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Experten-Antwort

ATZ lohnt sich - oder nicht

von ATZler12.09.2019 | 08:46
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8 Antworten

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Guten Morgen, habe eben eine Info von der Personalabteilung wegen Altersteilzeit ab 60 bekommen. Ich bin schon in teilweiser Erwerbsminderungsrente und Frage mich, ob sich Altersteilzeit anbietet bzw. lohnt. Mit ist schon klar, dass ich da mich anders informieren müsste, aber wo? Und es geht mir erst mal um eine grobe Richtlinie, damit ich abschätzen kann, in welche Richtung das gehen würde. Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Leider ist Ihre Frage nicht auch eindeutig gestellt. Ob sich die Altersteilzeit "lohnt" oder "nicht lohnt" dürften letztlich nur Sie beantworten können.

So sind im Rahmen des Zusammentreffens einer halben Erwerbsminderungsrente und einer Alterseilzeit allein wegen des Hinzuverdienstes Fragen denkbar. Daneben kann z.B. die Dauer der Altersteilzeit bis zur Umwandlung der Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente problematisch sein. Zudem werden während der Altersteilzeit Beiträge gezahlt, die sich möglicherweise anders bei der Rentenhöhe auswirken als im regulären Altersteilzeitverhältnis. Möglicherweise sind auch Fallgestaltungen zu bedenken, die eintreten, wenn Ihre Erkrankung es Ihnen unmöglich macht, das notwendige Wertguthaben für eine Freistellung zu erarbeiten.

Aus diesem Grunde können wir nur empfehlen, das angedachte Altersteilzeitmodell ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger vorzustellen und um Rat zu bitten.

An dieser Stelle würde das sicher zu weit führen.

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7 Antworten

ATZleram 12.09.2019 | 09:58
Das Dumme ist halt: Gewerkschaft kennt sich rentenrechtlich nicht aus, DRV arbeitsrechtlich nicht, Sozialverbände evtl. noch. Irgenwie passt nichts so richtig.
senf-dazuam 12.09.2019 | 09:07
Es wird auf die Frage hinauslaufen: wolen oder brauchen Sie das Geld der normalen Beschäftigung oder ist Ihnen die gewonnene Freizeit (zB in der passiven Phase) wichtiger? Auf die Zahlung der Altersrente sollte das nur geringe Auswirkungen haben. Das hängt auch mit dem Beginn der EM-Rente und der veranschlagten Zurechnungszeit zusammen ... Bei einer Beratungsstelle oder bei einem Rentenberater (kostenpflichtig) wird man Ihnen sagen können, welches Szenario welchen Rentenbetrag ergibt.
ATZleram 12.09.2019 | 09:56
Vielen Dank. Werde ich mal angehen müssen. Ich befürchte auch, dass rententechnisch nicht viel bei rauskommt
suchenwiam 12.09.2019 | 12:17
Meine Personalabteilung hat zusammen mit dem Betriebsrat auf Belegschaftsversammlungen detailliert über die Konditionen der ATZ informiert. Dies ist evtl. im Tarifvertrag geregelt, kann aber sonst auch in Einzelverträgen vereinbart werden. Vorteilhaft ist es, wenn der Arbeitgeber anbietet, zusätzlich zu den RV-Pflichtbeiträgen diese noch auf 85..100% des vorherigen Standes freiwillig aufzustocken. Ebenso, wenn zusätzlich eine Abfindung gezahlt wird.
ATZleram 12.09.2019 | 12:20
Sicher, das war aber nicht meine Frage!
W°lfgangam 12.09.2019 | 20:34
Hallo ATZler, ATZ 'lohnt' sich für den AG immer, die Lohnkosten gehen sofort runter und er muss Sie ggf. nicht bis zur Regelaltersrente mit dem 100%-Lohn aktiv durchfüttern ;-) Lohnend für Sie? Was ist dabei als 'lohnend' zu sehen + und wie bewerten Sie das für sich: Postiv: - Ihre aktive Beschäftigungsphase wird deutlich reduziert. *) - ein AG, der auf 100% Rentenbeiträge aufstockt, sichert die vollen Rentenzuwächse bis zum Ende ATZ zu. Ansonsten sind die ATZ-Zeiten im Mittel nur mit 90% Rentenbeiträgen zu bewerten, die Verluste bei der Rente sind vernachlässigbar! Negativ: - ATZ endet mit dem frühestmöglichen abschlagsfreien Rentenbeginn, Sie hätten vielleicht gern bis zur Regelaltersrente die weiteren Punkte/volles versicherungspflichtiges Entgelt bis dahin in Ihrer Altersrente erhalten wollen ...eine ATZ-Regelung bis zum ersten Rentenbeginn mit Abschlag/63 hat noch einen weiteren Dämpfer für die Rente bis ans Lebensende. - Ihr Netto-Gehalt fällt sofort auf um rd. 20% nach unten. *) - Etwaige Krankengeldzahlungen in der aktiven Phase werden nur auf Basis des halben Bruttos errechnet + und sind ggf. nachzuarbeiten/die aktive Mitte verlängert sich. *) das sind eigentlich die Hauptkriterien, die es von Ihnen abzuwägen gilt - da hilft Ihnen auch keine Beratungsstelle "was schlagen Sie mir vor? - nix, ich sitz auf der anderen Seite vom Schreibtisch und muss mich nicht entscheiden, ob ich ATZ mit Ihrem Background machen will ...wie sind nicht im selben Körper" ;-) Anhand von Proberechnungen können Sie sich natürlich die Auswirkungen von ATZ und jeweiligem Rentenbeginn (mit/ohne Abschlag/Arbeit bis Regelaltersgrenze) darstellen lassen und auch das als Entscheidungskriterium mit einfließen lassen. Gruß w.
suchenwiam 12.09.2019 | 20:58
In meinem Fall (großer süddeutscher Elektrokonzern) war das Ende ATZ auf den frühestmöglichen Rententermin mit Abschlägen (also "langjährig versichert", 35 J., mit 63J) festgesetzt. Zum Ausgleich der Abschläge wird eine Abfindung gezahlt. De facto war ich mit 60J+10 in Freistellung, also quasi im noch ganz gut bezahlten Vorruhestand. 5 Jahre Vorsprung vor Regelrentenalter 65J+10 ist auch viel wert... Zu den Konditionen hat es sich für mich wohl wirklich gelohnt. Aber, was ich mit meinem früheren Kommentar sagen wollte, es kommt halt immer ganz entscheidend auf die Konditionen an. Die stehen im Vertrag, oder können evtl. noch verhandelt werden.
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