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Experten-Antwort

Ausgleichszahlungen nach Rentenbeginn

von Peter Pan10.12.2020 | 19:11
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4 Antworten

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Hallo, ich 62 ,schwerbehindert,möchte bald in Rente gehen. Die notwendigen 45 Jahre habe ich gearbeitet. Meine Frage ist, kann ich nach Rentenbeginn noch Zusatzzahlungen bis zum Regelrentenalter leisten,um meine Rente zu erhöhen ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Peter Pan,

wir können den Ausführungen von Klugpuper und W°lfgang zustimmen.

Sie haben- wie von W°lfgang beschrieben- die Möglichkeit Rentenabschläge durch Beitragszahlungen auszugleichen. Geregelt ist dieser "Abschlagsausgleich" in § 187a SGB VI. Dies können Sie jedoch nur so lange wie Abschläge vorhanden sind, d.h. nicht bis zum Regelalter, wenn Sie bereits vorher eine abschlagsfreie Rente beziehen können.

Der Bezug einer Altersrente (mit Abschlag) steht der Zahlung der Beiträge nicht entgegen.

Ergänzend zu den bisherigen Ausführungen, möchte ich Sie aber auf folgendes hinweisen:

Alternativ oder zusätzlich hätten Sie bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze die Möglichkeit neben Ihrer Rente (auch bei einer Rente ohne Abschlag) weiterhin freiwillige Beiträge nach § 7 SGB VI einzuzahlen.

Zusammengefasst können Sie neben einer Rente bis zum Erreichen des Regelalters Beiträge zur Rentensteigerung einbezahlen. Die Höhe der Beiträge und die Rechtsvorschrift nach der die jeweiligen Zahlungen möglich sind, sind jedoch unterschiedlich.

Wir empfehlen Ihnen daher sich bei einer unserer Beratungsstellen individuell beraten zu lassen. Im Anschluss daran wäre ein Gespräch mit einem Steuerberater sicherlich ebenfalls sinnvoll.

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3 Antworten

Klugpuperam 10.12.2020 | 20:21
Ja, das wird wohl gehen. Allerdings wird es aus steuerlichen Gesichtspunkten mehr Sinn machen, die Beiträge zu zahlen, solange das zu versteuernde Einkommen höher ist. Vorschlag: 1. Beratung durch die DRV 2. Beratung durch Steuerberater 3. Einzahlen was geht
W°lfgangam 10.12.2020 | 20:30
Hallo Peter Pan, zunächst brauchen Sie nur 35 Jahre, um die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ohne Abschlag erhalten zu können - ab Jahrgang 1958 (Sie sind 62 Jahre alt) ist es derselbe abschlagsfreie Rentenbeginn ab Alter 64. Sofern vor 64 schon eine Altersrente läuft/mit Abschlag, haben Sie immer noch die Möglichkeit die bei Antragstellung bestehenden Abschläge - ausgehend vom Beginn des abschlagsfreien Rentenalters - mit Ausgleichszahlungen zu kompensieren. *) Überlegung: WANN haben Sie den Kapitalaufwand (Geld ist weg) dann wohl wieder raus = Amortisationsphase in Kombination mit 'Rendite' in der DRV + ggf. möglichen Steuervergünstigen für die Rentenbeiträge gegenüber Finanzamt, vielleicht nur 15 Jahre - individuell kann das hier nicht beantwortet werden! Ob diese oberflächigen Einschätzung zutrifft? ...privat würde ich mein Kapital in diesen 15 Jahren 'verjuxen' ...her mit der Hochseejacht und mehrmals um den Äquator *gg Okay, mit nur ein paar wenigen 10 K € wird das nur 'ne Jolle rund um die Nordseeinseln gemütlich rumgeschippert ;-) Zur Ausgangsfrage: JA, Sie können noch Ausgleichszahlungen leisten ...bis zum abschlagsfreien Rentenalter, die Zeit bis zur Regelaltersgrenze scheidet da schon mal aus. Nachgefragt: Welches Ziel erwarten Sie aus Ihrer Sicht mit etwaigen Ausgleichszahlungen? Gruß w.
Peter Panam 10.12.2020 | 20:56
Punkt 1 ich werde schnell Seekrank.. mir reicht Ruderboot Punkt 2 meine Eltern/sind wurden über 90 mir auch klar .. das es steuerlich wenig Sinn macht . aber es geruhigt zu wissen .. das jeden Monat Summe X kommt
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