Hallo Rentenantrag,
in der Anlage zum Rentenantrag zur Feststellung der Erwerbsminderungsrente (Vordruck R0210) wird unter Punkt 5 eine Beschäftigungsübersicht erbeten. Hier wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Verweis auf den Versicherungsverlauf nicht genügt.
In der Beschäftigungsübersicht wird z. B. eine genaue Bezeichnung der Beschäftigung sowie der Bezeichnung des Tarifvertrags und der Gehaltsgruppe / Lohngruppe gefordert. Diese Daten gehen aus Ihrem Versicherungsverlauf nicht hervor und werden zur sachgerechten Entscheidung über Ihren Antrag benötigt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung