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Experten-Antwort

Zuschuss zum höhenverstellbaren Schreibtisch - Übergabe an AN wegen Rente

von Habermann13.08.2021 | 10:03
412 Ansichten
2 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, unser MA hat in 2018 einen Zuschuss von 800 € von Ihnen für einen höhenverstellbare Schreibtisch erhalten. Der AG hat diesen gekauft für 1530 €. Jetzt geht der MA in Rente und möchte seinen Schreibtisch mitnehmen. Wem gehört dieser denn? Müsste der MA dann die Restsumme (nach AfA) an den Arbeitgeber zahlen? Ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Schreibtisch herauszugeben? Oder müsste der AG dem Mitarbeiter anteilig den Zuschuss auskehren, wenn er den Schreibtisch für andere Mitarbeiter nutzen möchte? Wäre dieser Betrag dann steuer- und sozialversicherungspflichtig? Vielen Dank für eine Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Habermann,

der Schreibtisch ist Eigentum des Arbeitgebers.

Deshalb kann der Arbeitgeber auch entscheiden, ob und zu welchen Bedingungen er dem Arbeitnehmer den Schreibtisch überlässt. Der Zuschuss dürfte seinerzeit direkt an den Arbeitgeber ausgezahlt worden sein, so dass dem Arbeitnehmer kein Anteil des Zuschusses zusteht.

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1 Antworten

Klllllam 13.08.2021 | 11:14
Normalerweise wird der Arbeitnehmer Eigentümer, wenn er von der Rentenversicherung einen Tisch erhält. Hier verhält es sich aber anders. Der Arbeitgeber hat, so lese ich das heraus, auf eigene Rechnung einen Tisch gekauft und steht auch auf der Rechnung als Käufer und hat auch den Tisch übereignet bekommen. Der Arbeitnehmer hat über die Rentenversicherung bloß einen Zuschuss gezahlt. Da in Deutschland zwischen Kaufpreiszahlung und Eigentum getrennt wird, ist in der oben genannte Konstellation der Arbeitgeber Eigentümer geworden. An ihn hat der Lieferant übereignet. Letztlich kommt es jetzt auf die Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber an, hat dieser Miteigentum erworben oder nicht, wie ist der ganze Sachverhalt ausgestaltet und wer kann letztlich was beweisen, hat der Arbeitgeber sein Eigentum an den Arbeitnehmer abgetreten. Hier sollten sich beide versuchen zusammensetzen und zu klären wie es weitergeht.
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