Hallo Kämpfer,
so wie ich Ihre Frage verstehe, fehlt Ihnen zum Beginn der Rente für besonders langjährig Versicherte noch ein Monat. Wenn dies so zutrifft, besteht nur die Möglichkeit, einen Monat länger zu arbeiten, damit dieser eine Monat noch für die 45 Jahre berücksichtigt werden kann (der Renteneintritt wäre dann ein Monat später), alternativ besteht auch die Möglichkeit, für diesen einen Monat einen freiwilligen Beitrag zu entrichten (allerdings nur, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge vorliegen und keine Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit).
Ich würde Ihnen aber empfehlen, einen Beratungstermin bei einer unserer Beratungsstellen wahrzunehmen, damit geprüft werden kann, welche Wartezeiten vorliegen und welche anderen Möglichkeiten ggf. bestehen.