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Experten-Antwort

Ausgleichszahlungen für vorzeitigen Rentenbeginn in 2022 oder 2023 vornehmen ?

von Humberto27.12.2022 | 12:14
540 Ansichten
3 Antworten

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Ich habe von der Deutschen Rentenversicherung den Bescheid erhalten ,das ich max. 38.938,37 € bis 31.03.23 als freiwillige Sonderzahlung in die GRV einzahlen kann , um die Rentenminderung aufgrund des vorgezogenen Rentenbeginns auszugleichen. Ich möchte eine Teilzahlung noch in 2022 vornehmen und einen weiteren Teilbetrag im Februar 2023 auch aufgrund der steuerlichen Berücksichtigung. Der Aufwand der Sonderzahlung je Entgeldpunkt steigt von 7.235 € in 2022 auf 7.726 € in 2023 . Sollte man deshalb den Teilbetrag für die freiwillige Sonderzahlung in 2022 möglichst hoch ansetzen ? Vielen Dank und viele Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Humberto,

aus dem Schreiben der Deutschen Rentenversicherung geht hervor, wie viele Entgeltpunkte Sie durch die Zahlung des genannten Betrags ausgleichen können. Zahlen Sie innerhalb der angegebenen Frist die gesamte Summe in einer oder mehreren Überweisungen, werden die genannten Entgeltpunkte ausgeglichen. Ein veränderter Umrechnungsfaktor (der sich aus dem Beitragssatz und dem Durchschnittsentgelt errechnet) ist hierfür grundsätzlich irrelevant. Falls Sie nicht die gesamte Summe innerhalb der angegebenen Frist zahlen, erfolgt eine Neuberechnung, bei der der zum Zeitpunkt der Neuberechnung geltende Umrechnungsfaktor angewandt wird.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

W°lfgangam 27.12.2022 | 23:42
Hallo Humberto, schauen Sie mal bitte in diesen Beitrag rein, was der 'Hype' für 2022 genau/nicht bedeutet: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/freiwill… Gruß w. PS: Reden wir hier tatsächlich nur über 0,5 oder 50K € ? ;-)
HiergibtsKekseam 28.12.2022 | 10:35
Der Preis für 1 Entgeltpunkt wird im Jahr 2023 sogar 8.024 Euro betragen. Bei der Ausgleichszahlung sollte vor allem beachtet werden, dass diese Zahlung möglichst vollständig steuerlich absetzbar ist als Altersvorsorgeaufwendung. Für die Altersvorsorge kann man als Alleinstehender jährlich gut 25.000 Euro absetzen. Von diesem Betrag sind die gemeinsamen Renten-Beiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber abzuziehen und ggf. auch noch Beiträge, die in eine Rürup-Rente fließen. Der Restbetrag ist dann die noch frei zur steuerlichen Absetzbarkeit verwendbare Ausgleichszahlung. Der Teil der Ausgleichszahlung, die zusammen mit den anderen Beiträgen über diesen gut 25.000 Euro liegt, ist nicht mehr absetzbar und verteuert netto also die Kosten für die Entgeltpunkte. Deswegen ist es sinnvoll, die Ausgleichszahlung gegebenenfalls über mehrere Jahre aufzuteilen. Was im konkreten Fall dann eine sinnvolle Verteilung ist, hängt von der Höhe der Ausgleichszahlung, der Höhe der sonstigen Rentenbeiträge und vor allem auch von der Höhe des persönlichen Grenzsteuersatzes ab.
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