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Experten-Antwort

wie muss ich meine Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit nachweisen

von Paula13.08.2015 | 16:53
1181 Ansichten
3 Antworten

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Hallo! Ich darf 450 EUR zu meine Rente hinzuverdienen. ich möchte gerne ein wenig noch selbständig arbeiten, reicht dann als Nachweis über die Einkünfte der Steuerbescheid?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Paula, in der Regel weist man das Einkommen mit einem Steuerbescheid nach, dessen Ergebnis dann durch 12 geteilt wir (Monatseinkommen). In Ausnahmefällen kann auch ein monatlicher Nachweis durch Einzelabrechnungen erfolgen. Bis zum Vorliegen des Steuerbescheides muss mit gewissenhaften Schätzungen gearbeitet werden. Nach Vorlage des Steuerbescheides wird die Schätzung jedoch überprüft. Sofern die Einkünfte vor erreichen der Regelaltersrente jedoch unter 450 € mtl. bleiben, haben Sie nichts zu befürchten. Sofern Sie diese Grenzen überschreiten, droht nicht nur eine Rentenkürzung, sondern möglicherweise auch eine Beitragspflicht in der Rentenversicherung aufgrund Ihrer selbst. Tätigkeit. Lassen Sie sich vorsichtshalber von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten. Achtung, die Aussage zum Hinzuverdienst gilt in dieser Form nicht für Witwen und Witwer !!!

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2 Antworten

Achillam 13.08.2015 | 16:57
Ja
=//=am 13.08.2015 | 17:32
...und bevor der Steuerbescheid vorliegt (meist erst 1 oder 2 Jahre danach), können Sie eine gewissenhafte Schätzung Ihres Einkommens über den Steuerberater vorlegen.
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