Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Ausbildungszeiten

von reima16.01.2007 | 11:47
2925 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo In meiner Rentenaufstellung sind meine Ausbildungszeiten von 1971-1974 nicht extra als Ausbildungszeiten beschrieben worden, sondern wie alle anderen Jahre mit den Pflichtbeiträgen. Frage: Müssen diese Zeiten speziell deklariert, oder hat das keine Auswirkung auf die Rentenberechnung ? danke reima

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bisher fand eine pauschale Höherbewertung der niedrigen Beiträge in den ersten drei Berufsjahren bei der späteren Rentenberechnung statt. Diese pauschale Höherbewertung wird es künftig nicht mehr geben. Die Beitragsjahre werden künftig nur noch dann höher bewertet, wenn Sie in dieser Zeit tatsächlich eine Berufsausbildung gemacht und Pflichtbeiträge gezahlt haben.

Informieren Sie Ihren Rentenversicherungsträger also über den Zeitraum Ihrer Berufsausbildung und fügen Sie entsprechende Nachweise bei (z.B. Lehrvertrag, Gesellenbrief).

5 Antworten

Edeam 16.01.2007 | 12:05
muss natürlich § 74 Satz 1 SGB VI heissen
Edeam 16.01.2007 | 12:04
Hallo, dass diese Zeiten noch nicht als Berufsausbildungszeiten gespeichert sind, liegt daran, dass damals keiner an die heutige komplizierte Rentenberechnung gedacht hat. Tatsache ist, dass nachgewiesene Berufsaubildungszeiten bei der späteren Rentenberechnung nach § 73 Satz 1 SGB VI besonders bewertet werden, was in der Regel zu einer höheren Rente führt – hierbei kommt es natürlich auf das gesamte Versicherungsleben an -. Insofern sollten Sie entsprechende Nachweise an den Rentenversicherungsträger senden. Gruß
reimaam 16.01.2007 | 12:11
Danke für die Antwort. Kann ich diese Zeiten jetzt noch ändern, obwohl meine Berechnung bis 1998 verbindlich festgestellt worden sind ?? danke
Amadéam 16.01.2007 | 12:12
Sind Ihre Zeiten der Berufsausbildung im Versicherungsverlauf nicht gesondert als AUSBILDUNGS-Zeiten gekennzeichnet, sollten Sie Ihrem Rentenversicherungsträger schleunigst einen entsprechenden Nachweis vorlegen (Gesellenbrief, Gehilfenbrief usw.) „Die Höhe der gesetzlichen Rente hängt von zahlreichen Faktoren ab, sie ist laut der Deutschen Rentenversicherung ein "Spiegelbild des gesamten Lebens". Damit bei der Berechnung Ihrer Rente alle Fakten berücksichtigt werden können, brauchen Sie eine vollständige Dokumentation der Versicherungszeiten. Der Versicherungsverlauf wird von der Deutschen Rentenversicherung dokumentiert. Neben den normalen Beitragszeiten im Berufsleben fördert der Staat noch andere Zeiten: Zeiten der Berufsausbildung: Für die tatsächliche Berufsausbildung (bis zu 36 Monate) werden die Pflichtbeiträge auf bis zu 75 Prozent des Durchschnittsverdienstes angehoben. Zeiten der Kinderziehung: Hier übernimmt der Staat die Zahlungen in Höhe des Durchschnittsverdienst. Für Geburten seit 1991 werden längstens 36 Monate angerechnet, für Geburten davor nur maximal zwölf Monate. Zeiten, in denen Sie Sozialleistungen, z.B. Arbeitslosengeld, erhalten: Hier wird der Beitrag auf Grundlage von 80 Prozent des letzten Bruttoarbeitsentgelts berechnet. Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes: Hier nimmt die Rentenkasse einen fiktiven Verdienst in Höhe von 60 Prozent der monatlichen Bezugsgröße an. Sie beträgt 2006 in den alten Bundesländern 2.450 Euro (2.065 Euro). Zeiten im Ausland: Dazu zählen zum einen Zeiten, die nach dem Fremdenrecht für Vertriebene, Aussiedler und Spätaussiedler anerkannt werden können. Zum anderen geht es um Zeiten, die das überstaatliche Recht (EU-Mitgliedsländer) und das zwischenstaatliche Recht (Gesonderte Abkommen z.B. mit den USA oder der Türkei) betreffen. Versicherungslauf prüfen Bei ungeklärten Zeiten wird die Deutsche Rentenversicherung oft selbst aktiv und schickt Fragebögen, um die Lücken zu schließen. Es ist auf alle Fälle ratsam, bei Erhalt der Renteninformation den beiliegenden Versicherungsverlauf zu prüfen und eventuell fehlende Zeiten nachzumelden. Tipp: Je schneller Sie dies erledigen, je größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie die notwendigen Unterlagen noch haben, bzw. bei Arbeitgeber bzw. Schulen oder Hochschulen problemlos erhalten. Wenn Jahrzehnte vergangen sind, existieren oft Arbeitgeber nicht mehr und die Beschaffung von Unterlagen wird schwierig. Notfalls ein Kontoklärungsverfahren einleiten Wer mit den in der Renteninformation ausgewiesenen Zeiten nicht einverstanden ist, kann ein so genanntes Kontoklärungsverfahren einleiten lassen. Mit Abschluss des Verfahrens wird ein Feststellungsbescheid über die im Versicherungsverlauf festgestellten Daten erteilt. Gegen diesen können dann Rechtsmittel (Widerspruch) eingelegt werden.“ Zitiert aus SWR-Ratgeber vom 16.01.2007
Amadéam 16.01.2007 | 12:17
Ja, überhaupt kein Problem. Für Sie begünstigende Tatbestände können auch nach "bindender Feststellung" jederzeit geltend gemacht werden.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026