Hallo deichhase,
über den Verbleib in einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben bei Vorliegen einer längeren Arbeitsunfähigkeit wird im Einzelfall unter Abwägung der noch möglichen Erreichbarkeit des Maßnahmezieles entschieden.
Der Anspruch auf Übergangsgeld endet jedoch in jedem Fall nach Ablauf von 6 Wochen (danach normalerweise Wechsel auf Krankengeld). Dies ist aber in der Regel auch die Grenze bis zu der ein Verbleib in einer Umschulung z.B. noch Sinn macht.