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Experten-Antwort

Was darf im Reha-Bericht stehen?

von Rosanna04.07.2013 | 13:58
7002 Ansichten
44 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin seit einem Jahr krank geschrieben und war nun zur Reha. Als ich den Abschlussbericht gelesen habe, war ich sehr enttäuscht. Was ich dem Arzt im Vertrauen erzählt habe, z.B. über meine Kindheit, steht alles in diesem Bericht. Darf dies alles in diesem Bericht stehen? Es geht an die Rentenkasse, Krankenkasse eventuell Arbeitsagentur... Kann ich was dagegen tun bzw. mich wehren? Vielen Dank im Voraus. Rosanna

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rosanna,

Der Reha-Entlassungsbericht der Deutschen Rentenversicherung ist ein ärztlicher Brief mit besonderer Bedeutung. Er dient nicht nur der Dokumentation und Information über Behandlungsanlass, Rehabilitationsprozessverlauf und Rehabilitationsergebnis, sondern umfasst zusätzlich eine sozialmedizinische Beurteilung der Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben. Der Reha-Entlassungsbericht wird dadurch um die Dimension eines sozialmedizinischen Gutachtens erweitert. Er richtet sich somit nicht nur an den ambulant behandelnden Arzt, sondern dient als Entscheidungsgrundlage für nachfolgende Leistungen der Renten- oder anderer Sozialversicherungsträger (zum Beispiel eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben oder eine Rente wegen Erwerbsminderung). Der Reha-Entlassungsbericht ist qualitätsgesichert, multifunktional und ermöglicht eine interdisziplinäre Zusammenarbeit zum Nutzen der Rehabilitanden.

Nähere Details zum zulässigen bzw. notwendigen Inhalt des Reha-Entlassungsbericht sind im „Leitfaden zum einheitlichen Entlassungsbericht in der medizinischen Rehabilitation der gesetzlichen Rentenversicherung“ dargestellt, welcher im Internet unter

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/215334/publicationFile/2078/download_leitfaden_einheitl_e_bericht.pdf

abgerufen werden kann.

Hier wird im Übrigen u. a. auch darauf eingegangen, unter welchen Voraussetzungen der Reha-Entlassungsbericht ggf. an Dritte weitergegeben werden darf.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

43 Antworten

Krümelam 04.07.2013 | 15:02
Zitat von Rosanna anzeigenausblenden
Was haben Sie eigentlich damit für ein Problem ? Glauben Sie das sich jetzt alle über den Bericht ergötzen ? So wichtig und interesant ist ihr null acht fünfzehn Leben nun für niemanden.. Was sich die Leute alle für unnötige Gedanken machen ist unglaublich ! Was glauben Sie wieviel dutzende Rehaberichte dort täglich bei der RV eintreffen. Der Bericht wird darum lediglich und nur von ÄRZTEN und nur hinsichtlich der Einschätzung darin zu ihrer Erwerbsfähgikeit gelesen. Details interessieren wirklich niemanden im Bericht und werden nicht gelesen. Das ist auch überhaupt keine Zeit für vorhanden und eben keinerlei Intresse. Also fahren Sie sich mal wieder etwas runter...
Raffaelaam 04.07.2013 | 14:09
Hallo in dem Bericht der Reha darf alles stehen, also neben der rein körperlichen Beschwerden/Diagnosen auch die psychischen Diagnosen und somit auch alles was Sie erzählt haben. Ja also auch Ihre Erfahrungen aus der Kindheit. Die Mitarbeiter der DRV des MDK haben eine Schweigepflicht wie auch Ihre Ärzte und Therapeuten. Machen Sie sich keine Gedanken, es ist üblich. Raffalea
Alltagsbegleiteram 04.07.2013 | 16:33
Ärztliche Äußerungen in einem Rehabericht sollen mit der therapierten Erkrankung in direktem Zusammenhang stehen. Es hängt daher von der Erkrankung ab, ob private Informationen über den Patienten möglicherweise relevante Einflüsse auf seinen Krankheitsverlauf beschreiben. Bei vorliegenden physischen Beschwerden könnte zum Beispiel ein (auch ohne offensichtliche Folgen gebliebener) Unfall, auffällige Symptome nach einer Impfung oder etwaige Unterernährung in früher Kindheit eine Rolle spielen. Bei einer psychischen Erkrankung können lange Klinikaufenthalte, aber auch die Familienverhältnisse wertvolle Informationen liefern. Unzulässig wären etwa Aussagen über die Homosexualität eines Patienten, der er sich nach einer Bandscheibenoperation einer Rehabilitationsmaßnahme unterzogen hat. Ärztliche Gutachter sollen zudem in jedem Fall den Patienten herabwürdigend darstellende Äußerungen in ihren Berichten unterlassen.
Rosannaam 04.07.2013 | 18:00
Zitat von Krümel anzeigenausblenden
Gehts noch??? Das ist ja unglaublich, was Sie sich erdreisten hier von sich zu geben. Wenn ich Bedenken habe, wird es schon seinen Grund haben. Glauben Sie, wenn die Mitarbeiterin der Arbeitsagentur meiner Stadt den Bericht liest und zufällig meine Nachbarin ist, die Schweigepflicht bewahrt oder es sie nicht interessiert? Bevor Sie so einen Schwachsinn von sich geben, sollten Sie das Hirn einschalten!!!! Alles anderen danke ich für die hilfreichen Worte!
Annaam 04.07.2013 | 18:07
Egal was Sie irgendwann beantragen - jede Versicherung und jedes Amt - sowie jedes Gericht wird eine Schweigepflichtentbindung erzwingen - erteilen Sie dies nicht wird Ihr Anliegen nicht bearbeitet. Das gilt aber auch für ambulante Arzt/Therapieberichte. Schweigepflicht gibt es also nicht wirklich! Wenn Sie je eine Berufsunfähigkeitsrente, eine Opfeentschädigungsrente o.ä. beantragen werden Sie sich nackig machen müssen. Ebenso wenn Sie eine arzthaftungsrechtliche - sozialrechtliche oder unfallrechtliche bzw. berufsunfallsrechtliche Angelegenheit zu regeln haben. Schliessen sie eine Versicherung ab wo sie gesundheitsfragen beantworten müssen, dann sollten sie alles angeben was im Rehabericht steht. mfg
Krümelam 04.07.2013 | 18:53
Zitat von Rosanna anzeigenausblenden
Was haben Sie eigentlich damit für ein Problem ? Glauben Sie das sich jetzt alle über den Bericht ergötzen ? So wichtig und interesant ist ihr null acht fünfzehn Leben nun für niemanden.. Was sich die Leute alle für unnötige Gedanken machen ist unglaublich !
Gehts noch??? Das ist ja unglaublich, was Sie sich erdreisten hier von sich zu geben. Wenn ich Bedenken habe, wird es schon seinen Grund haben. Glauben Sie, wenn die Mitarbeiterin der Arbeitsagentur meiner Stadt den Bericht liest und zufällig meine Nachbarin ist, die Schweigepflicht bewahrt oder es sie nicht interessiert? Bevor Sie so einen Schwachsinn von sich geben, sollten Sie das Hirn einschalten!!!! Alles anderen danke ich für die hilfreichen Worte!
Es geht nicht nur um die eine Nachbarin die bei der Agentur für Arbeit beschäfitgt ist. Eine andere Nachbarin arbeitet bei ihrer Krankenkasse und eine dritte bei ihrer RV. Also die tratschen das jetzt in ihrer Stadt rund. Soviel ist schon mal sicher. Schlimm,. ganz schlimm. Und die Amis haben via der NSA auch bereits ihren Rehabericht vorliegen und ganz Washington trascht schon darüber. Ist natürlich auch der Hammer was da so drin steht..
Rosannaam 04.07.2013 | 20:02
...Schlimm,. ganz schlimm. Und die Amis haben via der NSA auch bereits ihren Rehabericht vorliegen und ganz Washington trascht schon darüber. Ist natürlich auch der Hammer was da so drin steht..
Ich frage mich gerade, wo ich hier gelandet bin... Ihr wisst doch gar nicht, was ich erlebt habe. Wenn ihr alles in der Gegend umher erzählt, ist es schön für Euch, aber ich bin nicht daran interessiert, dass die Stadt über mich Bescheid weiß. Ich wollte eine Auskunft bekommen und erhalte hier nur kluge Sprüche.
Sozialrechtleram 04.07.2013 | 20:34
In der Tat hätte Rosanna keinerlei Schweigepflichtsentbindungen unterschreiben dürfen. Jetzt ist es leider zu spät und selbst Fachaufsichtsbeschwerden dürften ins Leere laufen. Man könnte jetzt höchstens noch versuchen, den Personen, denen der Entlassungsbericht vorliegt, unter Klageandrohung zu untersagen, irgendwelche Details unbeteiligten Dritten mitzuteilen.
