Hallo Matthias,
bitte setzen Sie sich mit Ihrer Agentur für Arbeit bzw. der ARGE für eine vorschussweise Zahlung von Hartz IV bzw. Sozialhilfe bis zur endültigen Rentenentscheidung in Verbindung.
Der Bezug von Übergangsgeld von einem Rehabilitationsträger, dass im Rahmen einer Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Umschulung) gezahlt wird, führt nicht zur Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung.