Die Rentenversicherung erbringt Leistungen zur medizinischen Rehabilitation , wenn die persönlichen bzw. die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Die persönlichen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn die Erwerbsfähigkeit des Versicherten wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert ist. Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sind erfüllt wenn eine Wartezeit von 15 Jahren erfüllt ist. Sie sind ferner erfüllt, wenn in den letzten zwei Jahren vor einer Antragstellung sechs Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorliegen.
Falls man also die Wartezeit von 15 Jahren nicht erfüllt und einen Minijob ausübt, dann ist der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit ratsam, damit zumindest 6 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen vorliegen. Grundsätzlich kann man aber über seine eigene Krankenkasse abklären, inwieweit dort die Möglichkeit besteht, eine entsprechende Rehaleistung zu bekommen.