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Aus Reha dauerhaft Leistungsfähig unter 3 Std entlassen...RV meldet sich seit 6 Wochen nicht

von Tina6719.06.2022 | 14:58
1613 Ansichten
21 Antworten
Ich bin sehr verzweifelt und erhoffe mir hier Hilfe. Ich war im April auf Aufforderung der KK zur Reha. Wurde AU und dauerhaft Leistungsfähig unter 3 Std auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt entlassen. Laut KK läuft nun automatisch (116 SGB) die Umdeutung des Rehaantrages. Ich habe bei der DFB Bund bereits telefonisch und per Email um Mitteilung des Sachstandes gebeten. Die melden sich allerdings nicht. Dauert da wohl alles länger. Mein Bescheid zum Übergangsgeld dauerte auch 5 Wochen. Mittlerweile bin ich seit einem Monat ausgesteuert und habe ALG1 beantragt und am Samstag den Bescheid und die Aufforderung zur Reha\Rentenbeantragung innerhalb von einem Monat erhalten. Ich weiß nun nicht, was ich machen soll...Theoretisch habe ich ja die Umdeutung als Rentenantrag. Nur ich habe Nichts schriftlich bzw von der RV keine Entscheidung. Macht es Sinn, bei der RV Bund hartnäckig telefonisch nachzufragen? Bei der AfA anzurufen und dies zu erklären?

21 Antworten

Sonntagam 19.06.2022 | 16:16
Hallo Tina67 Sie müssen dahingehend erst selber aktiv werden und den offiziellen Rentenantrag bei der DRV (nicht DFB) stellen. Dazu gibt es diverse Möglichkeiten. Dies können Sie online tun. Oder Sie drucken und füllen den Antrag aus und senden ihn per Post. Oder bei der nächsten DRV einen Termin (auch Telefontermin dazu) vereinbaren. Oder erfragen sich dazu bei Ihnen auf dem Rathaus auf der Rentenstelle einen Antragstermin. Alles Gute
Melliam 19.06.2022 | 16:20
Ich habe aber auch schon gelesen, dass sich die Rentenversicherung von alleine meldet.
Peter T. am 19.06.2022 | 17:05
Ihr Dispositionsrecht wurde eingeschränkt, daher musste man einen Reha Antrag stellen. Die Reha hat zwar gezeigt, dass Sie vermutlich nicht mehr erwerbsfähig sind aber abschließend wird dies vom ÄD der DRV und einen Juristen beschieden. Einige wollen auch mit der Einschätzung des Reha Teams trotzdem weiter arbeiten. Daher muss trotzdem noch ein formelle EMR Antrag gestellt werden. Wichtig beim AlG1, wenn man nicht mehr arbeitsfähig ist, nach Nahtlosigkeit $145, durch den ÄD des AA prüfen zu lassen, ob sie auch über 6 Monate unter 15 Stunden die Woche ihre Erwerbsfähig einschätzen. Dann wird eine Arbeitsvermittlung fingiert. Ansonsten müssten Sie sich dem Arbeitsmarkt stellen, was sich nicht ihr Ansinnen ist. Wie geschrieben, der Reha Abschlussbericht ist ein Puzzleteil aber nicht automatisch die Fahrkarte in die EMR. Und etwas zum Thema Zeit... Es kann Monate dauern, bis ein Bescheid erstellt ist und die EMR ist in der Regel zumeist niedriger, als Krankengeld oder AlG1, daher haben Sie noch 11 Monate in etwa Zeit (wenn älter sogar bis 23 Monate), bis die Entscheidung endgültig von der DRV getroffen wird. Viel Erfolg.
Sonntagam 19.06.2022 | 16:28
Melli schrieb

Ich habe aber auch schon gelesen, dass sich die Rentenversicherung von alleine meldet.

Hallo Melli Auch wenn, so muss man doch nicht darauf bauen und bis zum Kleinnimmerleinstag darauf warten, denn es ändert letztendlich nichts daran, dass es ohne offizieller Rentenantragstellung keine Bescheiderstellung (positiv wie negativ) geben wird.
Tina67am 19.06.2022 | 16:29
Ja..natürlich DRV ...blöde Autokorrektur. Aber mir wurde halt mehrfach gesagt, dass die DRV sich melden muss, da ich den Rehaantrag mit Einschränkung des Dispositionsrechtes durch die KK gestellt habe. Mit so einem Entlassungsbericht ist die RV per Gesetz verpflichtet auf EM zu prüfen. Ich müsste dann nur noch einen vereinfachten Rentenantrag stellen und nicht den umfangreichen EM Rentenantrag.
Tina67am 19.06.2022 | 17:51
Danke für die ausführliche Antwort. Ohne Hilfe geht es wohl nicht. Warum erzählen die Rentenberater von der KK mir dann, dass ich nichts tun muss? Und wozu gibt es den Paragraf 116 Sozialgesetzbuch. Man steht als kranker Mensch vor diesen ganzen Hürden und kann ja nur alles falsch machen. Ich wollte aus diversen Gründen vermeiden in den SOVD einzutreten. Die Sozialberatung in der Rehaklinik hat mir auch Nix davon gesagt. 5 min Termin und ich muss zum Arbeitsamt wegen Nahtlosregelung nach der Reha. Das war s! Die Experten der DRV hier antworten wahrscheinlich auch erst ab Montag. Ich fühle mich ziemlich hilflos.
W°lfgangam 19.06.2022 | 18:18
Tina67 schrieb

