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Experten-Antwort

Volle Erwerbsminderungsrente plus Mieteinnahmen

von Herr Köhler27.09.2017 | 23:16
3847 Ansichten
3 Antworten

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Volle Erwerbsminderungsrente plus Mieteinnahmen Sehr geehrte Damen und Herren. Ich würde gerne in Erfahrung bringen, was zu beachten ist, wenn zur vollen Erwerbminderung ein zusätzlicher Geldfluss durch Vermietung oder Verpachtung zustande kommt. Welche Regelung tritt in Kraft? Welche Dinge sind zu beachten, wenn solche Einnahmen bestehen? Gibt es Abzüge, oder eine Minderung der Rente, ab welchen Betrag würde eine Kürzung in Kraft treten, oder gibt es eine Art Mindestfreibetrag? Welche Formulare, Anträge, Unterlagen etc. sind bei der Rentenversicherung einzureichen? Gibt es dazu Merkblätter oder Infobroschüren zum Download oder eine Internetseite? Wenn ja wäre ein Link zu dem Infomaterial sehr nett. Ich danke ihnen für hilfreiche Informationen. Mit freundlichen Grüßen, M. Köhler

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Herr Köhler,

sofern die Mieteinnahmen als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung versteuert werden und im Einkommensteuerbescheid unter der Rubrik "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" aufgeführt sind, stellen sie keinen Hinzuverdienst dar und werden bei Ihrer vollen Erwerbsminderungsrente auch nicht als Hinzuverdienst berücksichtigt.

Werden die Mieteinkünfte allerdings als Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit versteuert und werden sie im Einkommensteuerbescheid unter diesen Einkünften aufgeführt, sind sie als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.

Die Rentenversicherung ist hier an die steuerrechtliche Feststellung gebunden.

Die Hinzuverdienstgrenze für den Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung in voller Höhe liegt seit 01.07.2017 bei 6.300,- Euro jährlich. Übersteigt der zu berücksichtigende Hinzuverdienst diese Grenze, wird die Rente anteilig gezahlt.

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2 Antworten

Uweam 21.05.2019 | 15:26
Wird meine Erwerbsminderungsrente von 100% bei mieteinnahmen von 400€gekürzt
Kaiseram 21.05.2019 | 18:40
Lese und verstehe die o.a. Antwort des Experten. Wenn es private und keine gewerblichen Mieteinnahmen sind, werden diese nicht als Hinzuverdienst gewertet. Sollten es 400 € monatlich an gewerblichen Mieteinnahmen sein, wird die jährliche Hinzuverdienst von 6300 € nur allein durch die Mieteinnahmen auch nicht erreicht und mindert daher auch nicht Deine Erwerbsminderungsrente. Gar nicht so schwer, oder?
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