Ferdinandam 04.07.2013 | 20:12
Zitat von Rosanna anzeigenausblenden
Auf eine diesbezügliche Frage hinsichtlich der Zulässigkeit des Rehaentlassungsberichtsverfahrens (siehe Formular G820) hat die DRV keinerlei Rechtsgrundlagen benannt. Deshalb ist mit hoher Wahrscheinlichkeit die Übersendung von Rehaentlassungsberichten durch die behandelnden Ärzte/Psychologen und sonstigen nach § 203 StGB Schweigepflichtigen illegal. Lassen Sie deshalb den Ärzten durch einen Rechtsanwalt - oder wenn Sie Mitglied in einem Sozialverband sind - die Übersendung des Berichtes unter Strafandrohung verbieten. In meinem Rehaentlassungsbericht wird nur drinstehen, was die DRV ohnehin weiß, nämlich Knochenbruch, was in der Reha gemacht wurde (Bewegungsbad, Krankengymnastik, Muskelaufbautraining ...). Und natürlich das Ergebnis: Keine Einschränkungen der Bewegungsfähigkeit zu erwarten. Der Rest geht die DRV einen ... an.
Rosannaam 04.07.2013 | 21:20
Hallo Ferdiand, danke für die hilfreiche Info. Dachte schon hier sind alles nur ... unterwegs. Für die nächste Reha weiß ich halt Bescheid und schweige lieber, als das ich zuviel sage. Das Diagnosen in diesem Bericht stehen, ist mir klar, aber Teile der Gespräche, außerdem wo man tätowiert ist, ob Zähne fehlen oder Brille getragen wird usw. Wahnsinn.
Ferdinandam 04.07.2013 | 20:28
Zitat von Rosanna anzeigenausblenden
...Schlimm,. ganz schlimm. Und die Amis haben via der NSA auch bereits ihren Rehabericht vorliegen und ganz Washington trascht schon darüber. Ist natürlich auch der Hammer was da so drin steht..
Ich frage mich gerade, wo ich hier gelandet bin... Ihr wisst doch gar nicht, was ich erlebt habe. Wenn ihr alles in der Gegend umher erzählt, ist es schön für Euch, aber ich bin nicht daran interessiert, dass die Stadt über mich Bescheid weiß. Ich wollte eine Auskunft bekommen und erhalte hier nur kluge Sprüche.
Sie sind hier in einem Forum gelandet, wo Forentrolle ihr Unwesen treiben dürfen, weil so fundierte Fragestellungen und Auseinandersetzung mit den Antworten der angeblichen DRV-Experten, die letztendlich meist nur aus Textbausteinen zusammengesetzt sind. Ich sitze hier in der Rehaklinik in meinem Rolli und habe mir dieselbe Frage gestellt wie Sie. Eine fundierte Antwort habe ich hier von der DRV nicht erhalten. Allerdings die Schmähkritik der Forentrolle wie ??, Krümel, Alltagsbegleiter, Else King oder ... Da ich einen Juris-Zugang über meine Uni habe, bin ich gerade in meiner raren Freizeit dabei über dieses Forum der DRV ein paar ganz unbequeme Fragen zu stellen.
Foriam 04.07.2013 | 21:38
@Ferdinand Wenn du zu irgendwelchen fundierten Erkenntnissen kommst würde sich das Forum: http://www.krank-ohne-rente.de über die Ergebnisse freuen.
meam 05.07.2013 | 06:49
Interessant evtl: Auszug aus den Leitlinien der DRV http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo… (Seite 30) "5.3.2 Ärztliche Schweigepflichtund Datenschutz Die Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht, des Persönlichkeitsschutzes und des Datenschutzes gehört zwar zu den Aufgaben des Gutachters, es ist dabei aber zu berücksichtigen, dass sozialmedizinische Gutachten Bestandteil eines Verwaltungsverfahrens sind, vom Versicherten auf Antrag eingesehen und später – zum Beispiel in einem Sozialgerichtsverfahren – teilweise öffentlich werden können. Der Proband ist vor der Begutachtung darauf hinzuweisen. " Ich gehe davon aus, dass man in dem Falle den Reha-Mediziner dem Gutachterstatus gleichsetzen kann. Wurden sie nicht darauf hingewiesen ist dies rechtsfehlerhaft. Zu klären wäre ob der Hinweis irgendwo im Kleingedruckten versteckt war und unterschrieben wurde.
Alltagsbegleiteram 05.07.2013 | 00:49
Ferdinand, es tut mir sehr leid, dass Sie meinen Beitrag und meine Hinweise auf Unzulässiges in Arztbriefen als Schmähkritik betrachten. Ich nahm an, dass ich durchaus Verständnis für die Sorge Rosannas um den Schutz ihrer Sozialdaten gezeigt habe. Da ich nicht weiß, welche Erkrankung bei Rosanna vorliegt, lässt sich nicht wirklich beurteilen, inwieweit private Erlebnisse den Krankheitsverlauf negativ beeinflusst haben. In jedem Fall sollen nicht gesamte Gesprächsprotokolle in Rehaberichten aufgeführt werden. Rosanna, Bemerkungen über Tätowierungen gehören sicher nicht in Arztberichte, es sei denn eine Erkrankung sei durch Giftstoffe aus der verwendeten Tinte verursacht. Auch Zahnverlust spielt nur dann eine Rolle, wenn er mit der Erkrankung zusammenhängt, weil er etwa durch Medikamentnebenwirkungen verursacht ist. Sie können sich zunächst an die Rehaklinik wenden und einen korrigierten Arztbericht anfordern. Weisen Sie dabei auf die Irrelevanz für die Erkrankung und den zudem diskriminierenden Tenor der Bemerkungen hin, deren Streichung Sie verlangen.
??am 05.07.2013 | 09:35
Zitat von Ferdinand anzeigenausblenden
Hallo, ich bin seit einem Jahr krank geschrieben und war nun zur Reha. Als ich den Abschlussbericht gelesen habe, war ich sehr enttäuscht. Was ich dem Arzt im Vertrauen erzählt habe, z.B. über meine Kindheit, steht alles in diesem Bericht. Darf dies alles in diesem Bericht stehen? Es geht an die Rentenkasse, Krankenkasse eventuell Arbeitsagentur... Kann ich was dagegen tun bzw. mich wehren? Vielen Dank im Voraus. Rosanna
Auf eine diesbezügliche Frage hinsichtlich der Zulässigkeit des Rehaentlassungsberichtsverfahrens (siehe Formular G820) hat die DRV keinerlei Rechtsgrundlagen benannt. Deshalb ist mit hoher Wahrscheinlichkeit die Übersendung von Rehaentlassungsberichten durch die behandelnden Ärzte/Psychologen und sonstigen nach § 203 StGB Schweigepflichtigen illegal. Lassen Sie deshalb den Ärzten durch einen Rechtsanwalt - oder wenn Sie Mitglied in einem Sozialverband sind - die Übersendung des Berichtes unter Strafandrohung verbieten. In meinem Rehaentlassungsbericht wird nur drinstehen, was die DRV ohnehin weiß, nämlich Knochenbruch, was in der Reha gemacht wurde (Bewegungsbad, Krankengymnastik, Muskelaufbautraining ...). Und natürlich das Ergebnis: Keine Einschränkungen der Bewegungsfähigkeit zu erwarten. Der Rest geht die DRV einen ... an.
Na Ferdinand alias Jurastudent, haste dich als Rosanna ins Forum geschlichen um wieder mal eine sinnlose Diskussion vom Zaun zu brechen?
Rosannaam 05.07.2013 | 09:54
Zitat von Erich Kanehl anzeigenausblenden
Wirklich unglaublich!!!! Ich würde sehr gern arbeiten! Geben Sie mir eine Arbeit! Oder gehen Sie selber arbeiten, dann brauchen Sie sich hier im Forum nicht langweilen. Wenn ich mich zu einem Thema nicht äußern kann, halt ich meine Finger still! Unglaublich was manchen Leute sich WICHTIG finden! Für den einen ist das Sch.. für den anderen wichtig. Wo ist Euer Problem? Einfach nicht lesen und schreiben und dann ist es doch gut für Euch!!!!!
Erich Kanehlam 05.07.2013 | 09:16
Habt ihr eigentlich alle keine anderen Sorgen ? Unglaublich um welchen Sch.. sich hier manche Gedanken machen. Andere sind schwer krank und kämpfen jeden Tag ums Überleben und ihr macht hier einen Theater wegen irgendwas banalen was da im Rehabericht steht..... Mensch geht arbeiten um wieder klar im Kopf zu w erden. Unglaublich.
Ferdinandam 05.07.2013 | 09:24
Zitat von Sozialrechtler anzeigenausblenden
Auweia, jetzt wird gleich wieder der Schweigepflichtentbindungsspezialist um die Ecke kommen.
In der Tat hätte Rosanna keinerlei Schweigepflichtsentbindungen unterschreiben dürfen. Jetzt ist es leider zu spät und selbst Fachaufsichtsbeschwerden dürften ins Leere laufen. Man könnte jetzt höchstens noch versuchen, den Personen, denen der Entlassungsbericht vorliegt, unter Klageandrohung zu untersagen, irgendwelche Details unbeteiligten Dritten mitzuteilen.
Und schon kommen die Forentrolle aus ihren Löchern gekrochen ... Wieviel Salär gibt es denn von der DRV für deren Absonderungen? Führt die DRV auch Steuern und Sozialbeiträge ab?
Ferdinandam 05.07.2013 | 20:43
Sehr geehrte/r Experte/in. in dem Formular werden als angebliche Rechtsgrundlagen die §§ 35 SGB I, § 76 und 80 SGB X angegeben. Man muß nicht Jurist sein, um erkennen zu können, dass diese Rechtsnormen nichts, aber auch gar nichts mit der Tätigkeit von Ärzten, nämlich der medizinischen Behandlung zu tun haben. § 203 stellt die unbefugte Offenbarung von Geheimnissen unter Strafe. Was unbefugt in diesem Zusammenhang ist, kann man problemlos anhand der Definition für Befugnis herleiten: Befugnis ist die Berechtigung das offiziell zugestandene Recht, etw. zu tun. Zunächst einmal steht es also dem Patienten zu, darüber zu befinden, ob und was ein Arzt an Geheimnissen offenbaren darf. Und dann natürlich dem Gesetzgeber. Der muß dafür ein Gesetz erlassen. In den genannten Rechtsnormen des Formulars kommt der Begriff Arzt nur in § 203 StGB vor. Dass ein Arzt der DRV ohne Einwilligung seines Patienten Geheimnisse offenbaren darf, steht da nicht. Daraus folgt zwangläufig, dass die DRV ihre Versicherten bewußt täuscht. Wenn man dann etwas in den Gesetzestexten herumliest, stolpert man unweigerlich über § 100 SGB X. Nur diese Rechtsnorm kommt in Betracht, wenn es um Auskunftserteilung gegenüber einem Sozialleistungsträger geht (BSG B 3 KR 64/01 R). Was dann weiter gilt, kann man auch ohne Jurastudium dem Urteil entnehmen. Also sehr geehrte/r Experte/In, wo ist die Spezialvorschrift, die es einem Arzt erlaubt ohne Einwilligung des Betroffenen Auskünfte gegenüber den Rentenversicherungsträgern zu tätigen? Vielleicht finden Sie ja was, wenn Sie sich die 21 Urteile, die in Juris zu § 100 SGB X zu finden sind, mal durchlesen. Ach ja, wieso finde ich in dem mir zu Beginn meiner Reha ausgehändigtem Formular G820 den § 100 SGB X nicht?
Wie langweiligam 05.07.2013 | 21:15
Zitat von Ferdinand anzeigenausblenden
Hallo Rosanna, Der Reha-Entlassungsbericht der Deutschen Rentenversicherung ist ein ärztlicher Brief mit besonderer Bedeutung. ... Hier wird im Übrigen u. a. auch darauf eingegangen, unter welchen Voraussetzungen der Reha-Entlassungsbericht ggf. an Dritte weitergegeben werden darf.
Sehr geehrte/r Experte/in. in dem Formular werden als angebliche Rechtsgrundlagen die §§ 35 SGB I, § 76 und 80 SGB X angegeben. Man muß nicht Jurist sein, um erkennen zu können, dass diese Rechtsnormen nichts, aber auch gar nichts mit der Tätigkeit von Ärzten, nämlich der medizinischen Behandlung zu tun haben. § 203 stellt die unbefugte Offenbarung von Geheimnissen unter Strafe. Was unbefugt in diesem Zusammenhang ist, kann man problemlos anhand der Definition für Befugnis herleiten: Befugnis ist die Berechtigung das offiziell zugestandene Recht, etw. zu tun. Zunächst einmal steht es also dem Patienten zu, darüber zu befinden, ob und was ein Arzt an Geheimnissen offenbaren darf. Und dann natürlich dem Gesetzgeber. Der muß dafür ein Gesetz erlassen. In den genannten Rechtsnormen des Formulars kommt der Begriff Arzt nur in § 203 StGB vor. Dass ein Arzt der DRV ohne Einwilligung seines Patienten Geheimnisse offenbaren darf, steht da nicht. Daraus folgt zwangläufig, dass die DRV ihre Versicherten bewußt täuscht. Wenn man dann etwas in den Gesetzestexten herumliest, stolpert man unweigerlich über § 100 SGB X. Nur diese Rechtsnorm kommt in Betracht, wenn es um Auskunftserteilung gegenüber einem Sozialleistungsträger geht (BSG B 3 KR 64/01 R). Was dann weiter gilt, kann man auch ohne Jurastudium dem Urteil entnehmen. Also sehr geehrte/r Experte/In, wo ist die Spezialvorschrift, die es einem Arzt erlaubt ohne Einwilligung des Betroffenen Auskünfte gegenüber den Rentenversicherungsträgern zu tätigen? Vielleicht finden Sie ja was, wenn Sie sich die 21 Urteile, die in Juris zu § 100 SGB X zu finden sind, mal durchlesen. Ach ja, wieso finde ich in dem mir zu Beginn meiner Reha ausgehändigtem Formular G820 den § 100 SGB X nicht?
