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Experten-Antwort

Aufforderung zur Reha/Ende AU/Bezug ALG I

von Caecilia28.05.2021 | 01:13
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo an alle Experten, ich bin absoluter Frischling in der ganzen Thematik und wäre dankbar für Unterstützung zu folgendem Szenario. AU bestand seit 11.01.2021. Bezug von KG ab 23.02.2021. Kündigung durch AG erfolgte betriebsbedingt zum 31.03.2021. Krankenkasse fordert am 14.04.2021 zur Reha auf, da Erwerbsfähigkeit stark gefährdet ist. AU-Ende am 12.05.2021 ALG I ab 13.05.2021. Da es mir aktuell besser geht, möchte ich unbedingt wieder einer Tätigkeit nachgehen und suche also aktiv nach einer neuen Anstellung. Die KK interessiert das nicht wirklich, sie hält trotz dieser Tatsache an der Aufforderung fest und schob dies mit einem weiteren Schreiben nach. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass ich, sofern ich wieder krank werden sollte (was aufgrund chronischer Erkrankunkungen sicherlich auch in der Zukunft nicht komplett vermeidbar ist), kein Krankengeld erhalten würde, bevor ich diesen Antrag gestellt hätte. Ich MUSS nun also einen Reha-Antrag stellen innerhalb der 10-wöchigen Frist. Mit meiner Ärztin habe ich den Antrag heute besprochen, sie befürwortet eine ambulante Reha. Nun stellen sich mir viele Fragen und bitte haben Sie Nachsicht, wenn Sie Ihnen simpel vorkommen mögen. Kann ich mich weiterhin bewerben bzw. macht das aktuell Sinn? Welcher AG stellt mich ein, wenn ich kurz drauf erst einmal in eine Reha muss? Zu welchem Zeitpunkt muss ich die AfA darüber informieren? Wie und wo komme ich während einer Reha an Übergangsgeld? Auf welchen Zeitraum der Klärung muss ich mich in etwa einstellen, bis eine Rückmeldung der RV kommt? Auf was sollte ich unbedingt achten, damit mir keine Nachteile entstehen? Verwaltungsakt hin oder her. Natürlich bin ich an der Erhaltung meiner Erwerbsfähigkeit als allererste interessiert aber gleichzeitig an meiner finanziellen Existenz! Kann die RV eine solche Maßnahme trotz Gutachten der KK ablehnen? Was heißt das in diesem Fall für mich im Bezug auf die KK? Erhalte ich dann, falls irgendwann wieder nötig, normal KG oder geht alles wieder von vorne los? Kann ich eigentlich trotz allem meine KK wechseln oder wäre das nicht sinnvoll? Fragen über Fragen. Vielleicht auch wild durcheinander. Aber ich hoffe, sie können mich etwas aufklären. Liebe Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Caecilia,

das sind ja eine Menge Fragen und dazu noch aus unterschiedlichen Rechtsgebieten. Ihre Verunsicherung ist verständlich. Selbstverständlich können Sie sich weiterhin bewerben und werden während einer möglichen Rehabilitation auch finanziell abgesichert werden. Die Entscheidung über die Bewilligung einerer Rehabilitation erfolgt erst nach einer entsprechenden Antragstellung und obliegt alleine dem zuständigen Rentenversicherungsträger. Gerade weil Sie ein wenig verunsichert sind und viele verschiedene Fragen haben, empfehlen wir Ihnen, einen Beratungstermin bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren. Hierbei können die genauen Abläufe geklärt und gegebenenfalls auch der Antrag zur Rehabilitation aufgenommen werden. Da unsere Beratungsstellen vor Ort aufgrund der Coronapandemie noch geschlossen sind, erfolgt die Beratung und Antragsaufnahme telefonisch. Fragen zum Rechtsgebiet der Krankenversicherung können Sie mit Ihrer zuständigen Krankenkasse klären.

Gerne verweisen wir an dieser Stelle an das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung 0800-10004800, falls Sie einen Beratungstermin vereinbaren möchten.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

PeterTam 28.05.2021 | 10:07
AU bestand seit 11.01.2021. Bezug von KG ab 23.02.2021. Kündigung durch AG erfolgte betriebsbedingt zum 31.03.2021. Krankenkasse fordert am 14.04.2021 zur Reha auf, da Erwerbsfähigkeit stark gefährdet ist. AU-Ende am 12.05.2021 ALG I ab 13.05.2021. ---- Mir stellt sich die Frage : Warum AU Ende am 12.05.2021 ? Wenn der MDK schon eine starke Gefährdung sieht, ist doch eine max. AU Dauer sinnvoller. Die KK interessiert das nicht wirklich, sie hält trotz dieser Tatsache an der Aufforderung fest und schob dies mit einem weiteren Schreiben nach. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass ich, sofern ich wieder krank werden sollte (was aufgrund chronischer Erkrankunkungen sicherlich auch in der Zukunft nicht komplett vermeidbar ist), kein Krankengeld erhalten würde, bevor ich diesen Antrag gestellt hätte. ---- Das ist korrekt. Das fällt unter die Mitwirkungspflicht. Ich MUSS nun also einen Reha-Antrag stellen innerhalb der 10-wöchigen Frist. Mit meiner Ärztin habe ich den Antrag heute besprochen, sie befürwortet eine ambulante Reha. ---- Welche Art von REHA bestimmt die DRV. Und eine Antragstellung bedeutet nicht gleichzeitig auch eine Genehmigung der REHA. Kann ich mich weiterhin bewerben bzw. macht das aktuell Sinn? ---- Bewerben geht immer und zu jeder Zeit. Auch während einer AU. Zu welchem Zeitpunkt muss ich die AfA darüber informieren? ---- Sobald der REHA Antrag gestellt wurde, sollte man die AfA informieren. Wie und wo komme ich während einer Reha an Übergangsgeld? ---- Übergangsgeld berechnet die DRV und zahlt dann auch von Rehabeginn bis Rehaende. Auf welchen Zeitraum der Klärung muss ich mich in etwa einstellen, bis eine Rückmeldung der RV kommt? ---- Dass kann von einigen Wochen bis einige Monate dauern. Auf was sollte ich unbedingt achten, damit mir keine Nachteile entstehen? Verwaltungsakt hin oder her. Natürlich bin ich an der Erhaltung meiner Erwerbsfähigkeit als allererste interessiert aber gleichzeitig an meiner finanziellen Existenz! ---- Achten sollte man unbedingt auf Fristen die eingehalten werden müssen. Kann die RV eine solche Maßnahme trotz Gutachten der KK ablehnen? ---- Ja, sowohl DRV als auch KK oder AfA haben ihren eigenen Medizinischen Dienst. Das kann auch bedeuten: die einen sehen einen als krank, die anderen wiederum nicht. Was heißt das in diesem Fall für mich im Bezug auf die KK? ---- Kein REHA Antrag ..... kein KG. Erhalte ich dann, falls irgendwann wieder nötig, normal KG oder geht alles wieder von vorne los? ---- auch in diesem Fall..... kein REHA Antrag gestellt bedeutet für diese Krankheit kein KG. REHA Antrag gestellt, aber abgelehnt von der DRV, weiter KG. Kann ich eigentlich trotz allem meine KK wechseln oder wäre das nicht sinnvoll? ---- Wechseln kann man mit der 3 Monatlichen Kündigungsfrist immer. Ob es sinnvoll ist .... muss jeder selber entscheiden. Es geht immer nur um's sparen ..... also um das liebe Geld. Das wollen alle nicht ausgeben.
Caeciliaam 28.05.2021 | 14:00
Zitat von PeterT anzeigenausblenden
PeterT schrieb

AU bestand seit 11.01.2021.

Bezug von KG ab 23.02.2021.

Kündigung durch AG erfolgte betriebsbedingt zum 31.03.2021.

Krankenkasse fordert am 14.04.2021 zur Reha auf, da Erwerbsfähigkeit stark gefährdet ist.

AU-Ende am 12.05.2021

ALG I ab 13.05.2021.

---- Mir stellt sich die Frage : Warum AU Ende am 12.05.2021 ? Wenn der MDK schon eine starke Gefährdung sieht, ist doch eine max. AU Dauer sinnvoller.

Die KK interessiert das nicht wirklich, sie hält trotz dieser Tatsache an der Aufforderung fest und schob dies mit einem weiteren Schreiben nach. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass ich, sofern ich wieder krank werden sollte (was aufgrund chronischer Erkrankunkungen sicherlich auch in der Zukunft nicht komplett vermeidbar ist), kein Krankengeld erhalten würde, bevor ich diesen Antrag gestellt hätte.

---- Das ist korrekt. Das fällt unter die Mitwirkungspflicht.

Ich MUSS nun also einen Reha-Antrag stellen innerhalb der 10-wöchigen Frist. Mit meiner Ärztin habe ich den Antrag heute besprochen, sie befürwortet eine ambulante Reha.

---- Welche Art von REHA bestimmt die DRV. Und eine Antragstellung bedeutet nicht gleichzeitig auch eine Genehmigung der REHA.

Kann ich mich weiterhin bewerben bzw. macht das aktuell Sinn?

---- Bewerben geht immer und zu jeder Zeit. Auch während einer AU.

Zu welchem Zeitpunkt muss ich die AfA darüber informieren?

---- Sobald der REHA Antrag gestellt wurde, sollte man die AfA informieren.

Wie und wo komme ich während einer Reha an Übergangsgeld?

---- Übergangsgeld berechnet die DRV und zahlt dann auch von Rehabeginn bis Rehaende.

Auf welchen Zeitraum der Klärung muss ich mich in etwa einstellen, bis eine Rückmeldung der RV kommt?

---- Dass kann von einigen Wochen bis einige Monate dauern.

Auf was sollte ich unbedingt achten, damit mir keine Nachteile entstehen? Verwaltungsakt hin oder her. Natürlich bin ich an der Erhaltung meiner Erwerbsfähigkeit als allererste interessiert aber gleichzeitig an meiner finanziellen Existenz!

---- Achten sollte man unbedingt auf Fristen die eingehalten werden müssen.

Kann die RV eine solche Maßnahme trotz Gutachten der KK ablehnen?

---- Ja, sowohl DRV als auch KK oder AfA haben ihren eigenen

Medizinischen Dienst. Das kann auch bedeuten: die einen sehen einen als krank, die anderen wiederum nicht.

Was heißt das in diesem Fall für mich im Bezug auf die KK?

---- Kein REHA Antrag ..... kein KG.

Erhalte ich dann, falls irgendwann wieder nötig, normal KG oder geht alles wieder von vorne los?

---- auch in diesem Fall..... kein REHA Antrag gestellt bedeutet für diese Krankheit kein KG. REHA Antrag gestellt, aber abgelehnt von der DRV, weiter KG.

Kann ich eigentlich trotz allem meine KK wechseln oder wäre das nicht sinnvoll?

---- Wechseln kann man mit der 3 Monatlichen Kündigungsfrist immer. Ob es sinnvoll ist .... muss jeder selber entscheiden.

Es geht immer nur um's sparen ..... also um das liebe Geld.

Das wollen alle nicht ausgeben.

