Diese Informationen erhalten Sie von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (kurz ZfA). Einwände gegen die Festsetzung können dort ebenso geltend gemacht werden.
Eine Rückforderung der Steuererstattung kommt nicht in Betracht, wenn folgende Jahresbeträge nicht überschritten wurden:
2002 bis 2003 525,00 EUR abzüglich Zulagen
2004 bis 2005 1.050,00 EUR abzüglich Zulagen
2006 bis 2007 1.575,00 EUR abzüglich Zulagen
ab 2008 2.100,00 EUR abzüglich Zulagen