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Experten-Antwort

Was kann ich tun, wenn meine Riester-Zulagen gekürzt wurden?

von Hartmut Stange13.04.2011 | 13:15
3568 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wie erfahre ich, ob meine Riester-Zulagen gekürzt wurden? Was kann ich tun, wenn meine Riester-Zulagen gekürzt wurden? Kann ich Widerspruch einlegen? Wenn ja, bei wem? Muss ich mit der Rückforderung der Steuererstattung rechnen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Diese Informationen erhalten Sie von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (kurz ZfA). Einwände gegen die Festsetzung können dort ebenso geltend gemacht werden.

Eine Rückforderung der Steuererstattung kommt nicht in Betracht, wenn folgende Jahresbeträge nicht überschritten wurden:

2002 bis 2003 525,00 EUR abzüglich Zulagen

2004 bis 2005 1.050,00 EUR abzüglich Zulagen

2006 bis 2007 1.575,00 EUR abzüglich Zulagen

ab 2008 2.100,00 EUR abzüglich Zulagen

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2 Antworten

Knut Rassmussenam 13.04.2011 | 14:23
Sie erhalten mindestens einmal im Jahr von Ihrem Anbieter Post. Da steht alles drin. Sind Sie unsicher, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Anbieter auf, dann erst ggfs. mit der ZfA in Brandenburg.
B. Knoppam 14.04.2011 | 15:09
Bevor Sie Kontakt mit der ZfA aufnehmen, sollten Sie den Tippder Stiftung Warentest beherzigen: "Anbieter in der Pflicht In der Pflicht sind die Anbieter von Riesterverträgen. Sie müssen die Vorsorge-Sparer regelmäßig informieren. Wenn etwas nicht stimmt, können Riestersparer einen so genannten Festsetzungsantrag stellen und Unterlagen nachreichen. Sie müssen ihn beim Anbieter des Riestervertrags abgeben und dieser hat ihn mit Stellungnahme bei der Riesterbehörde einzureichen. Ein Jahr nach Erhalt der Anbieterinformation muss der Antrag bei der Behörde sein." in dem Artikel sind weitere, wie ich finde, nützliche Informationen enthalten http://www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/meldung/Riester-…
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