Danke für die ausführliche Antwort. Ohne Hilfe geht es wohl nicht. Warum erzählen die Rentenberater von der KK mir dann, dass ich nichts tun muss? Und wozu gibt es den Paragraf 116 Sozialgesetzbuch. Man steht als kranker Mensch vor diesen ganzen Hürden und kann ja nur alles falsch machen. Ich wollte aus diversen Gründen vermeiden in den SOVD einzutreten. Die Sozialberatung in der Rehaklinik hat mir auch Nix davon gesagt. 5 min Termin und ich muss zum Arbeitsamt wegen Nahtlosregelung nach der Reha. Das war s! Die Experten der DRV hier antworten wahrscheinlich auch erst ab Montag. Ich fühle mich ziemlich hilflos.

...RENTENBERATER bei der KK?? 'Schuster bleib bei deinen Leisten' = jeder was er kann/nicht kann ;-) Zur Ausgangsfrage: tja, dauert eben wg. dem Umdeutungshinweis/Schreiben dazu = sind wohl andere Prioritäten bei Ihrer Sachbearbeitung vorrangig 'abzuarbeiten'. Wie oben erwähnt: selbst aktiv werden und den EMRT-Antrag stellen. w. PS: "Ich müsste dann nur noch einen vereinfachten Rentenantrag stellen und nicht den umfangreichen EM Rentenantrag." ...lediglich der R0210 wäre nicht auszufüllen, der Rest ist umfangreich genug :-) PPS: "von Peter T.: Ihr Dispositionsrecht wurde eingeschränkt, daher musste man einen Reha Antrag stellen." ...offensichtlich ist das noch nicht erfolgt - das MUSS ist immer noch offen!
KSCam 19.06.2022 | 18:17
Wenn Sie Rente beantragen wollen steht Ihnen das doch jederzeit frei, am besten jetzt gleich per Online Antrag. Warum warten bis etwas automatisch passiert? Warum zögern Sie? Und wenn es online nicht geht, können Sie gleich morgen mit Rathaus, DRV, Versichertenberater, etc einen Termin vereinbaren. Einfach selbst das Heft des Handelns in die Hand nehmen, dann brauchen Sie nicht grübeln warum andere nicht (oder zu spät) Handeln.
Tina67am 19.06.2022 | 18:25
Doch, den Rehaantrag mit Einschränkung des Dispositionsrechtes durch die IM habe ich Ende Dezember 2021 gestellt. Daraufhin war ich im März \ April 2022 in der Reha.
-am 19.06.2022 | 18:28
Hallo Tina67, grundsätzlich wird im Falle der Rentenantragsfiktion gem. § 116 Abs. 2 SGB VI (Umdeutung Reha-Antrag in Rentenantrag bei Minderung der Erwerbsfähigkeit) eine Mitteilung seitens der Rentenversicherung an Sie übersandt, in welcher Sie über die Umdeutung informiert werden. Nach Erhalt der Mitteilung - oder auch bereits vorher aus Eigeninitiative - ist Ihrerseits ein formularmäßiger Rentenantrag zu stellen. Andernfalls kann keine abschließende Entscheidung und Beurteilung Ihres Rentenanspruchs erfolgen. In der Mitteilung zum Umdeutungsverfahren wird dabei in der Regel eine Frist von 6 Wochen zur Antragstellung des Rentenantrages gesetzt. Sollten Sie noch keine Mitteilung erhalten haben, ist es möglich, dass an sich noch keine abschließende Prüfung der Rentenantragsfiktion erfolgt ist. An dieser Stelle können wir jedoch nur an die zuständige Sachbearbeitung der DRV Bund verweisen, nur dort hat man Zugriff auf Ihre Unterlagen und kann genaue Auskunft erteilen. Inwieweit es bei der DRV Bund aktuell zu Rückständen und damit verbunden längeren Bearbeitungszeiten in der Sachbearbeitung gekommen ist, ob es eventuell technische Probleme gibt, oder ob es aus anderen Gründen an einer abschließenden Entscheidung zur Umdeutung bislang noch fehlt oder gar bereits eine Mitteilung an Sie versandt wurde, welche Sie unter Umständen nicht erhalten haben, kann leider im Rahmen des Forums nicht beurteilt werden. Wir bedauern, Ihnen mit Ihrem Anliegen nicht weiterhelfen zu können. Mit freundlichen Grüßen, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung (... In der Regel erfolgt eine Beantwortung der Forenanfragen ausschließlich während der regulären Arbeitszeit, es sei denn der PC am Heimarbeitsplatz muss Updates übers Wochenende durchlaufen und ist ausnahmsweise in Benutzung ;))
KSCam 19.06.2022 | 18:32
....aber am Samstag haben Sie doch ein Schreiben wegen Rente oder Reha erhalten? Stellen Sie doch einen der beiden Anträge (s.o.)! Oder diskutieren Sie ewig über "was wäre wenn" oder "hätte wenn und aber" oder "die hätten umdeuten sollen" oder "die Kasse hätte mich nicht erneut aufffordern dürfen". Aber dann halt nicht wundern dass alles ewig dauert....oder im Einzelfall froh sein dass es dauert, weil das ALG höher ist als die mögliche Rente (und die Kundin bewusst auf Zeit spielt).
Abschlägeam 19.06.2022 | 18:37
Hallo Tina, wenn Sie sich selbst noch nicht sicher sind, ob Sie eine Umdeutung des Antrages auf die schon absolvierten Reha in einen Rentenantrag wirklich wollen, können Sie auch entsprechend der Aufforderung der Agentur für Arbeit nochmals einen REHA-Antrag stellen. Da Ihnen noch eine Experten-Antwort fehlt (die am Montag wohl dann kommt), hier zu einem ähnlich gelagerten Fall (zwei Mal Reha statt EMR) die Antwort des Experten: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/zweite-r… Es kann natürlich auch sein, dass es dann nicht noch eine zweite Reha gibt, aber die DRV 'MUSS', wenn die §145 SGB III mit im Spiel ist, relativ schnell feststellen, wie es mit Ihrer Erwerbsfähigkeit nun tatsächlich aussieht, denn der MD der Agentur für Arbeit kann Sie nur auffordern, nicht selbst darüber entscheiden. Viel Erfolg und alles Gute!
Tina67am 19.06.2022 | 18:39
Sorry, wieder mein Tablet... Nicht IM sondern KK.. Ich weiß, der R0100 ist schon umfangreich genug. Den würde ich auch noch ausgefüllt bekommen. Zu dem R0210 fehlt mir ehrlich gesagt, einfach mittlerweile die Kraft und es sind so viele Fragen dabei, die ich nicht verstehe und ich Angst habe, was falsch auszufüllen. Deswegen war ich auch ganz froh, dass die Reha und Rentenfachfrau der Krankenkasse mehrfach sagte, dass ich dies nicht beantragen muss, weil sie gesagt, die DRV muss den Rehaantrag umdeuten. Verzeihung für meine vielen Fragen hier.Ich finde es total nett, dass Sie mir hier alle antworten.
KSCam 19.06.2022 | 18:46
Da hat Ihnen die Fachfrau der KK offenkundig was nicht ganz richtiges erzählt. Deshalb auch oft der süffisante Hinweis bei der richtigen Stelle zu fragen (also nicht beim Frisör wie man Schuhe repariert, grins)
DRVam 19.06.2022 | 18:49
Tina67 schrieb

Sorry, wieder mein Tablet... Nicht IM sondern KK..

Ich weiß, der R0100 ist schon umfangreich genug. Den würde ich auch noch ausgefüllt bekommen. Zu dem R0210 fehlt mir ehrlich gesagt, einfach mittlerweile die Kraft und es sind so viele Fragen dabei, die ich nicht verstehe und ich Angst habe, was falsch auszufüllen. Deswegen war ich auch ganz froh, dass die Reha und Rentenfachfrau der Krankenkasse mehrfach sagte, dass ich dies nicht beantragen muss, weil sie gesagt, die DRV muss den Rehaantrag umdeuten.

Verzeihung für meine vielen Fragen hier.Ich finde es total nett, dass Sie mir hier alle antworten.

Allein schon die Aussage, dass die Rentenversicherung den Reha-Antrag umdeuten muss, beweist, dass die Mitarbeiterin der Krankenkasse alles andere als eine „Rentenfachfrau“ ist. Stellen Sie selber den Rentenantrag und lassen Sie sich bei Fragen von Mitarbeitern der Rentenversicherung und nicht der Krankenkasse helfen, denn diese verfolgen in der Regel nur das Ziel, Sie aus dem Krankengeldbezug zu bekommen.
Sonntagam 19.06.2022 | 19:26
Tina67 schrieb

Sorry, wieder mein Tablet... Nicht IM sondern KK..

