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Experten-Antwort

Aufstockungsverzicht Minijob

von Jürgen09.12.2010 | 20:41
2511 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, Bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit hat man Anspruch z.B. auf med. Rehaleistungen. Hat man ohne Verzicht eigentlich Anspruch auf med. Leistungen der Krankenkasse. Oft ist mann ja als Minijobber familienversichert. Gruß Jürgen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Rentenversicherung erbringt Leistungen zur medizinischen Rehabilitation , wenn die persönlichen bzw. die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

Die persönlichen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn die Erwerbsfähigkeit des Versicherten wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert ist. Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sind erfüllt wenn eine Wartezeit von 15 Jahren erfüllt ist. Sie sind ferner erfüllt, wenn in den letzten zwei Jahren vor einer Antragstellung sechs Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorliegen.

Falls man also die Wartezeit von 15 Jahren nicht erfüllt und einen Minijob ausübt, dann ist der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit ratsam, damit zumindest 6 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen vorliegen. Grundsätzlich kann man aber über seine eigene Krankenkasse abklären, inwieweit dort die Möglichkeit besteht, eine entsprechende Rehaleistung zu bekommen.

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2 Antworten

W*lfgangam 09.12.2010 | 21:16
Hallo Jürgen, <b>> Anspruch z.B. auf med. Rehaleistungen. </b> Dieser Anspruch besteht schon, wenn <b>nur</b> die allgemeine Wartezeit von 15 Jahren erfüllt ist. Wenn erreicht, ist eine im Rücken liegenden 6-monatige Beitragszeit in den letzten 2 Jahren nicht erforderlich. Natürlich kann man mit der Aufstockung (6 Monate ff.) den Reha-Anspruch seitens der DRV rein versicherungsrechtlich wieder erreichen, wenn er akut nicht besteht. Nur, vor Verzicht auf die Versicherungsfreiheit/Zuzahlung im Minijob bitte genau erkundigen, ob es aus allen Blickwinkeln Sinn macht. Nebenbei, auch die DRV leistet Reha für Angehörige - andernfalls ist die Krankenkasse nach <b>deren</b> Richtlinien bereit/verpflichtet, Reha-Maßnahmen zu bewilligen. Über deren Ansprüche/Qualität wird hier sicher keiner was sagen können. Gruß w.
Jürgenam 09.12.2010 | 20:41
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