Das widerum verstehe ich ;-) Ich frage mich nur, ob vielleicht nur meine KK das etwas dramatisch sieht und andere zumindest ein ganz klein wenig entspannter damit umgehen würden. Wie gesagt, mir erschließt es sich nicht so wirklich, da das KG ja aktuell zu Ende ist.
Caeciliaam 28.05.2021 | 14:02
AU bestand seit 11.01.2021. Bezug von KG ab 23.02.2021. Kündigung durch AG erfolgte betriebsbedingt zum 31.03.2021. Krankenkasse fordert am 14.04.2021 zur Reha auf, da Erwerbsfähigkeit stark gefährdet ist. AU-Ende am 12.05.2021 ALG I ab 13.05.2021. Vielen Dank für die ausführliche Antwort. ---- Mir stellt sich die Frage : Warum AU Ende am 12.05.2021 ? Wenn der MDK schon eine starke Gefährdung sieht, ist doch eine max. AU Dauer sinnvoller. - bei der AU handelte es sich um eine psychische Erkrankung. Da es mir aktuell besser geht, war es mein Wunsch bei der Ärztin, die AU zu beenden, da ich am liebsten gar keinem Verein auf der Tasche liegen möchte, sondern arbeiten mag, solange als möglich. Ich persönlich sehe gute Chancen, meine Ärztin an sich auch. Die KK hat alle AU's der letzten 3 Jahre aufgeführt. Einige chronische sind dabei, auf welche ich auch einen GdB habe. Dennoch möchte ich doch jetzt nicht aufs Abstellgleis. Die KK interessiert das nicht wirklich, sie hält trotz dieser Tatsache an der Aufforderung fest und schob dies mit einem weiteren Schreiben nach. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass ich, sofern ich wieder krank werden sollte (was aufgrund chronischer Erkrankunkungen sicherlich auch in der Zukunft nicht komplett vermeidbar ist), kein Krankengeld erhalten würde, bevor ich diesen Antrag gestellt hätte. ---- Das ist korrekt. Das fällt unter die Mitwirkungspflicht. Ich MUSS nun also einen Reha-Antrag stellen innerhalb der 10-wöchigen Frist. Mit meiner Ärztin habe ich den Antrag heute besprochen, sie befürwortet eine ambulante Reha. ---- Welche Art von REHA bestimmt die DRV. Und eine Antragstellung bedeutet nicht gleichzeitig auch eine Genehmigung der REHA. Kann ich mich weiterhin bewerben bzw. macht das aktuell Sinn? ---- Bewerben geht immer und zu jeder Zeit. Auch während einer AU. -gehen ja aber mit fast 50 das alles einem neuen AG erklären zu dürfen, der eine vllt frisch eingestellt hat, dass man für 6 Wochen in eine REHA verschwinden MUSS, ist ja auch nicht zielführend für mich. Zu welchem Zeitpunkt muss ich die AfA darüber informieren? ---- Sobald der REHA Antrag gestellt wurde, sollte man die AfA informieren. Wie und wo komme ich während einer Reha an Übergangsgeld? ---- Übergangsgeld berechnet die DRV und zahlt dann auch von Rehabeginn bis Rehaende. Auf welchen Zeitraum der Klärung muss ich mich in etwa einstellen, bis eine Rückmeldung der RV kommt? ---- Dass kann von einigen Wochen bis einige Monate dauern. Auf was sollte ich unbedingt achten, damit mir keine Nachteile entstehen? Verwaltungsakt hin oder her. Natürlich bin ich an der Erhaltung meiner Erwerbsfähigkeit als allererste interessiert aber gleichzeitig an meiner finanziellen Existenz! ---- Achten sollte man unbedingt auf Fristen die eingehalten werden müssen. Kann die RV eine solche Maßnahme trotz Gutachten der KK ablehnen? ---- Ja, sowohl DRV als auch KK oder AfA haben ihren eigenen Medizinischen Dienst. Das kann auch bedeuten: die einen sehen einen als krank, die anderen wiederum nicht. Was heißt das in diesem Fall für mich im Bezug auf die KK? ---- Kein REHA Antrag ..... kein KG. Erhalte ich dann, falls irgendwann wieder nötig, normal KG oder geht alles wieder von vorne los? ---- auch in diesem Fall..... kein REHA Antrag gestellt bedeutet für diese Krankheit kein KG. REHA Antrag gestellt, aber abgelehnt von der DRV, weiter KG. -Ein wichtiger Punkt für mich. Geht es NUR um d i e s e Krankheit? Falls ja, verstehe ich ... ich kann mir eine neue Tätigkeit suchen, arbeiten und erst, wenn ich wieder d i e s e Krankheit haben sollte und KG erhalten müsste, erst dann müsste ich einen REHA-Antrag stellen und müsste keine Sorge haben, dass, wenn ich anderweitig krank werden sollte, sprich, wegen einer anderen Krankheit, dann kein KG erhalten würde? Sie sehen, ich tue mich schwer, es zu verstehen... Kann ich eigentlich trotz allem meine KK wechseln oder wäre das nicht sinnvoll? ---- Wechseln kann man mit der 3 Monatlichen Kündigungsfrist immer. Ob es sinnvoll ist .... muss jeder selber entscheiden. Es geht immer nur um's sparen ..... also um das liebe Geld. Das wollen alle nicht ausgeben.
Das widerum verstehe ich ;-) Ich frage mich nur, ob vielleicht nur meine KK das etwas dramatisch sieht und andere zumindest ein ganz klein wenig entspannter damit umgehen würden. Wie gesagt, mir erschließt es sich nicht so wirklich, da das KG ja aktuell zu Ende ist.
Ich Schussel habe einfach mittenrein zitiert. Sorry. Ich bin nicht nur ein Themen-Frischling sondern auch noch ein Foren-Frischling ;-)
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