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Experten-Antwort

AU-Bescheinigungen während EM-Rente

von Wuschel03.03.2019 | 11:11
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5 Antworten

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Hallo liebes Forum, am 01.April beginnt meine volle EMR auf Zeit, da ich weniger als 3 Stunden arbeitsfähig in meinem Beruf und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bin. Aktuell beziehe ich Krankengeld. Auf der letzten AU-Bescheinigung vom 28.02.2019 steht AU voraussichtlich bis 31.März. Brauche ich für die Auszahlung des Krankengeldes März noch eine weitere Folgebescheinigung EU, z.B. für April? Muss ich während dem Rentenbezug weiterhin AU-Bescheinigungen ausstellen lassen? In Behandlung bei meinen Ärzten bleibe ich sowieso. Danke für Antworten mit freundlichen Grüssen Wuschel

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wuschel,

Fragen zum Krankengeld klären Sie bitte mit Ihrer zuständigen Krankenkasse.

Für die Rente benötigen Sie keine AU-Bescheinigung.

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4 Antworten

Karnevalam 03.03.2019 | 11:32
Nein Wuschel du brauchst während deiner Erwerbsminderungszeit keine AU mehr. Aber ganz wichtig wie du bereits geschrieben hast, solltest du deine Ärzte weiterhin konsultieren.
PeterTam 04.03.2019 | 05:58
Krankengeld wird immer rückwirkend bis zum nächsten Arztbesuch gezahlt. Daher solltest du sicherheitshalber, um vom 28.02. bis zum 31.03. das KG zu bekommen, zum Arzt gehen und dich weiter krankschreiben lassen. Zur Not, rufe doch einfach bei deiner KK an und erkundige dich nach dem Prozedere. Wenn die Rente läuft, brauchst du keine weiteren Au's mehr.
Danielaam 04.03.2019 | 06:10
Du musst dir noch eine Krankmeldung holen, für zb 30 und 31.3, sonst bekommst du für den Monat März kein Geld.
W*lfgangam 04.03.2019 | 06:07
Eine EMR kann nicht in der Zukunft beginnen! Gruß w.
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