Gähn....
Higham 05.07.2013 | 13:25
Wer braucht denn heute noch einen Entlassungsbericht? Wenn Du über jemand etwas wissen willst, frag einfach Obamas NSA.
GoldSchweigeram 05.07.2013 | 13:02
Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Das gilt auch gegenüber den Mitrehabilitanten, da sind nämlich Spione dabei.
Otto N.am 06.07.2013 | 14:29
Zitat von Ferdinand anzeigenausblenden
Eine "Spezialvorschrift" ist gar nicht erforderlich, da ohne Schweigepflichtsentbindungen überhaupt keine Informationen weitergegeben werden. Und mir persönlich ist kein einziger Fall bekannt, in dem ein Reha- oder Rentenbegehrender diese Schweigepflichsentbindungen nicht FREIWILLIG unterschrieben hat. Im Gegensatz zu Ihnen scheint nämlich den meisten Anderen bekannt zu sein, dass beispielsweise Rentenanträge ohne aussagekräftige Befundberichte nicht abschließend berabeitet werden können. Und Sie werfen der DRV vorsätzliche Täuschungsabsichten vor? Wie kommt es bloß, dass das außer Ihnen noch kein namhafter (Oppositions)Politiker oder Sozialverband bemerkt hat? Sind Sie etwa schlauer als andere? DAS glaube ich nicht!
Hammeram 06.07.2013 | 16:15
@Ferdinand ist ein ganz Schlauer , ein ausgefuchster Hund, ein Cleverli, ein um die Ecke Denker - meint er jedenfalls. Bitte lasst ihn in dem Glauben.....
Ferdinandam 06.07.2013 | 16:20
Zitat von Otto N. anzeigenausblenden
Also sehr geehrte/r Experte/In, wo ist die Spezialvorschrift, die es einem Arzt erlaubt ohne Einwilligung des Betroffenen Auskünfte gegenüber den Rentenversicherungsträgern zu tätigen? .....Daraus folgt zwangläufig, dass die DRV ihre Versicherten bewußt täuscht.
Eine "Spezialvorschrift" ist gar nicht erforderlich, da ohne Schweigepflichtsentbindungen überhaupt keine Informationen weitergegeben werden. Und mir persönlich ist kein einziger Fall bekannt, in dem ein Reha- oder Rentenbegehrender diese Schweigepflichsentbindungen nicht FREIWILLIG unterschrieben hat. ... DAS glaube ich nicht!
Wenn Sie "glauben" wollen, gehen Sie heute abend oder morgen in die sog. Gottesdienste. Außerdem scheinen Sie Schwierigkeiten zu haben nachzuvollziehen, worum es geht. Deshalb noch einmal zum Nachlesen: 1. Es geht nicht um einen Antrag auf Gewährung einer Rente. 2. Es geht auch nicht um die Gewährung einer Reha. 3. Die DRV behauptet, daß zur Offenbarung des sog. Reha-Entlassungsberichtes keine Schweigepflichtentbindung erforderlich sei, weil der Arzt Datenverarbeitung im Auftrag betreibe. Ich habe schon viel Schwachsinn gelesen, aber dass die Ausübung des ärztlichen Berufes "Datenverarbeitung im Auftrag" sei ist letztendlich der Gipfel. o schreibt die DRV an die Reha-Einrichtungen im Leitfaden: "Der Rentenversicherungsträger erhält in jedem Fall eine Ausfertigung des Reha- Entlassungsberichts. Da es sich bei der Weiterleitung des Entlassungsberichts durch die Rehabilitationseinrichtung an den Rentenversicherungsträger nicht um eine Übermittlung von Sozialdaten im Sinne der Vorschriften des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) handelt, sondern um eine Nutzung von Sozialdaten innerhalb der datenschutzrechtlich verantwortlichen Stelle, bedarf es hierfür nicht der Einwilligung des Betroffenen. Ihm steht insoweit auch kein Widerspruchsrecht zu." Das ist entsprechend dem von mir angegeben Urteil des BSG kompletter Unfug. Es gibt da noch andere Urteile, aber ich bin nicht gewillt bei dem schönen Wetter mich mit "Gläubigen" weiter zu unterhalten, auch wenn Ihre irrigen Ansichten unter dem Gesichtspunkt des funktionellen Analphabetentums amüsant sind.
Hammeram 06.07.2013 | 16:38
Genau. Lassen sich sich in ihrem Rolli in die Sonne schieben und geniessen Sie das schöne Wetter. Wenn das Wetter wieder schlechter wird können Sie dne Dingen ja immer noch nachgehen und mit ihren unglaublichen Enthüllugen dann die RV in ihren Grundfesten erschüttern. Ich denke am Schluss wird unser ganzes Rentensystem samt Datenverarbeitung, Schweigepflichtsentbindungserklärungen etc. ein ganz anders sein - Dank Ihnen !
??am 06.07.2013 | 18:22
Es gibt ja auch ein Handbuch für professionelle Forenstörer und sogar Antwort- und Störprogramme. Hallo Ferdinand, Ich hab dein Handbuch gefunden.
??am 06.07.2013 | 18:17
Zitat von Ferdinand anzeigenausblenden
Eine "Spezialvorschrift" ist gar nicht erforderlich, da ohne Schweigepflichtsentbindungen überhaupt keine Informationen weitergegeben werden. Und mir persönlich ist kein einziger Fall bekannt, in dem ein Reha- oder Rentenbegehrender diese Schweigepflichsentbindungen nicht FREIWILLIG unterschrieben hat. ... DAS glaube ich nicht!
Wenn Sie "glauben" wollen, gehen Sie heute abend oder morgen in die sog. Gottesdienste. Außerdem scheinen Sie Schwierigkeiten zu haben nachzuvollziehen, worum es geht. Deshalb noch einmal zum Nachlesen: 1. Es geht nicht um einen Antrag auf Gewährung einer Rente. 2. Es geht auch nicht um die Gewährung einer Reha. 3. Die DRV behauptet, daß zur Offenbarung des sog. Reha-Entlassungsberichtes keine Schweigepflichtentbindung erforderlich sei, weil der Arzt Datenverarbeitung im Auftrag betreibe. Ich habe schon viel Schwachsinn gelesen, aber dass die Ausübung des ärztlichen Berufes "Datenverarbeitung im Auftrag" sei ist letztendlich der Gipfel. o schreibt die DRV an die Reha-Einrichtungen im Leitfaden: "Der Rentenversicherungsträger erhält in jedem Fall eine Ausfertigung des Reha- Entlassungsberichts. Da es sich bei der Weiterleitung des Entlassungsberichts durch die Rehabilitationseinrichtung an den Rentenversicherungsträger nicht um eine Übermittlung von Sozialdaten im Sinne der Vorschriften des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) handelt, sondern um eine Nutzung von Sozialdaten innerhalb der datenschutzrechtlich verantwortlichen Stelle, bedarf es hierfür nicht der Einwilligung des Betroffenen. Ihm steht insoweit auch kein Widerspruchsrecht zu." Das ist entsprechend dem von mir angegeben Urteil des BSG kompletter Unfug. Es gibt da noch andere Urteile, aber ich bin nicht gewillt bei dem schönen Wetter mich mit "Gläubigen" weiter zu unterhalten, auch wenn Ihre irrigen Ansichten unter dem Gesichtspunkt des funktionellen Analphabetentums amüsant sind.
Na Ferdinand, immer noch Freigang?
Haselmausam 06.07.2013 | 22:59
Stimme Ferdinand voll umfänglich zu, Daumen hoch.
Otto N.am 06.07.2013 | 20:39
Zitat von Ferdinand anzeigenausblenden
Dass es keinen Sinn macht mit Ihnen zu diskutieren, war mit von Anfang an klar. Aber dass Sie sich jetzt auch noch für einen Heiligen halten, der Thema in Gottesdienst-Predigten sein könnte, macht Sie nicht gerade "glaubwürdiger"..... Sie hatten meine Frage übrigens noch nicht beantwortet: "Wie kommt es bloß, dass das außer Ihnen noch kein namhafter (Oppositions)Politiker oder Sozialverband bemerkt hat? Sind Sie schlauer als andere?" (Ich vermute mal, dass Sie sich schlicht und einfach auf dem Holzweg befinden!)
AMam 07.07.2013 | 01:45
Und mir persönlich ist kein einziger Fall bekannt, in dem ein Reha- oder Rentenbegehrender diese Schweigepflichsentbindungen nicht FREIWILLIG unterschrieben hat.
Was ist denn das für eine Freiwilligkeit wenn man keine andere Möglichkeit hat? Diese Freiwilligkeit hat die Qualität der DDR-Wahlen! Insbesondere die Anträge die durch §51 zustande kommen - der "freiwillig Unterzeichnende " leistet da die Unterschrift weil er genötigt wird und ihm existenzbedrohende Maßnahmen angedroht werden. Wer ein halbwegs normales Rechtsempfinden hat kann hier nicht von "Freiwilligkeit" sprechen. Die DDR wird ja auch nicht als Rechtsstaat empfunden.
