Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Aufnahme Minijob - Rentenbescheid vorlegen

von Schilas Mama17.02.2015 | 17:20
3342 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo liebe Forenmitglieder, Sehr geehrter Experte, Ich beabsichtigte eine Minijob (365,00€) anzunehmen. Ich beziehe ab 01.02.2015 die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Der Arbeitgber möchte eine Kopie meines Rentenbescheides haben, um zu prüfen, wieviel ich dazu verdienen darf. Er meinte wortwörtlich, den Letzten beißen immer die Hunde und ermüsste prüfen, ob ich überhaupt soviel dazuverdienen darf, sonst ist er dran. Eine geringfügige Beschäftigung bis 450,00 € darf doch Jeder rentenunschädlich hinzuverdienen, auch bei voller Erwerbsminderungsrente. Benötigt der Arbeitgeber wirklich den Rentenbescheid und wozu ? Vielen Dank ! Christina

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Schilas Mama,

wie bereits ausgeführt wurde, muss der Arbeitgeber nur wissen, ob Sie Altersvollrentnerin sind. Als solche sind Sie versicherungsfrei. Es ist kein Eigenanteil zur Rentenversicherung zu entrichten. Die Vorlage des Rentenbescheides ist nicht erforderlich.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

=//=am 17.02.2015 | 17:40
Nein, der Arbeitgeber benötigt nicht den Rentenbescheid! Es geht ihn nämlich nichts an, wie hoch Ihre Rente ist. In der Regel ist dem Bescheid eine Anlage beigefügt, aus der hervorgeht, dass Sie bis 450,- EUR dazuverdienen dürfen. Sollte dies nicht zutreffen, lassen Sie sich von der zuständigen DRV eine Bestätigung über Ihre Hinzuverdienstgrenzen ausstellen und legen diese dem Arbeitgeber vor. Es sollte sich nach 1000 Jahren eigentlich herumgesprochen haben, dass ALLE Rentner rentenunschädlich bis 450,- EUR brutto dazuverdienen dürfen. ;-) ;-)
Matze72am 17.02.2015 | 17:36
Nein, er benötigt ihr in dieser Konstellation nicht. Wenn Sie eine Altersvollrente beziehen und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, gilt: "Die Hinzuverdienstgrenze beträgt bei einer Rente wegen Alters als Vollrente 450 Euro" Nennen Sie Ihren Arbeitgeber die Vorschrift: § 34 Abs. 3 Nr. 1 SGB VI http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__34.html Diese ist universell. Wenn er dennoch drauf beharrt, reicht es lediglich die Anlage 21 des Rentenbescheides vorzuzeigen. Den Rest geht dem AG eigentlich auch gar nicht´s an.
Schilas Mamaam 17.02.2015 | 19:20
Hallo und vielen Dank für die Antworten. Ich habe es auch so gesehen und dem AG sogar eine Kopie meines Rentenausweises angeboten. Wollte er aber nicht !!! Der Mitarbeiter des Personalbüros hatte zwar schon mal etwas von den 450,00 € gehört, aber ............ Ich glaube, ich lasse die Finger vom dem Job. So ein Theater schon von Anfang an. Einen schönen Abend noch Christina
W*lfgangam 17.02.2015 | 21:05
Hallo Christina, der Arbeitgeber muss eigentlich nur wissen, ob Sie Alters(voll)rentnerin sind - und damit versicherungsfrei im Minijob, mehr nicht. Dementsprechend muss er/das Lohnbüro die Sozialversicherungsmeldungen 'kennzeichnen'. Alles Andere geht Ihn nichts an bzw. ist es nicht seine Sache, wenn er Ihnen einen Tausender mtl. zahlt und Ihre Rente 'crashed' ...aus seiner Sicht zahlt er weder für Mini-Jobber mehr, wie auch bei normal versicherungspflichtig Beschäftigten. Er/Arbeitgeber sollte sich mal mit dem Lohnbüro kurzschließen/wenn die auch keine Ahnung haben, diese mit der Einzugsstelle/Krankenkasse. Fragen Sie den AG, warum er Mitarbeiter im Lohnbüro bezahlt, die von den einfachen Dingen der SV-Meldungen/-Beitragsabführungen keine Ahnung haben. ;-) Gruß w.
???am 17.02.2015 | 23:17
Der Arbeitgeber benötigt den Rentenbescheid, damit er für Sie als Vollrentner wegen Alters keine Rentenbeiträge mehr abführen muss. Vollrentner wegen Alters sind versicherungsfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung. Es liegt also in Ihrem eigenen Interesse. Allerdings sind für Minijobs (bis 450 EUR brutto mtl.) auch dann versicherungsfrei, wenn Sie das Ihrem Arbeitgeber gegenüber ausdrücklich erklären.
Schadeam 18.02.2015 | 09:28
Warum eigentlich dieses "Theater" im Forum? Kopieren Sie den Rentenbescheid und machen die Beträge unlesbar. Dann sind alle zufrieden. Wo ist denn das Problem? PS: wenn die Zusammenarbeit mit dem neuen AG schon mit so viel Mißtrauen Ihrerseits beginnt, sollten Sie das wirklich besser sein lassen.
majaam 18.02.2015 | 09:10
Sie schreiben einmal Ich beziehe ab 01.02.2015 die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. und dann einmal voller Erwerbsminderungsrente. Ich nehme an sie sind schon über 63 ?. So wie es ??? schon geschrieben hat. Der Arbeitgeber braucht die Bescheinigung von der RV wie viel sie hinzuverdienen dürfen. Das muss er auch wissen wegen den (Brutto/Netto ) Abzügen. Sie könnten ja noch wo beschäftigt sein ........
Gigiam 18.02.2015 | 18:13
Das trifft leider so nicht zu. "Wissen" allein reicht nicht. Nach § 8 Abs. 2 der "Verordnung über die Berechnung, Zahlung, Weiterleitung, Abrechnung und Prüfung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages" hat der Arbeitgeber Unterlagen aus denen die für die Versicherungsfreiheit oder die Befreiung von der Versicherungspflicht ersichtlich sind, zu den Entgeltunterlagen zu nehmen. Dies bedeutet aber nicht das dem Arbeitgeber eine Kopie des vollständigen Rentenbescheides vorgelgt werden muss. Die erst 2 Seiten dürften wohl ausreichen. Gigi
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026