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Experten-Antwort

Ausgleichen fehlender Zeiten für 45 Beitragsjahre

von SaschaL30.10.2026 | 07:37
127 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin 62 Jahre und noch bis Sep. 2027 in Beschäftigung, jedoch fehlen mir dann noch 22 Monate zur Erfüllung der 45 Jahre für besonders langjährig Versicherte um mit 65 Abschlagsfrei in Rente gehen zu können. Kann ich noch fehlende Beiträge einzahlen um die fehlenden Zeiten zur Erfüllung der 45 Jahre für besonders langjährig Versicherte auszugleichen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo SaschaL,

wenn im Anschluss an Ihre Beschäftigung ab Oktober 2027 Arbeitslosengeld I gezahlt werden sollte, wird dieses in den letzten 24 Monaten vor Rentenbeginn nicht mehr auf die Wartezeit von 45 Jahren angerechnet (es sei denn, die Arbeitslosigkeit entstand aufgrund von Insolvenz oder Betriebsaufgabe des Arbeitgebers); eine gleichzeitige Zahlung von freiwilligen Beiträgen neben dem Arbeitslosengeld ist nicht möglich. Rückwirkend können Lücken im Versicherungsverlauf ebenfalls nicht aufgefüllt werden. Lediglich die Zahlung freiwilliger Beiträge ohne Arbeitslosigkeit oder die Ausübung eines versicherungspflichtigen Minijobs neben der Arbeitslosigkeit würden zu weiteren anrechenbaren Monaten führen.

Bitte lassen Sie sich dazu unbedingt persönlich und individuell in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen in Ihrer Nähe beraten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Ottoam 30.10.2026 | 07:48
Nein
qwertam 30.10.2026 | 08:27
Hier sind die Bedingungen für diese Rente: www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Altersrente-fuer-langjaehrig-Versicherte/altersrente-fuer-langjaehrig-versicherte_node Eine Kontenklärung kann noch nicht gemeldete Wartezeiten ergänzen. Die Wartezeit könnten sie demnach Ende Juli 2029 erreichen (ggf. durch pflichtversicherten Minijob oder ggf. freiwilliger Versicherung), das Mindestalter 65 je nach Geburtsmonat in 2029, Regelaltersrente zwischen Januar und Oktober 2031. Sie könnten also nur ab erreichen der Wartezeit mit 65+ in diese Rente gehen.
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