Hallo Rosanna,
Der Reha-Entlassungsbericht der Deutschen Rentenversicherung ist ein ärztlicher Brief mit besonderer Bedeutung. Er dient nicht nur der Dokumentation und Information über Behandlungsanlass, Rehabilitationsprozessverlauf und Rehabilitationsergebnis, sondern umfasst zusätzlich eine sozialmedizinische Beurteilung der Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben. Der Reha-Entlassungsbericht wird dadurch um die Dimension eines sozialmedizinischen Gutachtens erweitert. Er richtet sich somit nicht nur an den ambulant behandelnden Arzt, sondern dient als Entscheidungsgrundlage für nachfolgende Leistungen der Renten- oder anderer Sozialversicherungsträger (zum Beispiel eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben oder eine Rente wegen Erwerbsminderung). Der Reha-Entlassungsbericht ist qualitätsgesichert, multifunktional und ermöglicht eine interdisziplinäre Zusammenarbeit zum Nutzen der Rehabilitanden.
Nähere Details zum zulässigen bzw. notwendigen Inhalt des Reha-Entlassungsbericht sind im „Leitfaden zum einheitlichen Entlassungsbericht in der medizinischen Rehabilitation der gesetzlichen Rentenversicherung“ dargestellt, welcher im Internet unter
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/215334/publicationFile/2078/download_leitfaden_einheitl_e_bericht.pdf
abgerufen werden kann.
Hier wird im Übrigen u. a. auch darauf eingegangen, unter welchen Voraussetzungen der Reha-Entlassungsbericht ggf. an Dritte weitergegeben werden darf.