würde ich viel, an anderen weniger oder gar nichts verdienen. Ich wäre mit Sicherheit während der Arbeitsmonate über der Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro. Gerne würde ich meine Arbeitsfähigkeit mit Hilfe dieses Angebots ausprobieren, bin mir aber unsicher, ob ich den Anforderungen genügen kann. Wie muss ich mich gegenüber der Rentenversicherung verhalten angesichts eines monatlich stark variierenden Honorars? Was geschieht, wenn ich nach einiger Zeit erkenne, dass ich den Anforderungen nicht gewachsen bin? Kann ich in diesem Fall die jetzige, aktuelle Höhe der Erwerbunfähigkeitsrente wieder erhalten oder findet dann eine Neubewertung (u. U. Schlechterstellung) statt? Nach meinem Kenntnisstand könnte ich mit 63 Jahren, 9 Monaten eine Altersrente für Schwerbehinderte (50% unbefristet) erhalten. Wäre die Antragstellung im Falle eines Scheiterns problemlos möglich. Könnte mir bei Aufnahme und nachträglichem Scheitern in oben geschildertem Arbeitsverhältnis u. U. die Schwerbehinderung aberkannt werden? Vielen Dank für die kompetente Beantwortung meiner Fragen. Gruß Michael N.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michael N.,

üben Sie eine selbständige Tätigkeit aus, sind Sie unabhängig von Ihrem Gesundheitszustand und der Höhe Ihres Einkommens nicht mehr erwerbsunfähig.

Bitte lassen Sie sich individuell von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger beraten.

Die Schwerbehinderteneigenschaft wird Ihnen nicht aberkannt.

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3 Antworten

Herz1952am 12.11.2016 | 17:24
Hallo Michael N., Die Schwerbehinderten-Eigenschaft (GdB 50) wird Ihnen nicht aberkannt. (auch Schwerbehinderte dürfen einer vollen Beschäftigung nachgehen. Sie haben lediglich Steuervorteile. Aber der Hinzuverdienst ist sowohl bei der EM-Rente als auch bei einer vorgezogenen AR (dazu gehört auch die SB-Rente) eingeschränkt. Zur Vorabinformation schauen Sie bitte in den folgenden Link: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo… Eine kurze, präzise Auskunft werden Sie in kürze von einem Experten erhalten
Lisaam 12.11.2016 | 17:42
Hallo Michael,ich glaube wenn sie jetzt bereits 61 Jahre alt sind könnten sie jetzt schon in Rente wegen Schwerbehinderte,schauen Sie nochmal nach. Lisa
W*lfgangam 12.11.2016 | 19:59
Ergänzend: 61 = Jahrgang '55, da ist die AR für schwerbehinderte Menschen bereits mit 60+9 möglich - je nach Geburtstag jetzt oder im nächsten Jahr. Bei Einkünften/Hinzuverdienst neben einer 'alten' Erwerbsunfähigkeitsrente aus selbständiger Tätigkeit/Dozent entfällt der Anspruch auf diese Rente - es kann jedoch ein Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung bestehen. Michael N. sucht hier dringend den Kontakt mit seiner DRV! Ab Beginn der AR wg. GdB sieht es dann schon entspannter aus. Gruß w.
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