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Experten-Antwort

Ausfüllanleitung für Vordruck R 110

von Zeitgeist17.03.2011 | 19:14
7609 Ansichten
6 Antworten

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Gibt es für den Vordruck R 110 (Verkürzter Antrag auf Versichertenrente) eine Ausfüllanleitung bzw. Ausfüllhilfe und wo kann ich ggf. diese anforderdern bzw. einsehen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Zeitgeist,

eine Ausfüllanleitung zum R110 gibt es nicht. Sie haben zwei Möglichkeiten:

Sie können den Vordruck allein nach "bestem Wissen und Gewissen" ausfüllen - wenn etwas fehlt oder unklar ist, wird der zuständige Sachbearbeiter schon nachfragen.

Oder Sie gehen zu einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV oder zum Versicherungsamt Ihrer Gemeindeverwaltung und füllen den Antrtag dort gemeinsam mit den Fachleuten aus. Dann können auch gleich alle Ihre Fragen geklärt werden.

Einen Anhaltspunkt könnte außerdem die Erläuterung zum Antrag R100 (vollständiger Antrag auf Versichertenrente) sein (R101), da dort ja ähnliche Sachverhalte abgefragt werden:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/54994/publicationFile/16589/R0101.pdf

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5 Antworten

Anitaam 17.03.2011 | 20:15
Mich bat die DRV-Mitarbeiterin, bei der ich kürzlich wegen einer anderen Frage war, zum Ausfüllen nochmal vorbeizukommen, wenn es soweit ist. Da ich aber schon den EM-Rentenantrag alleine geschafft hatte, ohne dass der Mitarbeiter damals Fehler fand, werde ich mir den Weg eher sparen - es sei denn, ich hätte wirklich Fragen. Dann ist es sicher besser!
-/-am 17.03.2011 | 22:48
Keine Fehler finden, heißt nicht, daß Antrag sachbearbeitungsfreundlich ausgefüllt ist ...
-_-am 17.03.2011 | 20:16
:P Wenn Sie Hilfe benötigen, können Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle wenden. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigati…
Anitaam 18.03.2011 | 17:40
Nicht so negativ! Er sagte jedenfalls "perfekt".
-_-am 18.03.2011 | 19:16
:P Keine Fehler finden, heißt nicht, dass Antrag sachbearbeitungsfreundlich ausgefüllt ist ...
Nicht so negativ! Er sagte jedenfalls "perfekt".
So gut das gemeint sein mag, der Sachbearbeitung ist es lieber, wenn Rentenanträge von einer damit befassten Stelle aufgenommen werden. So kann man z. B. das Antragsdatum in der Meldung zur KVdR oder die Elterneigenschaft nicht selbst bestätigen, häufig wird etwas übersehen oder es fehlt eine Beglaubigung oder eine erforderliche Anlage zum Antrag. Bei einem Antrag, der nicht über eine amtliche Stelle vorgelegt wird, gilt außerdem erst das Eingangsdatum als Antragsdatum, was beim Rentenbeginn nachteilig sein kann. Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung übermitteln die Anträge elektronisch. Damit hat die Sachbearbeitung den Antrag bereits am nächsten Tag und kann mit der Bearbeitung beginnen. Die Bewilligung am nächsten Tag werden Sie vermutlich bei selbst vorgelegten Anträgen niemals erleben.
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