Hallo Humberto,
aus dem Schreiben der Deutschen Rentenversicherung geht hervor, wie viele Entgeltpunkte Sie durch die Zahlung des genannten Betrags ausgleichen können. Zahlen Sie innerhalb der angegebenen Frist die gesamte Summe in einer oder mehreren Überweisungen, werden die genannten Entgeltpunkte ausgeglichen. Ein veränderter Umrechnungsfaktor (der sich aus dem Beitragssatz und dem Durchschnittsentgelt errechnet) ist hierfür grundsätzlich irrelevant. Falls Sie nicht die gesamte Summe innerhalb der angegebenen Frist zahlen, erfolgt eine Neuberechnung, bei der der zum Zeitpunkt der Neuberechnung geltende Umrechnungsfaktor angewandt wird.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung