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Experten-Antwort

Arzthonorar Reha Antrag

von Zahler14.10.2026 | 13:18
35 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Übernimmt die Deutsche Rentenversicherung die Rechnung des Arztes für das Ausfüllen der Reha-Formulare? Welche GOÄ-Ziffer wird bis zu welchem Faktor erstattet und erfolgt die Erstattung nur wenn der Reha-Antrag genehmigt wird?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Zahler,

den ärztlichen Befundbericht, den Ihr behandelnder Arzt für den Reha-Antrag ausfüllt, bezahlt der jeweils zuständige Kostenträger der Rehabilitation. Die Höhe der Vergütung für den Arzt richtet sich nach den entsprechenden Vorschriften des Kostenträgers.

Die Kostenübernahme erfolgt unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.

Als Patient müssen Sie für diesen Bericht nichts bezahlen.

Mit freundlichen Grüßen

Das Expertenteam

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Rehaam 14.10.2026 | 13:42
Zitat von Experte/in anzeigenausblenden
Allerdings werden nur die Kosten für den Befundbericht übernommen. Den Antrag müssen Sie schon selber stellen, ggf. unter Mithilfe in einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Dafür müssen Sie dann einen Termin vereinbaren.
Schadeam 14.10.2026 | 14:32
Welcher Arzt hat die Zeit Antrags Formulare für seinen Patienten auszufüllen? Das ist nicht seine Aufgabe und es ist nicht Aufgabe der Kasse den Arzt dafür zu bezahlen. Wenn er das macht, dann freiwillig quasi im Ehrenamt
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