Hallo Nachdenklich,
wie bei den bisherigen Verlängerungen bitte den Antrag R 0120 an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger senden und bei der Angabe der augenblicklich behandelnden Ärzte auf Ihr Problem hinweisen. Der beratungsärztliche Dienst des Rentenversicherungsträgers wird dann entscheiden, ob die schon vorliegenden Befundberichte ausreichen, neue Befundberichte der übrigen behandelnden Ärzte angefordert werden oder ggf. eine Untersuchung bei einem Gutachter der Rentenversicherung in Auftrag gegeben wird, um eine Entscheidung über die Weitergewährung treffen zu können.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung