Guten Morgen Herr Köhler,
sofern die Mieteinnahmen als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung versteuert werden und im Einkommensteuerbescheid unter der Rubrik "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" aufgeführt sind, stellen sie keinen Hinzuverdienst dar und werden bei Ihrer vollen Erwerbsminderungsrente auch nicht als Hinzuverdienst berücksichtigt.
Werden die Mieteinkünfte allerdings als Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit versteuert und werden sie im Einkommensteuerbescheid unter diesen Einkünften aufgeführt, sind sie als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.
Die Rentenversicherung ist hier an die steuerrechtliche Feststellung gebunden.
Die Hinzuverdienstgrenze für den Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung in voller Höhe liegt seit 01.07.2017 bei 6.300,- Euro jährlich. Übersteigt der zu berücksichtigende Hinzuverdienst diese Grenze, wird die Rente anteilig gezahlt.