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von Andrea6313.07.2017 | 19:52
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Liebe Forenmitglieder, leider blicke ich momentan nicht mehr durch, deshalb hier meine Frage: Bin im öffentl. Dienst beschäftigt seit 25 Jahren. War in 2015 in Reha und habe jetzt eine teilweise Erwerbsminderungsrente auf Dauer (diese wird nicht ausgezahlt, da ich die ganze Zeit gearbeitet habe) und 50 % Behinderung. Nun bin ich wieder erkrankt und mein Krankengeld läuft im Oktober aus. Es ist nicht absehbar, ob ich noch im öffentl. Dienst weiter arbeiten kann. Wurde bereits aufgefordert zum Betriebsarzt zu gehen, jedoch habe ich den Termin abgesagt, da ich weiter krank bin. Meine Krankenkasse hat gesagt, ich soll eine volle Erwerbsminderungsrente beantragen; diese wird auf Zeit gewährt. Meine Frage: Was passiert, wenn ich über Oktober hinaus weiter krank bin und ich kein Krankengeld bekomme. Muss ich mich dann beim Arbeitsamt melden? Ist das dann eine Aussteuerung? Muss ich die volle Erwerbsminderungsrente beantragen? Wenn ja, das reicht ja nicht zum Leben ... Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Andrea63,

sofern die Zahlung des Krankengeldes im Oktober endet, weil die Anspruchsdauer ausgeschöpft wurde, liegt eine "Aussteuerung" vor.

Wie bereits beschrieben, haben Sie im Anschluss an die Krankengeldzahlung die Möglichkeit, sich arbeitslos zu melden und ggf. entsprechende Leistungen zu beziehen.

Bitte informieren Sie sich diesbezüglich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit.

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6 Antworten

Fortitude oneam 13.07.2017 | 20:17
Hallo Andrea63, Sie sind auf Dauer teilweise erwerbsgemindert und erhalten keine halbe Rente. Demnach müssten Sie soviel verdienen das Ihre halbe Rente komplett gestrichen wird, obwohl Ihre Leistungsfähigkeit zwischen 3 und unter 6 Stunden liegt. Ich würde Ihre langjährige Tätigkeit im öffentlichen Dienst nicht so leichtfertig aufs Spiel setzen. Sollten Sie die volle EMR beantragen und erhalten diese, dann ist Ihre Arbeitsstelle weg. Und Sie schreiben ja selbst, dass die Rente nicht zum Leben reicht. Und bitte Vorsicht was die KK sagt. Die wollen bloß kein KG mehr bezahlen. Ich weis ja nicht wie alt Sie sind, aber da Sie einen GDB 50 haben könnten Sie auch wenn alle Bedingungen erfüllt sind in die Altersrente für Schwerbehinderte gehen. Ich würde soweit es geht das KG ausschöpfen und parallel eine Reha beantragen. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit undviel Glück.
Andrea63am 14.07.2017 | 05:56
Guten Morgen, danke für Ihre Antwort. Ich bin 54 und war 17 Wochen in der Reha und bin momentan wieder in Behandlung bei meinem Arzt. Meine Frage wäre noch, muss ich mich beim Arbeitsamt melden, wenn ich kein Krankengeld mehr bekomme im Oktober. Das mit dem öffentl. Dienst, ja, dass wäre leichtfertig, jedoch wenn die Gesundheit nicht mitspielt momentan. Fällt mir natürlich auch schwer ....
W*lfgangam 13.07.2017 | 21:34
Zitat von Andrea63 anzeigenausblenden
Hallo Andreas63, in Ihrem Landkreis/Ihrer kreisfreien Stadt sollte es doch ein Versicherungsamt geben, das all Ihre Fragen beantworten kann. Zudem eine Schwerbehindertenvertretung, die ebenfalls in Zusammenarbeit mit dem Versicherungsamt das für Sie aufbereitet, um die bestmögliche Lösung zu finden. Gruß w.
Fortitude oneam 14.07.2017 | 07:35
Sorry, gemeint ist Paragraph 145 SGB III Nahtlosigkeit Oder hier nach zu lesen: https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/nahtlosigkeitsregelung-1…
Fortitude oneam 14.07.2017 | 07:07
Hallo Andrea63, ja, nachdem dann das KG ausläuft müssten Sie sich Arbeitslos melden nach Paragraph 143 SGB III Nahtlosigkeit. Dann würden Sie ALG 1 erhalten. Lesen Sie bitte hier. http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/145.html Ansonsten wie gesagt sind Sie Jahrgang 1963 und könnten mit 61 Jahren und 10 Monaten in die AR für schwerbehinderte gehen. Vorraussetzung: 35 Jahre Versicherungzeit/ Wartezeit, bei Antragstellung einen GDB 50 und das Alter. Das ist ja im Grunde genommen nicht mehr so lange. Oder wenn es gesundheitlich garnicht mehr geht, dann die volle EMR in Erwägung ziehen. Diese Entscheidung obliegt ganz bei Ihnen. Beste Grüße, viel Glück, Erfolg und bestmögliche Gesundheit.
Andrea 63am 16.07.2017 | 07:35
Herzlichen Dank für eure Antworten ... hat mir sehr geholfen. Wünsche euch noch einen schönen Tag ....
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