Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

witwenrente

von peterlustig14.07.2017 | 22:58
1295 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
meine mutter hat 2003 geheiratet, besitzt aber vermögen in vorm von wertpapieren. sie hat jetzt witwenrente beantragt, da ihr mann kürzlich verstorben ist. bekommt sie die witwenrente in voller höhe, oder muss sie ihr vermögen erst aufbrauchen? dividenden liegen bei ca 600 euro im jahr, sind kaum dividenden auszahlende unternehmen im portfolio. es sind aber auch papiere darin, die der abgeltungssteuer unterliegen und mehr als 100000 euro gewinn bei verkauf erbringen würden, kann sie die ohne rentenabzug verkaufen, oder an ihre kinder verschenken?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo peterlustig,

grundsätzlich ist bei der Witwenrente eigenes Einkommen der Witwe anzurechnen. Bei einer Eheschließung ab dem 1.1.2002 zählt hierzu auch Vermögenseinkommen, wie zum Beispiel Zinsen, Dividenden (auch, wenn diese der Abgeltungsteuer unterliegen) und Gewinne aus der Veräußerung von Aktien.

Laufende Vermögenseinnahmen werden vor der Anrechnung grundsätzlich pauschal um 25 % beziehungsweise Einnahmen, die der Abgeltungsteuer unterliegen, um 30 % gekürzt. Der verbleibende Betrag wird zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet, soweit er den monatlichen Freibetrag in Höhe von derzeit 819,19 € übersteigt.

Gewinne aus der Veräußerung von Aktien sind einmaliges Vermögenseinkommen, werden ebenfalls um den oben genannten Pauschalbabzug gekürzt und dann auf die der Auszahlung folgenden 12 Kalendermonate aufgeteilt und zu 40 % angerechnet, soweit der monatliche Freibetrag überschritten wird.

Werden die Aktien an Kinder verschenkt (übertragen) und erzielt die Witwe hieraus selbst keine eigenen steuerrechtlichen Gewinne mehr, kann auch kein Vermögenseinkommen mehr auf die Witwenrente angerechnet werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Konrad Schießlam 15.07.2017 | 09:23
Ihr Vermögen schmälert die Witwenrente nicht, es käme eine Kürzung nur in Frage, wenn auch Sie Renteneinkommen hätten. MfG.
W*lfgangam 15.07.2017 | 18:18
Hallo peterlustig, da Ihre Mutter sich im 'neuen' Hinterbliebenenrentenrecht befindet (Eheschließung ab 2002), ist das mit Vermögenseinkünften etwas tricky. Natürlich muss sie nicht das Vermögen als solches aufbrauchen, um eine Witwenrente zu erhalten, es geht nur um Einkünfte daraus. Zunächst gibt es ja einen Freibetrag für die Summe aller Einkünfte neben der Witwenrente von 819 EUR (West) mtl. Erreicht Sie den nicht, wird die Witwenrente (55 %, + etwaige Zuschläge für eigenen Kinder) voll ausgezahlt, in den ersten drei Monaten sogar zu 100 % ohne Berücksichtigung von Einkommen. Einkünfte aus Vermögenswerten aller Art sind natürlich als Einkommen zu werten, hier die Dividende von 600 EUR mtl. ...unkritisch, da innerhalb des Freibetrages. Auch sogenannte Veräußerungsgewinne - wenn Sie den Gewinn von 100.000 EUR erzielt - sind als Einkommen zu berücksichtigen ...m. M. aufgeteilt für 12 Monate, mit der Folge, dass in dieser Zeit die Witwenrenten komplett ruht. Und, eine nachgehende Schenkung an andere Personen/Kinder, eliminiert nicht den Zufluss des Einkommens nach Veräußerung bei Ihrer Mutter ...zwackt sie halt 12.000 EUR vor der Schenkung für sich ab, dann passt das wieder ;-) Ergänzende Info (Witwenrente und Anrechenbarkeit der Einkünfte) finden Sie hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Allerdings hätte man Ihrer Mutter das Wesentliche bei Antragsstellung Witwenrente bereits mitteilen können. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
12 Minuten

Eine neuartige Investment-Form soll das Beste aus zwei Welten vereinen: niedrige Kosten und aktives Fondsmanagement. Doch können die aktiv verwalteten ETFs dieses Versprechen einlösen? Ein Wegweiser.

Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026