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Experten-Antwort

Zuverdienst bei voller Erwebsminderungrente

von Andre M.02.10.2017 | 11:57
418 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Betr.: Rente wegen voller Erwerbsminderung Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe Erwerbsminderungsrente. Ich möchte jetzt diese Rente mit einem Minijob etwas aufstocken, ich weiß das es dafür Grenzen was Arbeitszeit und Zuverdienst gibt. Nur habe ich jetzt soviel darüber gelesen das ich mir unsicher bin und möchte sie kurz um Auskunft bitten. Es handelt sich um ca. 10 Stunden Wochenarbeitszeit mit einem Lohn von 400,-€. Muss ich bei diesem Minijob mit Abzügen bei meiner Rente rechnen und sind 10 Stunden Wochenarbeitszeit bei voller Erwerbsminderung möglich ? Danke Andre

Antworten vom Expertenteam

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Andre M,

vielen Dank für Ihr Vertrauen in unser Forum aber bitte veröffentlichen Sie keine Versicherungsnummern und Adressdaten.

Zu Ihrem Datenschutz haben wir entsprechende Angaben gelöscht. Individuelle und auf Ihren Fall bezogene Auskünfte erhalten Sie auch am kostenfreien Servicetelefon der DRV unter 0800 1000 4800.

Viel Erfolg!

Viele Grüße

Ihr Admin

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Andre M.,

solange Sie unter 3 Stunden täglich (15 Stunden wöchentlich) arbeiten, liegt weiterhin volle Erwerbsminderung vor.

Zum Thema Hinzuverdienst: bei einem monatlichen Hinzuverdienst

von 400,00 Euro wird die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze von 6300,00 Euro eingehalten, so dass die Rente weiterhin in voller Höhe zu leisten ist.

Nähere Informationen können Sie auch unter folgenden Links erhalten:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf?__blob=publicationFile&v=27

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.pdf?__blob=publicationFile&v=39

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Fortitude oneam 02.10.2017 | 12:40
Hallo Andre M., eine Expertenantwort haben Sie bereits erhalten und im Grunde genommen wissen Sie bereits schon das Meiste. Nur Sie persönlich wissen am besten, warum Sie die volle EMR erhalten haben. Achten Sie auf Ihre Restgesundheit. Laut Rentenbescheid sind Sie verpflichtet eine Nebentätigkeit der DRV mitzuteilen. Nach dem neuen Flexirentengesetz ab 01.07.2017 können Sie 6.300 jährlich dazuverdienen ohne das Ihre volle Erwerbsminderungsrente gekürzt wird. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
-am 02.10.2017 | 12:56
Schorscham 02.10.2017 | 14:46
Solange die tägliche Arbeitszeit unter drei Stunden liegt, ist alles im grünen Bereich. Falls nicht, müssen Sie mit Überprüfungen rechnen, auch wenn einige RV-Träger bei Arbeitseinkommen im Minijob-Niveau auf Überprüfungen verzichten. MfG
Deutsche Rentenversicherung
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