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Experten-Antwort

Volle Erwerbsminderung

von Peter Müller13.08.2011 | 19:53
1724 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich erhalte eine volle Erwerbsminderungsrente, die bewilligt wurde, weil ich neben einer psychiatrischen Diagnose in einer Werkstatt für Behinderte arbeite. Ich könnte jetzt ausserhalb der Werkstatt einen 400 € - Job bekommen. Im Rentenbescheid steht, dass ich eine eventuelle Beendigung meiner Tätigkeit in der Behindertenwerkstatt melden müsse. Was heißt das für mich - würde ich die Rente verlieren, wenn ich nur noch den 400 €-Job machen würde oder gäbe es eine wie auch immer geartete Prüfug? Mein Gesundheitszustand wäre ja unverändert und die Bedingung für die volle EU-Rente bezüglich des Hinzuverdienstes wäre ja auch eingehalten. Wer kann mir weiterhelfen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Peter Müller,

einer Rente wegen voller Erwerbsminderung steht die Beschäftigung in einer Werkstatt für Behinderte unabhängig von der Höhe des Hinzuverdienstes nicht entgegen. Wird die Beschäftigung dagegen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausgeübt, sind die Hinzuverdienstgrenzen des § 96 a Abs. 2 SGB VI zu beachten. Danach beträgt die Hinzuverdienstgrenze für die Rente wegen voller Erwerbsminderung in voller Höhe 400 €. Die von Ihnen angegebene Beschäftigung beeinflußt die Rentenhöhe nicht.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

-/-am 14.08.2011 | 15:20
Niemand, außer der zuständigen Sachbearbeitung.
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