Ich weiß, der R0100 ist schon umfangreich genug. Den würde ich auch noch ausgefüllt bekommen. Zu dem R0210 fehlt mir ehrlich gesagt, einfach mittlerweile die Kraft und es sind so viele Fragen dabei, die ich nicht verstehe und ich Angst habe, was falsch auszufüllen. Deswegen war ich auch ganz froh, dass die Reha und Rentenfachfrau der Krankenkasse mehrfach sagte, dass ich dies nicht beantragen muss, weil sie gesagt, die DRV muss den Rehaantrag umdeuten.

Verzeihung für meine vielen Fragen hier.Ich finde es total nett, dass Sie mir hier alle antworten.

Hallo Tina 67 Aus dem Grund unbedingt sich Hilfe/Beratung bei den richtigen Stellen holen. Wenn Sie sich wenigstens schon die Formulare herunterladen und anschauen und die Fragen durchgehen/beantworten, zumindest sich dazu notwendige Notizen machen über Daten/Zeiten etc. die Ihnen bekannt sind und einen Zettel mit Notizen zu den Fragen, die Ihnen nicht verständlich genug sind, um sie mit gutem Gewissen beantworten zu können, dann haben Sie zumindest schon Vorarbeit geleistet, um im Beratungs-/Antragsgespräch bei der DRV (das geht auch über Telefontermin) oder auf der Rentenstelle im Rathaus, die Anträge in die Wege zu leiten. Gut vorbereitet, geht das alles dann auch ziemlich schnell! Auch wenn es bei mir nun schon über 16 Jahre zurückliegt, ich hatte den Antrag soweit ich konnte ausgefüllt und mit zum Vorort-Termin zur DRV gebracht und dort wurde er entgegengenommen und mit mir durchgesprochen bzw. die Fragen, die ich nicht ausgefüllt hatte, gemeinsam besprochen und den Antrag fertiggestellt. Den später dann verkürzten Antrag (Umwandlungsantrag EMR in die vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte) habe ich bei uns auf dem kleinen ländlichen Rathaus auf der zuständigen Rentenstelle online aufnehmen lassen, das war auch alles gar kein Problem. Ich bekam sofort eine Kopie und Bestätigung über die Antragstellung mit. Werden Sie aktiv und warten nicht Dinge ab, die unnötig Zeit beanspruchen. Bis über den Rentenantrag nämlich endgültig abschließend entschieden sein wird, könnte sich dermaßen hinziehen, dass Sie u.U. irgendwann weder Krankengeld noch ALG I Ansprüche haben und dann kann es finanziell auch schon ganz schön eng werden. Bis zum rückwirkendem positivem Bescheid (unbefristete EMR) hatte es bei mir knapp 2,5 Jahre gedauert. Zuletzt hatte ich 14 Monate keinen Cent mehr zum gewohntem Familieneinkommen beisteuern können, da keine Ansprüche mehr. Gut, wenn man dann noch etwas auf der hohen Kante hat! Viel Erfolg und alles Gute
Tina67am 19.06.2022 | 19:34
Ganz herzlichen Dank an alle, die geantwortet haben...obwohl Sonntag ist.
-am 19.06.2022 | 19:40
Tina67 schrieb

Sorry, wieder mein Tablet... Nicht IM sondern KK..

Ich weiß, der R0100 ist schon umfangreich genug. Den würde ich auch noch ausgefüllt bekommen. Zu dem R0210 fehlt mir ehrlich gesagt, einfach mittlerweile die Kraft und es sind so viele Fragen dabei, die ich nicht verstehe und ich Angst habe, was falsch auszufüllen. Deswegen war ich auch ganz froh, dass die Reha und Rentenfachfrau der Krankenkasse mehrfach sagte, dass ich dies nicht beantragen muss, weil sie gesagt, die DRV muss den Rehaantrag umdeuten.

Verzeihung für meine vielen Fragen hier.Ich finde es total nett, dass Sie mir hier alle antworten.

Gerne können Sie Kontakt zur nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle aufnehmen und sich bei der Antragstellung unterstützen lassen. Zudem können Sie dort direkt vor Ort die Vorgehensweise des weiteren Verfahrens abklären und sich genaue Informationen einholen, ggf. kann über die A und B Stelle auch Kontakt zu der zuständigen Sachbearbeitung hergestellt werden. Ihre nächstgelegenen A und B Stelle finden Sie unter folgendem Link: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-K… Mit freundlichen Grüßen, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Paulam 20.06.2022 | 07:49
Ich verstehe nicht, warum du nicht einfach einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellst? Wenn dir das zu viel Mühe ist, hättest du das in der Reha mit einen Sozialarbeiter zusammen machen können. Der ganze Antrag ist online in 30 Minuten ausgefüllt und nicht mehr Mühe als ein Rehaantrag
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