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Wer zahlt?

von Matthias02.02.2009 | 21:31
1020 Ansichten
2 Antworten

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Meine Frau ist seit 2003 arbeitslos (nach 20 Berufsjahren, auch eingezahlt). Nach 8 Monaten Zahlung von ALG I wurde ihr aufgrund Krankheit eine Teilhabe sowie eine Rehamaßnahme (Umschulung) durch die BfA ermöglicht (ab 06/2004). Kurz vor Abschluß der Maßnahme (04/2007) Krankschreibung mit Verdacht auf MS. Jetzt stellt die Krankenkasse die Zahlung ein (78-Wochen-Frist) und Rente ist beantragt, aber noch nicht bewilligt. Das AA lehnt Zahlung von ALG 1 ab, da nach SGB III, §§ 117,123,124 die Umschulung nicht versicherungspflichtig war und nach § 147 SGB III eine frühere Anwartschaft erloschen sei. Muß sie jetzt Hartz IV beantragen oder muß das AA bis zur Entscheidung der BfA die Zahlung vorschußweise übernehmen? Berentung scheint sicher. Lieben Dank für alle Antworten.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Matthias,

bitte setzen Sie sich mit Ihrer Agentur für Arbeit bzw. der ARGE für eine vorschussweise Zahlung von Hartz IV bzw. Sozialhilfe bis zur endültigen Rentenentscheidung in Verbindung.

Der Bezug von Übergangsgeld von einem Rehabilitationsträger, dass im Rahmen einer Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Umschulung) gezahlt wird, führt nicht zur Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung.

1 Antworten

Wer zahlt?am 02.02.2009 | 22:01
Das ist keine Frage, die die Deutsche Rentenversicherung betrifft. Wenden Sie sich an die ALGII-Zahlstelle. Legen Sie den Ablehnungsbescheid der Agentur für Arbeit dort vor und geben Sie an, Rente beantragt zu haben. Sollte man sich dort nicht für leistungspflichtig halten, weil man meint, Sie seien dauerhaft voll erwerbsgemindert, müsste Grundsicherung nach dem SGB XII gezahlt werden.
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