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Experten-Antwort

Auskünfte im Rentenantrag EU-Rente

von Rentenantrag07.10.2026 | 07:19
81 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich erstelle gerade einen Antrag auf EU-Rente. Dabei hilft mir die Broschüre "Ihr Rentenantrag - So geht'S", in der u.a. eine chronologische Aufstellung bisheriger Tätigkeiten mit Gehaltsgruppen erfolgen soll. Sowie Nachweise über Berufsausbildungen. Wozu sind diese Angaben / Nachweise erforderlich? Dass ich berufstätig war bzw. bin und wie hoch mein Jahresgehalt war / ist, ist doch im Versicherungsverlauf dokumentiert. Ebenso die Zeiten meiner Ausbildung. Damit sind die Angaben doch verbindlich.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rentenantrag,

in der Anlage zum Rentenantrag zur Feststellung der Erwerbsminderungsrente (Vordruck R0210) wird unter Punkt 5 eine Beschäftigungsübersicht erbeten. Hier wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Verweis auf den Versicherungsverlauf nicht genügt.

In der Beschäftigungsübersicht wird z. B. eine genaue Bezeichnung der Beschäftigung sowie der Bezeichnung des Tarifvertrags und der Gehaltsgruppe / Lohngruppe gefordert. Diese Daten gehen aus Ihrem Versicherungsverlauf nicht hervor und werden zur sachgerechten Entscheidung über Ihren Antrag benötigt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

Na jaam 07.10.2026 | 08:12
Wenn diese Angaben > "Dass ich berufstätig war bzw. bin und wie hoch mein Jahresgehalt war / ist, ist doch im Versicherungsverlauf dokumentiert."< alle korrekt erfasst sind und die Beträge stimmen dann ist doch alles okay. Diese Angaben können Sie dann im Rentenantrag übernehmen und die chronologische Aufstellung eintragen. Wenn sich aber im Versicherungsverlauf Fehler eingeschlichen haben (und das kommt leider immer mal wieder vor) dann sollten Sie zeitgleich einen Antrag auf Kontenklärung stellen, eben damit Ihr Versicherungsverlauf korrekt ist und daraus dann auch eine korrekte Rentenberechnung erfolgen kann.
EMam 07.10.2026 | 08:28
Die Aufstellung ist für den medizinischen Dienst erforderlich, da aus Ihrem Versicherungsverlauf nicht die einzelnen ausgeübten Tätigkeiten ersichtlich sind. Die Angaben zu den Gehaltsgruppen z.B. sind aber nicht erforderlich. Tuen Sie sich selber einen Gefallen und machen Sie die Angaben, ohne alles zu hinterfragen. Das hat schon seinen Sinn. Wenn Sie selber mit der Antragstellung überfordert sind, nehmen Sie die Hilfe der kommunalen Versicherungsämter, der ehrenamtlichen Versichertenberater oder der Beratungsstellen der Rentenversicherung in Anspruch. Dort sitzen Personen und Mitarbeiter, die Ihnen Ihre Fragen individuell beantworten können.
Uweam 07.10.2026 | 11:49
Die Gehaltsgruppen können Sie locker weglassen. Die Vordrucke sind halt überarbeitungbedürftig. Und bitte keine Arbeitgeber aufzählen. Die Tätigkeit muss rein Putzfrau, Dachdecker oder sonst was. Wenn Sie ihr Leben lang Putzfrau waren, dann reicht ein Eintrag.
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