Hallo Andre M.,
solange Sie unter 3 Stunden täglich (15 Stunden wöchentlich) arbeiten, liegt weiterhin volle Erwerbsminderung vor.
Zum Thema Hinzuverdienst: bei einem monatlichen Hinzuverdienst
von 400,00 Euro wird die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze von 6300,00 Euro eingehalten, so dass die Rente weiterhin in voller Höhe zu leisten ist.
Nähere Informationen können Sie auch unter folgenden Links erhalten:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf?__blob=publicationFile&v=27
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.pdf?__blob=publicationFile&v=39