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Experten-Antwort

witwenrente

von trixi29.04.2016 | 14:13
1508 Ansichten
5 Antworten

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Der Freibetrag für die Witenrente beträgt z.Z. 775,-- EURO. Wird der Betrag ab 1.7.2016 erhöht oder bleibt dieser gleich? Danke für eine Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Trixi,

da sich der Freibetrag aus dem aktuellen Rentenwert errechnet ( 26,4 fache des aktuellen Rentenwertes - § 97 Abs. 2 SGB VI) erhöht sich auch der Freibetrag.

Ab 01.07.2016 wird dieser 803,88 € (West) und 756,62 € (Ost) betragen.

.

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4 Antworten

Herr Benzinam 29.04.2016 | 14:26
Der Freibetrag ist immer das 26,4-fache des aktuellen Rentenwertes. Daher ist der Freibetrag ebenfalls dynamisch.
Herz1952am 29.04.2016 | 14:32
Bitte, schauen Sie sich diesen Link an, die angegebenen Werte (Beträge) sollten stimmen. Offiziell werden die Werte erst Mai/Juni bekanntgegeben. Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Der Wert gilt allerdings für das ganze Jahr 2016 (siehe Beitrag von "Widow" in diesem Link.
Konrad Schiedßlam 01.05.2016 | 08:57
Längst bekannt, bis 30.6.2016 in West 29,21 x 26,4 771,14, ab 1.7.2016 30,45 x 26,4 803,88 anrechnungsfreier Betrag, so heißt das Ding. Vom übersteigenden Betrag werden jeweils 40% die Witwen/Witwerrente kürzen und Kranken/Pflegeversicherung vom neuen Brutto fällig. Erfreulich, dass endlich mal die Zahl 26,4% genannt wurde. MfG.
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