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Aufforderung zur Rente wg. Erwerbsminderung

von Merle19.04.2010 | 11:39
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7 Antworten

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Guten Tag, mein Vater ist nach einem Herzinfarkt mit Reanimation wegen einer Hirnschädigung in eine Anschlussrehabilition geschickt worden. Diese ist nach Aussage der Krankenkasse durch den Rentenversicherungsträger abgelehnt worden, da die Erwerbsfähigkeit so gemindert sei, dass er nicht mehr arbeiten könne. Daraufhin hat die Krankenkasse meinen Vater gedrängt einen Rentenantrag wegen Erwerbsminderung zu stellen? Ist dies zulässig ohne schriftliche Aufforderung?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Merle,

dem Beitrag von Jehrdizik ist zuzustimmen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Merle,

Ihre Kurzfassung der Abläufe ist soweit korrekt.

Der Antrag auf Leistung zur medizinischen Rehabilitation gilt dann als Antrag auf Rente, wenn ein Erfolg von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nicht zu erwarten ist, oder die Leistungen nicht erfolgreich gewesen sind, weil diese die verminderte Erwerbsfähigkeit nicht verhindert haben. In diesem Fall sollten Sie einen Termin bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren und den Antrag auf Erwerbsminderungsrente aufnehmen lassen.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Guten Morgen Frau Peppel,

leider kann ich Ihnen von hier aus nicht weiterhelfen, da ich Ihren Sachverhalt nicht kenne. Ich glaube auch nicht, dass das Forum hier der geeignete Platz hierfür ist.

Sie selbst reden von Krankengeld. Haben Sie schon bei Ihrer Krankenkasse nachgefragt? Auch den Tipp von Wolfgang würde ich erst einmal beherzigen und dort nachfragen.

4 Antworten

Jehrdizikam 19.04.2010 | 14:08
Es muss auf jeden Fall schriftlich alles durch die Krankenkasse dargelegt werden, mit genauer Erklärung des Sachverhaltes sowie Rechtbehelfsbelehrung. Mündlich / Telefonisch läuft da gar nichts ! Die Kasse darf übrigens nicht zur Rentenantragstellung auffordern, sondern nur zur Rehaantragstellung ( Frist dafür 10 Wochen - sonst könnte die Zahlung des Krankengeldes danach aber erst eingestellt werden ) . Sollte die RV die Reha jetzt deshalb abgelehnt haben, weil bereits EM eingetreten ist, wird ihrem Vater leider nichts anderes übrig bleiben als tatsächlich dann einen EM-Antrag zu stellen. In dem Fall würde der Rehaantrag von der RV dann sowieso automatisch in einer EM-Antrag umgedeutet werden. Sie werden dann von der RV angeschrieben und um EM-Antragstellung gebeten. Der formelle EM-Antrag muss aber dann auf jeden Fall noch ausgefüllt und gestellt werden. Bei durch die RV festgestellter Erwerbsminderung zahlt ja weder die AfA ALG I, noch die Krankenkasse weiterhin Krankengeld und arbeiten kann ihr Vater ja auch nicht mehr. Da bleibt dann letztlich wirklich nur noch die Stellung des EM-Antrages.
Merleam 21.04.2010 | 10:10
Das heißt, dass ohne eine schriftliche Aufforderung der RV kein Rentenantrag gestellt werden muß. Erst dann würde der Ablauf: 1. Aufforderung der KK zur Stellung eines Rehaantrags, 2. Stellung Rehanatrags und Weiterleitung an die RV, 3. ggfs. Umdeutung des Rehantrages in einen Rentenantrag, 4. Stellung eines Rentenantrags wg. Erwerbsminderung - korrekt?
Frau Andrea Peppelam 27.04.2010 | 20:01
Sehr geehrte Damen und Herren. Ich möchte gerne mal erfahren,wieso ich keine Unterstützung bekomme von Ihnen oder von einem anderen Sozialträger? Ich bin seit dem 28.02.2010 transplantiert und habe diesen Monat kein Geld zu Verfühgung .Nach rechtlichem Gesetz steht mir nach 6 Wochen Krankengeld zu. Ich möchte Sie höfflichst Bitten,Sie Mich in dieser Angelegenheit zu helfen und Mich zu unterstützen!!! Wenn Sie weiter Fragen haben können Sie Mich gerne anschreiben.Meine E Mail haben Sie ja. Ich hoffe auf baldige Antwort und verbleibe bis dahin,mfg Andrea Peppel
Wolfgangam 27.04.2010 | 20:18
Hallo Frau Andrea Peppel, zunächst, stellen Sie eine neue Frage, die erscheint am Anfang des Forum und findet mehr Beachtung, als mitten in einem ganz anderem Thema. Der folgende Link bring Sie dahin (alternativ, oben rechts über den Forenbeiträgen: "Neue Frage stellen"): Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Und kurz: > Ich möchte gerne mal erfahren,wieso ich keine Unterstützung bekomme von Ihnen oder von einem anderen Sozialträger? Dafür müssen Sie die infrage kommenden Sozialleistungsträger direkt ansprechen! - örtliche Web-Site aufrufen und suchen. Eine erste Anlaufstelle wäre das örtliche Sozialamt, das Ihre 'Bedürftigkeit' auslotet und im konkreten Fall auf die 'anderen' Stellen hinweist. Gruß w. PS: per E-Mail werden Sie hier im Forum keine weitere Nachricht erhalten - ganz oben rechts gelangen Sie in den Kontakt-Bereich.
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