Hallo Nina79,
grundsätzlich sollte zunächst der zuständige Rentenversicherungsträger über die geänderte Situation informiert werden.
Ggf. gibt es andere Möglichkeiten im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_
broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/berufliche_reha_ihre_
chance.pdf?__blob=publicationFile&v=20