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Experten-Antwort

ATZ Netto aus Monatsbrutto? Jahresbrutto hat aber noch 13. Gehalt und Boni!

von Hippo02.02.2020 | 13:08
125 Ansichten
4 Antworten

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wie sieht es bei der Berechnung mit einem 13. Gehalt und einer Jahresgratifikation aus. Entfallen diese oder sind die auf das Monatsbrutto je 1/12tel umzulegen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hippo,

Einmalzahlungen sind Zuwendungen, die dem Arbeitsentgelt zuzurechnen sind und nicht für die Arbeit in einem einzelnen Abrechnungszeitraum gezahlt werden. Es handelt sich hierbei beispielsweise um Bezüge wie Weihnachtsgelder, Urlaubsgelder, Gratifikationen usw.

Maßgeblich ist, dass sie in größeren Zeitabständen als monatlich gezahlt werden und gleichzeitig kein laufendes Arbeitsentgelt darstellen.

Sie sind grundsätzlich dem Entgeltabrechnungszeitraum zuzuordnen, in dem sie ausgezahlt werden. Einmalzahlungen unterliegen allerdings nur der Beitragspflicht, soweit sie zusammen mit den bis zum Ende des Auszahlungsmonats beitragspflichtigen Einnahmen die anteilige Jahres-Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreiten.

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3 Antworten

Kaiseram 02.02.2020 | 14:31
Tremor?
Ü-Eiam 02.02.2020 | 17:04
Die Beiträge zur Rentenversicherung werden aus dem steuerpflichtigen Brutto ermittelt. Warum haben Sie Ihren Beitrag viermal eingestellt? Dadurch geht es auch nicht schneller.
suchenwiam 03.02.2020 | 21:49
So wie ich ATZ erfahren habe, werden wichtige Aspekte im individuellen ATZ-Vertrag geregelt. Bei mir waren das z.B. in der Freistellungsphase - keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - kein Anspruch auf Urlaubstage/-geld Tarifliche Prämien wurden anteilig gezahlt. Und es kann auch Überraschungen geben: 1/2 Jahr nach Ende der ATZ wurde mir Ende Januar noch eine "tarifliche Erfolgskomponente" samt progressionsvorbehaltener Aufstockung ausgezahlt...
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