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Experten-Antwort

Witwenrenteantrag.

von Lannoote24.11.2015 | 10:27
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14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Mein Witwenrenten Antrag ist seit dem 30.09.2015 bei der Deutschen Rentenversicherung eingegangen. Seitdem musste ich ausfüllen wo meine verstorbene Frau überall gearbeitet hat. Jetzt ist es so das meine Frau nie in Deutschland gearbeitet hat sondern nur in Belgien. Jetzt liegt der Antrag aber bei der Deutsche Rentenversicherung vor. Meine Frau ist am 03.12.2014 verstorben also käme da eine gute summe zusammen die nachgezahlt werden müsste. Wie soll ich da jetzt vorgehen? Wird die Deutsche Rentenversicherung selber ein Antrag an Belgien stellen und dann wird Belgien auszahlen, oder muss ich jetzt extra einen Antrag an Belgien schicken? Es ist für uns momentan schwer da wir uns in eine knifflige Lage befinden da wir momentan nur von ALG2 leben. Freue mich auf alle antworten. Viele Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ein in Deutschland gestellter Witwerrentenantrag gilt bei Anwendung der EWG-Verordnungen auch als Antrag auf eine belgische Witwerrente. Ein extra Antrag in Belgien ist also nicht erforderlich. Als Verbindungsstelle zu Belgien ist auf Seiten der Regionalträger die Deutsche Rentenversicherung Rheinland , 40194 Düsseldorf zuständig.

Bitte setzen Sie sich mit der antragsaufnehmenden Stelle in Verbindung, damit der Antrag dorthin weitergeleitet wird.

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13 Antworten

Lannooteam 24.11.2015 | 11:00
Hallo, Momentan ist es leider schwer für mich zu telefonieren oder irgendwo hinzufahren daher versuche ich es auf diese weise. Ja, Die Deutsche Rentenversicherung weiß davon das meine Frau immer in Belgien gearbeitet hat. Ich habe vor zwei Wochen einen Brief bekommen von der DRV wo ich alle Zeiten ausfüllen sollte. Das habe ich auch getan. Jedoch weiß ich selber nicht genau alle Arbeitsplätze wo sie gearbeitet hat. Sondern nur die letzten zehn Jahre also habe ich so genau wie nur möglich versucht alles auf dem Papier anzugeben. Ich blicke da absolut nicht durch. Vielen Dank für die Hilfe.
Schadeam 24.11.2015 | 10:54
Wenn bei der DRV bekannt ist, dass die Frau in Belgien gearbeitet hat, wird die belgische Rentenversicherung informiert werden; das ist in der EU so geregelt. Ist das mit Belgien der DRV nicht bekannt, muss die Zeit in B halt angegeben werden. Aber eigentlich sollten die Angaben ja bereits im Witwenrentenantrag gemacht sein.
=//=am 24.11.2015 | 10:44
Wie soll eine "gute Summe" zusammen kommen, wenn Ihre Frau nie in Deutschland gearbeitet hat? Hat sie denn überhaupt Versicherungszeiten in Deutschland zurückgelegt, z.B. Kindererziehungszeiten, Zeiten des Bezuges von Sozialleistungen (z.B. ALG II)? Wenn sie Versicherungszeiten in Belgien zurückgelegt hat, besteht evtl. ein Anspruch auf Witwerrente aus der belgischen Versicherung. Es wird ein Antrag von Ihnen beim belgischen Sozialversicherungsträger gestellt werden müssen. Weshalb fragen Sie bei der DRV nicht einfach nach, wie es weitergeht und was Sie tun müssen?
=//=am 24.11.2015 | 12:19
...wenn aber der Witwerrentenantrag bei der DRV Bund gestellt wurde, bleibt diese weiterhin zuständig.
Lannooteam 24.11.2015 | 12:23
Also das stimmt, wir haben einen Brief bekommen das es nach Düsseldorf ist vor einen Monat ungefähr. Seitdem haben wir auch von Düsseldorf diesen Brief bekommen (Formular: E207) und Ausgefüllt.
Lannooteam 24.11.2015 | 12:37
Also das stimmt, wir haben einen Brief bekommen das es nach Düsseldorf ist vor einen Monat ungefähr. Seitdem haben wir auch von Düsseldorf diesen Brief bekommen (Formular: E207) und Ausgefüllt.
Na dann schicken Sie dieses Formular doch nach Düsseldorf zurück und geben Sie darauf an, dass Sie nicht alle Beschäftigungen und Arbeitgeber Ihrer verstorbenen Ehefrau kennen. Wenn sie in Belgien rentenversichert war, werden dort auch die Unterlagen vorliegen.
Das Formular habe ich vor zwei Wochen gleich mit die post verschickt. Und habe drauf angegeben das ich nicht alle Zeiten weiß. Hoffe das ich soweit alles richtig gemacht habe. Viele Grüße
=//=am 24.11.2015 | 12:39
JA :-)
Lannooteam 24.11.2015 | 20:53
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Hoffe das ich soweit alles richtig gemacht habe.
Hallo Lannoote, bis dahin perfekt! Nun heißt es warten ...und rechnen Sie eher in Monaten. Allerdings: > da wir momentan nur von ALG2 leben. auch wenn ich Ihre Erwartungen nun leider 'zerstöre', wird es zur vollständigen Anrechnung auf's ALG2 kommen und auch eine etwaige Nachzahlung wäre zu verrechnen - zumindest für alle parallel laufenden Monate ALG2 + Rente seit 12.2014. Gruß w.
Hallo, Da hätte ich glück, ich empfange erst ALG2 seit 3 monate. Ja mit ein paar monate hatte ich auch gerechnet. Trotzdem bleibt immer die angst das man was falsch macht und es sich dadurch noch mehr verzögert. Viele Grüße
W*lfgangam 24.11.2015 | 22:00
Zitat von Lannoote anzeigenausblenden
Hallo Lannoote, die Angst kann Ihnen genommen werden, in dem Sie beim nächsten Antrag einfach die nächste Beratungsstelle/DRV oder Rathaus/Versicherungsamt aufsuchen - die helfen auch beim Ausfüllen der Vordrucke bis zur letzten Zeile und fragen nach (angemessener) Zeit direkt nach, wo es noch hapert. Ja, das mit den nur 3 Monaten ALG2 ist in der Tat gut für Sie. Ich hoffe, dass Jobcenter rechnet dann schnell ab, damit die Restnachzahlung seitens der DRV ausgezahlt werden kann ...wenn Sie den Rentenbescheid haben, gehen Sie damit gleich zum Jobcenter und bitten um beschleunigte Abrechnung – ob es hilft, das zu beschleunigen, steht auf einem anderen Blatt. Sollte die Nachzahlung 'üppig hoch' ausfallen (Barvermögen ist ja bei ALG2 zunächst selbst zu verwerten), steht Ihnen ein 'geschützter' Betrag/Schonvermögen zu: https://de.wikipedia.org/wiki/Schonvermögen Gruß w.
conniam 25.11.2015 | 10:44
Hallo, Sie schreiben dass Ihre Frau am 3.12.14 verstorben ist? warum haben Sie dann erst im Sept.15 den Witwenrentenantrag gestellt????
Lannooteam 25.11.2015 | 10:51
Hallo, Erstmal vielen dank an alle für die Hilfe. Es ist wirklich schwer in eine komische Lage wie diese den Kopf kühl zu behalten und fokussiert zu denken. Leider ist es für mich nicht möglich zu eine DRV stelle zu gehen weil ich momentan nur eingeschränkt unterwegs sein kann und die nächste stelle 90KM weit weg ist. Den Vorschlag mit dem Rathaus werde ich auf jedem Fall befolgen. Zwischen den Tod meiner Frau und den Antrag liegt eine lange zeit dazwischen weil ich mit persönlichen und psychischen Problemen zu kämpfen hatte. Das haus wurde Zwangsversteigert und wir hatten eine weile lang überhaupt keinen Ausweg. Zum glück half mir mein Sohn und ich versuche jetzt mit ihm alles auf die reihe zu bekommen. Viele Grüße
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