Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Auskunft

von Auskunft18.04.2007 | 11:00
1826 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Was muß man anfordern, wenn man eine umfangreiche Berechnung mit Erwerbspunkten, Vergleichsbewertung usw erhalten will. Ich habe in den letzten Jahren nur jeweils die Kurzversion mit den Rentenbeträgen erhalten

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenden Sie sich, unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer, an den für Sie zuständigen Versicherungsträger und fordern Sie eine Rentenauskunft mit Berechnungsanlagen an.

Dies können Sie per Brief, E-Mail oder telef. veranlassen.

Ihr Versicherungskonto sollte allerdings vollständig geklärt sein.

5 Antworten

Nixam 18.04.2007 | 11:13
Schreiben Sie einfach einen Brief: Ich bitte um Erteilung einer Rentenauskunft. MfG Das reicht vollkommen aus.
Mam 18.04.2007 | 12:01
Wenn sie das "ganze Paket" woillen, dann fordern sie eine Rentenauskunft mit Berechnungsgrundlagen an. Da ist dann die gesamte Berechnung dabei.
Auskunftam 18.04.2007 | 11:42
entspricht dies dem Punkt "Rentenauskunft" im Menu "Meine Kontoinformationen" unter "Art der Kontoinformation"
Schiko.,am 18.04.2007 | 12:19
Passiert mir halt oft-auf den inhalt kommt es an- beträgt ( nicht beträgtt)
Schiko.am 18.04.2007 | 12:18
Sie fordern eine kontoauskunft bei der deutschen rentenversicherung an , aus der neben den versicherungs- pflichtigen jahresverdiensten bis 31.12. 2006 auch die entgeltpunkte aufgeführt sind. Dies ist nichts umfangreiches und sicher auf knopfdruck der deutschen rentenversicherung möglich. Für das Jahr 2007 beträgt der durchschnittsverdienst vorläufig €. 29.488 und somit 1 entgeltpunkt. Bis 30.6.2007 werden 26,13 und 22,97 für die neuen bundsländer verrechnet. Dies erhöht sich ab 1.7.07 auf 26,27 bzw. 23,09. Augrund ihnen bereits vorliegender beträge können sie selbst dies schon vornehmen. Der vorläufige druchschnitts- verdienst beträgtt für das jahr 2007 €. 29.488. Dieser betrag steht für einen entgeltpunkt und 26,13 €. rentenwert. RECHENBEISPIELE: 29.488 Jahresverdienst : 29.488 = 1 EP. und 26,13 rentenwert. 39.488 dto., : 29.488 = 1,3391 EP. 22.000 dto. : 29.488 = 0,7461 EP. 63.000 dto. : 29.488 = 2,1365 EP. Nun rechnen sie mal schön. MfG.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026