Otto N.am 07.07.2013 | 14:16
Zitat von AM anzeigenausblenden
Reha- und Rentenanträge werden gewöhnlich ganz freiwillig gestellt, völlig ohne Zwang. Und da jeder halbwegs intelligente Mensch weiß, dass ohne aussagekräftige Befundunterlagen keine abschließende Antragsbearbeitung möglich ist, liegt es im eigenen Interesse die Schweigepflichtsentbindungen zu unterschreiben. Sonst kannn man sich die Antragsstellung nämlich gleich ganz sparen. Sie kommen mir vor wie jemand, der die Polizei zur Hilfe ruft weil ein Einbrecher im Haus ist, sich aber konsequent weigert, die Polizisten ins Haus zu lassen, weil man dazu ja nicht verpflichtet sind...... Wer soll Leute wie Sie eigentlich ernst nehmen?
Ferdinandam 07.07.2013 | 19:38
Zitat von Otto N. anzeigenausblenden
Was ist denn das für eine Freiwilligkeit wenn man keine andere Möglichkeit hat?
Reha- und Rentenanträge werden gewöhnlich ganz freiwillig gestellt, völlig ohne Zwang. Und da jeder halbwegs intelligente Mensch weiß, dass ohne aussagekräftige Befundunterlagen keine abschließende Antragsbearbeitung möglich ist, liegt es im eigenen Interesse die Schweigepflichtsentbindungen zu unterschreiben. Sonst kannn man sich die Antragsstellung nämlich gleich ganz sparen. Sie kommen mir vor wie jemand, der die Polizei zur Hilfe ruft weil ein Einbrecher im Haus ist, sich aber konsequent weigert, die Polizisten ins Haus zu lassen, weil man dazu ja nicht verpflichtet sind...... Wer soll Leute wie Sie eigentlich ernst nehmen?
Ihr funktionales Analphabetentum ist schon bemerkenswert. Es geht nicht um die Antragstellung bzgl. einer Reha oder Rente, sondern um die Offenbarung von Geheimnissen, die einem Arzt während einer Behandlung anvertraut oder sonst bekannt wurden. Ich habe zwar eine Reha beantragt und auch bewilligt bekommen, aber ich habe keine Erklärung unterschrieben, die den mich behandelnden Ärzten erlauben würde einen Rehaentlassungsbericht der DRV zu übersenden. Ist das so schwer zu begreifen? Lesen Sie doch einfach Formular G250. Dann wissen Sie, was ich unterschrieben habe und was ich hinzugesetzt habe, nämlich die Worte: Ich widespreche.
Ferdinandam 07.07.2013 | 20:06
Zitat von Otto N. anzeigenausblenden
Wenn Sie "glauben" wollen, gehen Sie heute abend oder morgen in die sog. Gottesdienste.
Dass es keinen Sinn macht mit Ihnen zu diskutieren, war mit von Anfang an klar. Aber dass Sie sich jetzt auch noch für einen Heiligen halten, der Thema in Gottesdienst-Predigten sein könnte, macht Sie nicht gerade "glaubwürdiger"..... Sie hatten meine Frage übrigens noch nicht beantwortet: "Wie kommt es bloß, dass das außer Ihnen noch kein namhafter (Oppositions)Politiker oder Sozialverband bemerkt hat? Sind Sie schlauer als andere?" (Ich vermute mal, dass Sie sich schlicht und einfach auf dem Holzweg befinden!)
Sie täten besser daran sich an Fakten - nämlich Gesetzen und Urteilen - zu orientieren, anstelle von Glaubenssätzen oder Vermutungen. Wie bereits festgestellt ist die Behauptung der DRV, dass die medizinische Tätigkeit der Behandler in Reha-Einrichtungen "Datenverarbeitung im Auftrag" sei, schwachsinnig. In der Juris-Datenbank habe ich übrigens ein Urteil eines LSG gefunden, welches die Feststellung bestätigt. Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen bei der Suche.
Ferdinandam 07.07.2013 | 22:54
Zitat von Otto N. anzeigenausblenden
Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen bei der Suche.
Ich werde nichts suchen, was es nicht gibt! Wann beantworten Sie denn endlich meine Fragen: "Wie kommt es bloß, dass das außer Ihnen noch kein namhafter (Oppositions)Politiker oder Sozialverband bemerkt hat? Sind Sie schlauer als andere?" Ich warte!
Ich habe hier versucht zu Rosannas Frage Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Ihre Fragen sind irrelevant, denn bereits in der Schule lernt man, dass in D Gewaltenteilung herrscht: Es gibt die Legislative, Exekutive und Judikative. Darüber, ob z.B. die DRV oder andere Leistungsträger rechtswidrig handeln, entscheiden immer noch Richter.
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Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

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Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

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