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Experten-Antwort

Aufhebungsvertrag vor befristeter voller Erwerbsminderungsrente

von Herr Lempke01.12.2022 | 15:38
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Hallo liebe Experten, bei mir läuft aktuell ein Antrag auf volle Erwerbsminderung (befristet), welcher auch schon rückwirkend für dieses Jahr gelten soll. Nun hat mir mein Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag angeboten, in welchem er mich bezahlt noch fünf Monate freistellen würde. Vorteil für mich wäre,dass ich wieder krankenversichert bin,da ich aktuell ausgesteuert bin und die Arbeitsagentur mir kein ALG1 zahlt. Meine Frage hierzu: entstehen mir Nachteile, wenn ich den Vertrag so annehme? Oder gibt es Alternativen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Lempke,

den Ausführungen von Daniela schließen wir uns an.

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5 Antworten

Danielaam 01.12.2022 | 16:06
Warum wollen Sie das Arbeitsverhältnis beenden, bevor über Ihren Rentenantrag entschieden wurde? Am Ende haben Sie gar nichts, keine Rente, keine Arbeit, kein Alg 1(warum eigentlich erhalten Sie das nicht). Und selbst eine befristete EM-Rente ist kein Grund, dass Arbeitsverhältnis zu beenden, dieses ruht eigentlich während des Rentenbezuges und wird I. d. R. erst bei Gewährung eine unbefristeten EM-Rente aufgelöst.
Herr Lempkeam 02.12.2022 | 13:00
Hallo allerseits, zunächst einmal Danke für die Antworten, ich hätte etwas weiter ausholen müssen. Ich will/kann meiner Arbeit nicht mehr nachgehen. Daher auch die Überlegung dem Aufhebungsvertrag zuzustimmen. Die Arbeitsagentur zahlt mir aktuell kein ALG1, da während eines Rehaaufenthaltest ein Antrag auf LTA gestellt wurde. Da sich meine Krankheit aber seither weiter verschlechtert hat wurde eine ärztliche Untersuchung bei der Rentenversicherung vorgenommen. Hiernach wurde dann die zeitlich befristete Rente beantragt/bewilligt. Die Rente hat wohl Vorrang vor ALG1. Da der Antrag aber noch nicht vollends bearbeitet ist sitze ich aktuell zwischen den Stühlen. Zu guter Letzt kommt jetzt noch hinzu, dass ich Anfang Oktober von meinem Arbeitgeber ausgesteuert wurde, ich aktuell aber wieder in einer Klinik bin und ohne Krankenversicherung als Selbstzahler dastehe, was ich mir auf Dauer definitiv nicht leisten kann. Ein Antrag als Selbstzahler bei der KK aufgenommen zu werden läuft aktuell auch, wird aber von der KK bisher verschleppt. Beste Wünsche Lempke
W°lfgangam 02.12.2022 | 15:46
und "und ohne Krankenversicherung als Selbstzahler dastehe, was ich mir auf Dauer definitiv nicht leisten kann. Ein Antrag als Selbstzahler bei der KK aufgenommen zu werden läuft aktuell auch, wird aber von der KK bisher verschleppt." Hallo Herr Lemke, etwas merkwürdig das beides, in Kombination mit einem schon laufenden Rentenantragsverfahren. Aus welchem Grund will Sie Ihre GKV aus dem KV-Verhältnis 'rauswerfen'? - geht nämlich nicht, sofern Sie nicht eine adäquate/vergleichbare Absicherung im Krankheitsfall (PKV eben) nachweisen/vorziehen wollen. Bis dahin sind Sie Mitglied Ihrer GKV mit all den möglichen Leistungsansprüchen + Beitragspflichten. Ggf. 'haperts' aber auch an parallelen Einkünften, die Ihre GKV noch nicht zuordnen kann (ist der Pflicht-/freiwilliges KV-Mitglied?) - da müssen Sie Ihrer KK auf den Rüssel treten, um das zeitnah zu klären! ...'Verschleppung' geht aber manchmal auch von beiden Seiten aus ;-) Wenn Sie wirklich 'Stress' mit Ihrer KK haben, können Sie die Aufsichtsbehörde einschalten - früher bekannt als Bundesversicherungsamt, jetzt: https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/ Gruß w.
Herr Lempkeam 02.12.2022 | 17:57
Hallo Wolfgang, Verschleppung in meinem Fall hoffe ich nicht. :) Ich habe schon zwei mal den Antrag auf Aufnahme in die KK als Selbstzahler gestellt. Einmal sogar live vor Ort. Sonstige Einnahmen gibt es auf meiner Seite auch nicht. Ich lebe aktuell von Erspartem. Daher danke für den Hinweis!
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