Hallo Andrea63,
sofern die Zahlung des Krankengeldes im Oktober endet, weil die Anspruchsdauer ausgeschöpft wurde, liegt eine "Aussteuerung" vor.
Wie bereits beschrieben, haben Sie im Anschluss an die Krankengeldzahlung die Möglichkeit, sich arbeitslos zu melden und ggf. entsprechende Leistungen zu beziehen.
Bitte informieren Sie sich diesbezüglich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit.