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Ausfüllhilfen für Rentner

von Moni10.11.2008 | 20:16
1068 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe unter dem Punkt -Ausfüllhilfen-nachgesehen und folgendes gefunden.Einkünfte aus Beamtenpensionen(trifft für mich nicht zu) und vom Arbeitgeber finanzierten Betriebsrenten wie Pensionszusagen sind nicht in der Anlage R sondern in der Anlage N Zeile 2 und 8 bis 13 einzutragen,weil sie zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gehören.Zählt da meine Einmalzahlung aus der Pensionskasse auch dazu. Ich habe mit der Umwandlung meines Weihnaxhtsgeldes 2002 begonnen und erhalte Ende des Jahres die Auszahlung. In der Anlage N Spalte 2 soll aber mein Name eingeschrieben werden und in 8-13 Abzüge. Kann da ein Irrtum vorliegen. Danke

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Leider kann ich Ihnen beim Ausfüllen der Steuervordrucke nicht wirklich weiterhelfen. Eine Expertenmeinung müssten Sie sich bei der Finanzverwaltung einholen.

5 Antworten

-_-am 10.11.2008 | 20:41
Bitte lesen Sie doch vorher die Einführung zu diesem Forum. Für Fragen zum Steuerrecht ergibt sich da kein Raum. Zum Ausfüllen von Vordrucken der Steuerverwaltung fragen Sie Ihren Steuerberater oder das Finanzamt.
Moniam 10.11.2008 | 20:48
Entschuldigung, da ich dieses auf den Seiten der ihre- vorsorge unter Service gelesen habe war ich der Auffassung diese Frage auch hier stellen zu können. Sie brauchten mir ja nicht zu antworten vielleicht gibt es aber einen Leser der darüber Bescheid weiss.
Hilfeam 10.11.2008 | 23:07
Hallo Moni, das Formular ist aus 2005 - deswegen der Zeilen-Kuddelmuddel. Für die andere Frage würde ich das Finanzamt anrufen.
Schiko.am 11.11.2008 | 09:36
Übernehme gerne diese caritas arbeit, wenn ihnen es nützt. Grundsätzlich dient das formular " N " die daten aus der lohn- steuerkarte zu übernehmen. Dies gilt gleichermaßen für die beamtenpension, aber auch für nichtbeamte die als ange- stellte/arbeiter gleichermaßen als bezieher einer betriebsrente der verrechnungsstelle eine lohnsteuerkarte vorzulegen hatten. Der gleiche betrag-kann auch geringer sein- ist in zeile 11 und 12 anzugeben. Ihre ausführungen bezüglich gehaltsumwandlung in 2002 und schon jetzt eine auszahlung kann ich nicht nachvollziehen. In zeile 13 ist der beginn der zahlung einzutragen, dies ist eben- falls aus der steuerkarte ersichtlich. MfG.
Moniam 11.11.2008 | 19:49
Hallo,in unserem Betrieb wurde erst ab 2002 die Entgeltumwandlung angeboten (neue Bundesländer) und da ich jetzt aufhöre und in Rente gehe lass ich mir den Betrag als Einmalzahlung und nicht als monatliche Zahlung auszahlen.Da dieses Geld von der Pensionskasse kommt und steuerpflichtig sowie ab 2005 auch sv-pflichtig ist wollte ich nur wissen ob das für mich zutrifft.Danke für Ihre Mühe
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