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Experten-Antwort

Ausgleichszahlung in 2025 mit den Werten für 2024

von Ralf11.11.2024 | 12:06
305 Ansichten
4 Antworten
Es geht um das Thema das hier im Artikel „Gesetzliche Rente: Sonderbeiträge am besten noch 2024 einzahlen“ beschrieben wurde. Hier steht: „Die Dauer des Verwaltungsverfahrens beim Rentenversicherungsträger wirkt sich nicht zu Lasten des Versicherten aus.“ Verzögert sich die Bescheid-Erteilung, „wird der Umrechnungsfaktor herangezogen, der im Zeitpunkt des Antrags auf Erteilung der Auskunft beziehungsweise der Erklärung nach § 187a Abs. 1 SGB VI gilt“ Bei der Rentenberatung habe ich aber die Auskunft erhalten: Entscheidend für die Ausgleichszahlung wäre das Datum des Bescheid und NICHT das Datum des Antrages (auch nach Rückfrage wurde das so bestätigt). Schön wäre wenn in der Antwort auch der Gesetztestext wortwörtlich angegebenen wird (ich habe vergeblich versucht es aus § 187a herauszulesen) Danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.11.2024 | 13:48

Hallo,

 

die Dauer des Verwaltungsverfahrens beim Rentenversicherungsträger darf aber nicht zulasten des Versicherten gehen. Daher wird in der Auskunft nach § 109 Abs. 5 S. 4 SGB VI der Umrechnungsfaktor herangezogen, der im Zeitpunkt des Antrags auf Erteilung der Auskunft beziehungsweise der Erklärung nach § 187a Abs. 1 SGB VI gilt. Hat der Versicherte die Verzögerung des Verfahrens selbst verschuldet (beispielsweise fehlende Mitwirkung), gilt der Umrechnungsfaktor zum Zeitpunkt der Nachholung der Mitwirkung. Diese Fallgestaltungen setzen aber voraus, dass die Beiträge nach § 187a SGB VI innerhalb einer angemessenen Frist (3 Monate bei gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, 6 Monate bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland) nach Erhalt der Auskunft tatsächlich gezahlt werden.

 

https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0176_200/gra_sgb006_p_0187a.html#doc1575242bodyText16

 

Viele Grüße

 

3 Antworten

Widerholung der Wiederholung....am 11.11.2024 | 13:23
Das haben Sie doch schon öfters gefragt... https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/gesetzliche… Und wenn Sie Gesetzestexte nicht finden oder verstehen, hilft Ihnen ein Fachanwalt für Sozialrecht.
Oh Mannam 11.11.2024 | 15:09
Was Sie hier behaupten, stimmt garantiert nicht. Sie haben es vermutlich nur falsch verstanden.🤦‍♂️ Hoffentlich verstehen Sie jetzt die Expertenantwort!
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