AU bestand seit 11.01.2021.
Bezug von KG ab 23.02.2021.
Kündigung durch AG erfolgte betriebsbedingt zum 31.03.2021.
Krankenkasse fordert am 14.04.2021 zur Reha auf, da Erwerbsfähigkeit stark gefährdet ist.
AU-Ende am 12.05.2021
ALG I ab 13.05.2021.
---- Mir stellt sich die Frage : Warum AU Ende am 12.05.2021 ? Wenn der MDK schon eine starke Gefährdung sieht, ist doch eine max. AU Dauer sinnvoller.
Die KK interessiert das nicht wirklich, sie hält trotz dieser Tatsache an der Aufforderung fest und schob dies mit einem weiteren Schreiben nach. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass ich, sofern ich wieder krank werden sollte (was aufgrund chronischer Erkrankunkungen sicherlich auch in der Zukunft nicht komplett vermeidbar ist), kein Krankengeld erhalten würde, bevor ich diesen Antrag gestellt hätte.
---- Das ist korrekt. Das fällt unter die Mitwirkungspflicht.
Ich MUSS nun also einen Reha-Antrag stellen innerhalb der 10-wöchigen Frist. Mit meiner Ärztin habe ich den Antrag heute besprochen, sie befürwortet eine ambulante Reha.
---- Welche Art von REHA bestimmt die DRV. Und eine Antragstellung bedeutet nicht gleichzeitig auch eine Genehmigung der REHA.
Kann ich mich weiterhin bewerben bzw. macht das aktuell Sinn?
---- Bewerben geht immer und zu jeder Zeit. Auch während einer AU.
Zu welchem Zeitpunkt muss ich die AfA darüber informieren?
---- Sobald der REHA Antrag gestellt wurde, sollte man die AfA informieren.
Wie und wo komme ich während einer Reha an Übergangsgeld?
---- Übergangsgeld berechnet die DRV und zahlt dann auch von Rehabeginn bis Rehaende.
Auf welchen Zeitraum der Klärung muss ich mich in etwa einstellen, bis eine Rückmeldung der RV kommt?
---- Dass kann von einigen Wochen bis einige Monate dauern.
Auf was sollte ich unbedingt achten, damit mir keine Nachteile entstehen? Verwaltungsakt hin oder her. Natürlich bin ich an der Erhaltung meiner Erwerbsfähigkeit als allererste interessiert aber gleichzeitig an meiner finanziellen Existenz!
---- Achten sollte man unbedingt auf Fristen die eingehalten werden müssen.
Kann die RV eine solche Maßnahme trotz Gutachten der KK ablehnen?
---- Ja, sowohl DRV als auch KK oder AfA haben ihren eigenen
Medizinischen Dienst. Das kann auch bedeuten: die einen sehen einen als krank, die anderen wiederum nicht.
Was heißt das in diesem Fall für mich im Bezug auf die KK?
---- Kein REHA Antrag ..... kein KG.
Erhalte ich dann, falls irgendwann wieder nötig, normal KG oder geht alles wieder von vorne los?
---- auch in diesem Fall..... kein REHA Antrag gestellt bedeutet für diese Krankheit kein KG. REHA Antrag gestellt, aber abgelehnt von der DRV, weiter KG.
Kann ich eigentlich trotz allem meine KK wechseln oder wäre das nicht sinnvoll?
---- Wechseln kann man mit der 3 Monatlichen Kündigungsfrist immer. Ob es sinnvoll ist .... muss jeder selber entscheiden.
Es geht immer nur um's sparen ..... also um das liebe Geld.
Das wollen alle nicht ausgeben.