Hallo Wanderer,
wenn Sie im August 1952 geboren sind, würde die Altersrente wg. Schwerbehinderung ungemindert erst mit 63 Jahren und6 Monaten gezahlt werden können, ein Rentenbeginn zum 01.09.2015 wäre dann nur mit Abschlag möglich (ohne Vertrauensschutz). Wenn beide Renten in gleicher Höhe gezahlt werden können, ist es aus rentenrechtlicher Sicht egal, welche Rente bezogen wird.