Hallo Karl-Uwe,
nur wenn Ihr Rentenversicherungsträger bei der Prüfung Ihres Reha-Antrags feststellt, dass bei Ihnen eine Rehamaßnahme ohne Aussicht auf Erfolg ist und Erwerbsminderung vorliegt, gilt Ihr Reha-Antrag als Rentenantrag. Diesen (fingierten) Rentenantrag könnten Sie nur mit Zustimmung Ihrer Krankenkasse widersprechen.
Unabhängig vom Ergebnis dieses Verfahrens haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit die Altersente für besonders langjährige Versicherte wie geplant zum 01.01.2024 zu beantragen. Je nach Fallgestaltung kann es allerdings sein, dass die Altersrente nicht unbedingt günstiger ist als eine Ihnen bereits vorher gewährte Erwerbsminderungsrente. Sie sollten sich daher vor Beantragung der Altersrente in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen entsprechend beraten lassen.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung